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 Willkommen bei den Liberalen Freigeistern

 

 

Spruch der Woche:

Geld und Offenbarungen werden
durch Inflation wertlos.

R.Z.

 

 

 


   Beachten Sie bitte aus aktuellem Anlaß unsere Stellungnahme:
   Gehört der Islam zu Deutschland ?

 

 

   Liebe Freunde der Liberalen Freigeister!
   Beachten Sie bitte unsere neuen Kontaktdaten.
   (Betrifft die Seiten 'Impressum' und 'Kontakt')

 

Wiener Appell

gegen die Islamisierung Europas aus herrschaftskritisch-menschenrechtlicher Perspektive

Wir laden Sie dazu ein

Sie finden den Wiener Appell hier:

http://www.gam-online.de/text-Wiener%20Appell.html

 

 

Die Liberalen Freigeister sind die Interessenvertretung der religionsfreien Menschen mit freigeistiger, agnostischer, weltlich-humanistischer oder atheistischer Anschauung und gleichzeitig politisch inkorrekter Ausrichtung.

Die Die Liberalen Freigeister beraten bei Fragen ...

Die Liberalen Freigeister sind eine Weltanschauungsgemeinschaft konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger. Sie orientieren sich an den Grundsätzen der Aufklärung, den Naturwissenschaften, den Menschenrechten, den individuellen Freiheitsrechten und einer säkularen Grundhaltung. Wir erwarten, daß den nicht religiös gebundenen Bürgern die gleiche gesellschaftliche Wertigkeit und staatliche Akzeptanz zukommt wie den Religionsgemein­schaften.
Die Liberalen Freigeister verstehen sich als parteiunabhängige Interessenvertretung von Menschen, die keiner Religion, Kirche oder Sekte angehören. Wir wollen die unbedingte Trennung von Religion und Staat, wie sie von freigeistigen Organisationen schon seit der bürgerlichen Revolution 1848 angestrebt worden ist.

Trotz des hohen Anteils an Konfessionslosen in unserer Bevölkerung ist bislang nur ein kleiner Teil in Vereinigungen organisiert, die ihre säkularen Belange wahrnehmen. Daher ist es notwendig, daß sich die Qualität unserer Argumente und Positionen durch eine umfangreiche Vernetzung breite Geltung verschafft. Unser Engagement für die Freiheit des Geistes, Denkens und privaten wie öffentlichen Handelns ist strikt säkular ausgerichtet. Wir melden uns unbequem auch da zu Wort, wo die Geistesfreiheit durch die gesellschaftlich vorherrschende Meinung bedroht ist.

Mehr Information finden Sie unter Grundsätze der Liberalen Freigeister.

In unserer Rubrik Aufsätze finden Sie verschiedene Beiträge zum Thema, z.B. über das schwierige Konzept der Toleranz.

 In der Rubrik  Religionskritik finden Sie weitere Aufsätze und Links zur Christentums- und Islamkritik.

 Im  Kommentar lesen Sie unsere Meinung zu ausgewählten aktuellen Themen

 


Pressemitteilung

Auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 31. Oktober 2014 hat sich der „Bund für Geistesfreiheit Regionalverband Rhein-Neckar e.V.“ umbenannt und trägt fortan den Namen „Liberale Freigeister“.

Gleichzeitig wurde ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin definieren sich die Liberalen Freigeister als eine parteiunabhängige Weltanschauungsgemeinschaft konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung, den Naturwissenschaften, den Menschenrechten, den individuellen Freiheitsrechten und einer säkularen Grundhaltung orientiert. Sie „erwarten, dass den nicht religiös gebundenen Bürgern die gleiche gesellschaftliche Wertigkeit und staatliche Akzeptanz zukommt wie den Religionsgemeinschaften.“

Als unvereinbar mit einem freigeistigen Weltbild werden u. a. folgende Einstellungen, Haltungen und Aufforderungen abgelehnt:

  • Denkverbote, Redeverbote und Tabuisierung unerwünschter Themen;
  • Direkter oder unterschwelliger Zwang zu Politischer Korrektheit, da dies eine zensurartige Beschneidung der Meinungsfreiheit darstellt;
  • Diffamierung von Meinungsgegnern durch Totschlagbegriffe wie „Rassismus“, „Islamophobie“ oder gar durch Gewaltandrohungen und physische Gewalt;
  • Werte-Relativismus, .d.h. die Ideologie, dass alle - auch von den allgemeinen Menschenrechten abweichende - Normen kulturspezifisch und daher zu tolerieren seien;
  • Obrigkeitsdenken. So plädieren die Liberalen Freigeister dafür, wissenschaftlich unzureichend belegte, politisch jedoch autoritär durchgesetzte Mode-Ideologien (wie z.B. Multikulturalismus, Transgender, Inklusion u.a.) kritisch zu hinterfragen;
  • Nachdrücklich vertreten wird im Grundsatzprogramm das Prinzip der Gegenseitigkeit statt dem der Absolutsetzung. „Fairness-Werte wie Respekt, Toleranz oder Diskriminierungsverbote, die nicht dem engeren Bereich der Menschenrechte zugehören, dürfen nicht schrankenlos gewährt werden. Sie sind daran zu koppeln, dass der Nutznießer dieser Werte diese im umgekehrten Falle ebenfalls befolgt. (Beispiel Moscheebau in Europa versus Verbot, Kirchen oder atheistische Versammlungsstätten in Saudi-Arabien zu bauen.)“

Der Umgründung war eine Trennung vom Bund für Geistesfreiheit Bayern vorausgegangen. Während die Liberalen Freigeister eine islamkritische Grundposition vertreten, wie sie prägnant im „Wiener Appell“ ( http://www.gam-online.de/text-Wiener%20Appell.html ) zum Ausdruck gebracht wird, wurden sie aufgrund dieser Position von diversen Ortsgemeinschaften des BfG Bayern s ystematisch diffamiert (Nazikeule, Rassismusvorwurf, „Kampf gegen rechts“).

Die Liberalen Freigeister wenden sich entschieden gegen jene Kräfte, die innerhalb der säkularen Organisationen Hass- und Verleumdungskampagnen gegen Islamkritik schüren und sich dabei gleichzeitig zum pseudofortschrittlich verkleideten Komplizen einer durch und durch autoritären und repressiven Weltanschauung machen.

Demgegenüber setzen die Liberalen Freigeister auf eine Zusammenarbeit mit säkularen Organisationen wie der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (GAM ) in Deutschland und dem Freidenkerbund Österreich, die gleichfalls für eine fortschrittlich-menschenrechtliche Islamkritik stehen.

5. Januar 2015

 


Wahlprüfsteine 2013  des BfG, Regionalverband Rhein-Neckar

 

In einem ausgiebigen demokratischen Prozeß und der gemeinschaftlichen Arbeit an vielen Formulierungsdetails hat der BfG Rhein-Neckar schließlich eine gemeinsam abgestimmte Fassung von Wahlprüfsteinen zustandebekommen, die einerseits auf den Wahlprüfsteinen des BfG Bayern (und teilweise der GBS), andererseits aus Ergänzungen von eigener Seite, vor allem hinsichtlich islam- und antroposophiekritischer Fragen basiert.

Diese wurden drei Wochen vor der Wahl an die Kandidaten der Wahlkreise im Rhein-Neckar-Raum (Heidelberg und Mannheim) sowie an die Bundesgeschäftsstellen von insgesamt neun Parteien versandt. Es handelt sich bei diesen um die des BfG Regionalverbandes Rhein-Neckar, die über die ebenfalls demokratisch beschlossenen Wahlprüfsteine des BfG Bayern in einigen Punkten hinausgehen.

Bislang gingen insgesamt sechs Rückmeldungen aus der Politik ein:

- Lothar Binding, SPD: Antwort vor der Wahl nicht mehr möglich, Gesprächsangebot für danach

- Stefan Rebmann, SPD: Antwort vor der Wahl nicht mehr möglich, Gesprächsangebot für danach

- Piratenpartei: Ausführliche Antworten auf alle zehn Fragen

- Dirk Niebel, FDP: Ausführliche Antworten auf alle zehn Fragen

- Jan Marose, DIE LINKE: Antworten aus Zeitgründen nur auf 5 Fragen

- Daniel Stöckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Antworten auf unsere Fragen machen wir öffentlich:
- In einem monatlichen eMail-Newsletter (subskribieren bei info@liberale-freigeister.de )
- auf unserer Facebook-Seite "Heidelberg Agnostiker-Atheisten"
- kurz vor der Wahl gesammelt auf unserer Homepage http://www.liberale-freigeister.de
Kommentare sind jeweils auf unserer Facebook-Seite möglich und willkommen.

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Anschreiben an die Kandidaten zu den Wahlprüfsteinen 2013

Die Einstellung der deutschen Bevölkerung zu Kirche, Religion und Weltanschauung hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten dramatisch verändert. Nach Zahlen von 2010 stellten die Konfessionslosen mit über 33% die größte Bevölkerungsgruppe dar, mit steigender Tendenz. Überdies sehen auch die verbliebenen Kirchenmitglieder heute viele Fragen zur Trennung von Staat und Kirche und zur weltanschaulichen Neutralität des Staates deutlich anders als frühere Generationen.

Dieser Wandel macht sich für den Bund für Geistesfreiheit insgesamt wie auch den BfG Rhein-Neckar durch einen Mitgliederzuwachs von rund zehn Prozent jährlich bemerkbar. Die Einstellung der Bundestagskandidaten und Kandidatinnen zu weltanschaulichen Fragen war noch nie für eine derart hohe Zahl von Wählerinnen und Wählern von Bedeutung. Um unseren Mitgliedern und nahestehenden Gruppierungen aussagekräftige Empfehlungen zur Bundestagswahl vermitteln zu können, bitten wir Sie – nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse – um eine Beantwortung der beiliegenden Fragen.

Sollten Sie Rückfragen haben oder Auskunft zu Fragen in diesem Themenbereich wünschen, steht Ihnen der Regionalverband Rhein- Neckar des Bundes für Geistesfreiheit selbstverständlich gern zur Verfügung – auch nach den Wahlen.

Mit freundlichen Grüßen

BfG Regionalverband Rhein-Neckar Referat PR und Kommunikation

 

Diese Wahlprüfsteine 2013 sind demokratisch durch Vorstandsbeschluß und
zusätzlich durch einen von der Mitgliederversammlung autorisierten Beschluß des
Lektorenteams des BfG RN legitimiert.

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Wahlprüfsteine 2013: 10 Fragen, 10 Antworten

1. Kirchliches Arbeitsrecht

Viele kirchliche Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) übernehmen öffentliche Aufgaben und werden fast ausschließlich aus öffentlichen oder anderen nicht-kirchlichen Quellen finanziert. Dennoch werden Erzieherinnen und Erzieher, Krankenpflegerinnen und -pfleger, Bürokräfte, Ärztinnen und Ärzte in kirchlichen Einrichtungen entlassen, wenn ihr Kirchenaustritt oder der Wechsel zu einer anderen Glaubensrichtung bekannt wird, wenn sie nach einer Scheidung erneut heiraten oder sich öffentlich zu einer homosexuellen Partnerschaft bekennen.

1. Frage:
A) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die dort Beschäftigten die gleichen Arbeitnehmerrechte bekommen wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst und dass die öffentliche Hand eine ausreichende Zahl von weltanschaulich neutralen Einrichtungen betreibt?

Antwort Piratenpartei:

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und §9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.

Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Die Bevorzugung von Einrichtungen in freier Trägerschaft im Sozialgesetzbuch darf nicht dazu führen, dass in manchen Regionen nur noch Angebote in religiöser Trägerschaft existieren. Um die Wahlfreiheit der Bürger zu gewährleisten, muss hier eine Regelung gefunden werden, die in einem solchen Falle staatliche oder weltanschaulich neutrale Einrichtungen bevorzugt.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht ist verfassungsrechtlich garantiert und begründet sich aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Weimarer Reichsverfassung. Er bedeutet zum einen, dass die für alle Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel der Kündigungsschutz) Anwendung finden, aber im Lichte des verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts auszulegen sind. Zum anderen bedeutet er, dass sich die Kirchen eigene Mitarbeitervertretungen und Kollektivregelungen schaffen können und dies auch getan haben. Dem kirchlichen Arbeitnehmer steht also ein an die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes angepasster Schutz zu. Dies rechtfertigt sich durch die "Dienstgemeinschaft", wonach alle im kirchlichen Dienst Tätigen dem Auftrag der Kirche verpflichtet sind - der Verkündigung des Wortes Gottes in Wort und Tat. Wie die Kirche diesen Auftrag umsetzt liegt in ihrer Verantwortung. Wir wollen und können nach dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Religionsfreiheit den Kirchen nicht vorschreiben, wie sie ihren Auftrag zu erfüllen haben.

B) Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, die im Grundgesetz verankerten Arbeitnehmerrechte auch in Einrichtungen der Diakonie und der Caritas wirksam werden zu lassen und sich dafür einzusetzen, das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend zu ändern?

Antwort Piratenpartei:

Ja, das sind Ziele unserer Politik zum Verhältnis von Staat zu Religion. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafur aus, §118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung fur Religionsgemeinschaften) zu streichen und §9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.

 

Antwort DIE LINKE:

Ja. Grundrechte und Arbeitnehmerrechte müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben. DIE LINKE im Bundestag hat deshalb bereits 2011 eine gesetzliche Regelung gefordert, die auch diese Beschäftigte in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen lässt. Dieser Antrag wurde jedoch im letzten Jahr - bei Enthaltung von Bündnis 90/Grünen - von CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt.

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen unterliegen den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Damit stehen ihnen wesentliche ArbeitnehmerInnenrechte nicht zu. Diese Praxis stößt auch innerhalb der Kirchen immer mehr auf Kritik. Denn Loyalitätsanforderungen der ArbeitgeberInnen auch außerhalb von Verkündigungsbereichen, die sich auf die private Lebensführung seiner MitarbeiterInnen beziehen, passen nicht in eine demokratische Gesellschaft.

Wir werden mit den Kirchen, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlich Beteiligten in einen Dialog treten, damit sich die Situation der Beschäftigten verbessert. Wir wollen, dass die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Verkündigungsbereiche die gleichen Rechte bekommen wie andere ArbeitnehmerInnen auch. Dazu gehören das Recht zur Bildung von Betriebsräten und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit einschließlich der Streikfreiheit. Daher wollen wir für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse jenseits des Bereichs der Verkündigung das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir mit dem Ziel ändern, dass seine Bestimmungen wie in anderen Tendenzbetrieben auch auf Beschäftigungsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden.

 

2. Staatsleistungen

Noch heute, im Jahre 2013, erhalten die beiden christlichen Kirchen besondere staatliche Zuwendungen und Privilegien, die mit der Säkularisation 1803 begründet werden. Mit Verweis darauf werden in Deutschland bis heute insbesondere Klerikergehälter direkt oder indirekt durch den Staat finanziert. Das Grundgesetz enthält jedoch in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Auftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen.

2. Frage:
Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des Grundgesetzes zu entsprechen?

Antwort Piratenpartei:

Die Piratenpartei möchte eine tatsächliche weltanschauliche Neutralität des Staates durchsetzen. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen.

Dazu muss der Bundestag eine Rechtsgrundlage schaffen, die den Ländern vorgibt, bestehende Zahlungsverpflichtungen (Staatsleistungen an die Kirchen) zu beenden und es verbietet, neue Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Das Auflösen der bestehenden Verträge muss dabei auch ohne Zustimmung der Religionsgemeinschaften möglich sein.

Ebenso muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es den Kommunen ermöglicht, finanzielle Verpflichtungen beispielsweise so genannte Reichnisse oder Kirchenbaulasten einseitig aufzukündigen.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Vor allem als Ausgleich für Säkularisationen in früheren Jahrhunderten erhalten einzelne Religionsgemeinschaften regelmäßige Staatsleistungen. Im Wissen um den entschädigungsartigen Charakter der Staatsleistungen unterscheiden wir diese von Subventionen, die sinnvoll beispielsweise zur Förderung sozialer Aktivitäten der Religionsgemeinschaften gewährt werden. Den grundgesetzlichen Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen nehmen wir ernst und verlieren ihn bei allen verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten nicht aus den Augen. Dabei sind wir der Überzeugung, dass die Ablösung nur im Konsens mit den Religionsgemeinschaften gelingen kann, wie dies z. B. unsere Bemühungen in Hessen gezeigt haben.

 

Antwort DIE LINKE:

Ja. DIE LINKE hat bereits als erste Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dieser wurde von den anderen Fraktionen allerdings bisher abgelehnt. Die Partei DIE LINKE wird sich jedoch auf Bundes- wie Länderebene weiterhin dafür einsetzen, dass der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen endlich umgesetzt wird.

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir Grüne wollen auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grundsätze der Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt. Darüber werden wir mit den betroffenen Religionsgemeinschaften verhandeln.

 

3. Religionsunterricht an staatlichen Schulen

Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen steht im Widerspruch zu dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Schüler an öffentlichen Schulen, und er schürt Konflikte zwischen Schülern unterschiedlicher Glaubensrichtungen, die mit verschiedenen, zum großen Teil gegensätzlichen weltanschaulichen Inhalten indoktriniert werden. Daneben gibt es noch private Religionsschulen diverser nicht in den öffentlichen Schulen vertretener Glaubensrichtungen, die sich der öffentlichen Kontrolle entziehen. Kinder von Eltern, die diesen Glaubensrichtungen angehören, werden jedoch genötigt diese zu besuchen.

3. Frage:
A) Halten Sie den nach Konfessionen getrennten Religionsunterricht an den staatlichen Schulen für ein geeignetes Mittel, den Schülern zentrale Werte unserer Gesellschaft wie etwa gegenseitige Toleranz und Kritikfähigkeit zu vermitteln, oder scheint Ihnen dazu ein für alle verpflichtender Ethikunterricht, wie er in Berlin eingeführt und durch Volksentscheid bestätigt worden ist, ein besserer Weg?

Antwort Piratenpartei:

Der konfessionelle Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist eine der speziellen Staatsleistungen an die Kirchen, wie sie in den Konkordaten geregelt wurden. Anstatt im öffentlichen Bildungsbereich mehr Wahlfreiheit herzustellen und damit verbunden Millionen Euro an Mehrkosten für ein zusätzliches Unterrichtsfach zu verursachen, ist es an der Zeit, die staatliche Finanzierung der religiösen Ausbildungen zu beenden.

Ein Unterrichtsfach Ethik/Philosophie ist sehr gut geeignet, Schülern eine Grundbildung in Fragestellungen und Methoden dieser wichtigen Disziplinen der Geisteswissenschaften zu vermitteln

 

Antwort DIE LINKE:

Die Partei DIE LINKE unterstützt die Konzeption eines für alle Schüler verpflichtenden Ethikunterrichts, in dem Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Werte und Normen diskutieren können.

B) Falls Sie den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen gutheißen sollten: Treten Sie für eine Ausdehnung der in diesem Unterricht vertretenen Religionsgemeinschaften auf weitere, heute noch nicht im Religionsunterricht berücksichtigte Glaubensgemeinschaften ein (z.B. die Ahmadiya-Muslime, die kürzlich in Hessen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten haben)? Wie wollen Sie gegebenenfalls mit dem u.U. vorhandenen Widerspruch zwischen Grundgesetz und den religiösen Inhalten und Geboten von Religionslehren umgehen?

Antwort Piratenpartei:

Solange an öffentlichten Schulen konfessioneller Religionsunterricht angeboten wird, muss diese Möglichkeit allen Religionsgemeinschaften (bei ausreichender Nachfrage) offenstehen. Die Religionslehrer sollen dabei an deutschen Hochschulen ausgebildet werden. Wie bereits jetzt hat der Staat die Aufsicht über die Ausbildung und den Einsatz von Religionslehrern und kann so sicherstellen, dass keine grundgesetzwidrigen oder extremistischen Inhalte vermittelt werden.

C) Würden Sie nach der Wahl Sorge dafür tragen, dass in privaten Religionsschulen, z.B. Koranschulen, die religiösen "Wahrheiten", die dort gelehrt werden, auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz überprüft und Verstöße dagegen mit den bestehenden Rechtsmitteln geahndet werden?

Antwort Piratenpartei:

Es gibt keinen Grund, Einrichtungen einzelner Religionsgemeinschaften ohne konkrete Verdachtsmomente zu überwachen. Sobald den Strafverfolgungsbehörden Verstöße gemeldet werden, sollen diese diesen natürlich auch bei religiösen Einrichtungen nachgehen.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Es obliegt dem Landesgesetzgeber, ob und in welcher Form Religionsunterricht an öffentlichen Schulen angeboten wird. Dabei haben sich in den Ländern sehr unterschiedliche Konzepte und Unterrichtsformen herausgebildet. Dementsprechend wird an Berliner Schulen während der regulären Unterrichtszeit kein von den Kirchen mitgetragener Religionsunterricht durchgeführt - in den meisten anderen Bundesländern verhält es sich anders. Diese differenzierte Situation führt dazu, dass unsere Landesverbände sich eine eigene, auf die jeweilige Landesschulgesetzgebung bezogene Position erarbeiten müssen.

Gleichwohl möchten wir anmerken, dass die Einführung des Faches “Ethik“ in Berlin erhebliche Schwierigkeiten nach sich gezogen hat. Nicht alleine die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung und der qualifizierten Unterrichtserteilung stellt das Land Berlin vor große Probleme. Viel größer erscheint die Herausforderung, die Wertneutralität eines staatlich entwickelten Ethikunterrichtes zu garantieren, ohne dass die Inhalte des Unterrichtsfaches zu einem bunten Nebeneinander von Anschauungen und Haltungen verkommt. Die Beurteilung und der Zuspruch zu dem Berliner Unterrichtsfach “Ethik“ lässt Zweifel aufkommen, ob die ursprüngliche Zielsetzung auf diese Weise erreicht werden kann.

Wir sind der Überzeugung, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts den Anforderungen des Grundgesetzes genügen muss. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Länder dies bei der curricularen Ausgestaltung beachten. Ansonsten dürften die entsprechenden Regelungen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

Verstöße gegen geltendes Recht sind prinzipiell zu ahnden. Vgl. dazu auch Antwort 8 A-B

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz ist Religionsunterricht als reguläres Lehrfach der Regelfall. Die genaue Organisation liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Dementsprechend werden Konzepte und Ideen bezüglich des Religionsunterrichts wie auch des Ethikunterrichts in den grünen Landesverbänden für die jeweilige landesspezifische Situation entwickelt. In Bremen beispielsweise hat die grüne Bürgerschaftsfraktion ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des dortigen „Biblischen Geschichtsunterrichts“ vorgelegt.

 

4. Sterbehilfe

Der „ärztlich assistierte Suizid“ fällt bisher unter die „Beihilfe zum Freitod“. Diese ist seit Bestehen des Strafgesetzbuchs 1871 straffrei, weil die Entscheidung allein beim Betroffenen liegt, die Mitwirkung für Ärzte freiwillig und Suizid nicht strafbar ist. Bei Umfragen sprechen sich konstant deutlich über 60 Prozent der Bevölkerung für dieses Recht aus, über den eigenen Tod zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen. Die Kirchen sehen dies als Verstoß gegen ihre Morallehre, die Humanisten als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes.

4. Frage:
Wie stehen Sie zur Sterbehilfe als Ausdruck des menschlichen Selbstbestimmungsrechtes?

Antwort Piratenpartei:

Hierzu gibt es noch keine konkrete Stellung der Piratenpartei. Allerdings steht ein Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistischer Laizismus zur Diskussion, der einen pragmatischen Umgang mit assistiertem Suizid und aktive Sterbehilfe fordert, so dass diese als straffrei gelten.

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA015

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Nach dem Verständnis des deutschen Strafrechts ist die eigenverantwortliche Selbsttötung ebenso wie die Teilnahme daran straflos, weil sich die Selbsttötung nicht gegen einen anderen Menschen richtet. Dieses Konzept hat sich grundsätzlich bewährt.

Es bedarf jedoch einer Korrektur, wo eine kommerzialisierte Sterbehilfe Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen. Wir sind deshalb dafür, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Exakt dies – nicht mehr und nicht weniger – setzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung um. Unter “gewerbsmäßige“ Sterbehilfe fassen wir diejenigen Fälle, in denen Personen oder Organisationen suizidgefährdeten Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung schnelle und effiziente Möglichkeiten für einen Suizid anbieten. Der Schutz des Lebens nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt einen Höchstwert der Verfassung dar und muss aufgrund seiner Bedeutung durch den Gesetzgeber geschützt werden. Die Kommerzialisierung stellt eine qualitative Änderung der Sterbehilfe dar, denn es verleitet Menschen, die sich in einer scheinbaren ausweglosen Verzweiflungssituation befinden, leichter eine Entscheidung zur Selbsttötung zu treffen. Dieses Verhalten wollen wir sanktionieren und verhindern.

In der Palliativsituation von Patienten am Lebensende ist es in besonderem Maße ein Erfordernis der Humanität, eine schnelle, effiziente und sichere Versorgung mit ärztlich indizierten Betäubungsmitteln sicher zu stellen. In einem gestuften Konzept wurde deshalb zunächst die Möglichkeit geschaffen, in Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Betäubungsmittel-Notfallvorräte bereitzuhalten. In einem nächsten Schritt haben die Länder Ergänzungen zur Betäubungsmittel-Vorratshaltung in Apotheken eingebracht. Mit dem letzten Baustein hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Betäubungsmittelversorgung auch ambulanter Palliativpatienten entscheidend verbessert. Danach darf der Arzt einem ambulant versorgten Palliativpatienten Betäubungsmittel zur Überbrückung einer absehbaren palliativmedizinischen Krisensituation überlassen, wenn der Betäubungsmittelbedarf des Patienten nicht rechtzeitig über eine Verschreibung und Abgabe durch die Apotheke gedeckt werden kann.

Wir wollen indes die Palliativmedizin und Palliativpflege sowie das Angebot an stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten insbesondere für Schwerstkranke Kinder und Jugendliche weiter ausbauen, damit schweres Leiden so erträglich wie möglich gemacht wird und unheilbar Kranke in Würde sterben können. Parteiübergreifend wurde 2007 der Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung eingeführt. Bei ihrer Umsetzung sind in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt worden. In immer mehr Regionen ist eine vertragliche Versorgung sichergestellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Ziel des flächendeckenden Angebots über Verträge der Kassen mit entsprechenden Leistungsanbietern zeitnah erreicht wird.

 

Antwort DIE LINKE:

Die aktive Sterbehilfe, wie sie beispielsweise in Belgien, der Schweiz oder den Niederlanden erlaubt ist, ist in Deutschland verboten. Diese sogenannte Tötung auf Verlangen ist strafbar, wofür ein Konsens bei der Mehrheit der Bevölkerung besteht.
DIE LINKE spricht sich entschieden gegen aktive Sterbehilfe aus. Sie darf weder von Ärzten noch von privaten Organisationen angeboten oder ausgeübt werden. Menschen mit unheilbaren Krankheiten haben ein Recht auf bestmögliche Versorgung. Wir wollen, dass bis zum Lebensende alles getan wird, um Sterbenskranken zu helfen. Eine gute palliativmedizinische Versorgung und die dazugehörige Pflege sind wichtige Bausteine, um dieses Ziel zu verwirklichen.
Suizid ist jedoch nicht immer zu verhindern, zu vielfältig sind die Lebenssituationen jedes Einzelnen. Er gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen. Wir sind der Auffassung, dass der assistierte Suizid in Deutschland weiterhin straflos bleiben muss. Zu unüberschaubar ist das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht von Tod- und Schwerstkranken und der staatlichen Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens. Die Grenzen sind hier nicht fest zu ziehen und auch nicht einfach aufzulösen.
Mehrfach haben von der Regierung der Niederlande in Auftrag gegebene Studien zur aktiven Sterbehilfe gezeigt, dass in den Niederlanden nicht nur Menschen durch die Einwirkung Dritter sterben, die danach verlangt hatten, sondern jedes Jahr auch einige Hundert, die nicht darum gebeten hatten. Nach ärztlicher Einschätzung konnte keine Besserung ihres Zustandes mehr erzielt werden bzw. medizinisch wurden Maßnahmen für sinnlos erachtet, ihre Lebensqualität als gering eingeschätzt oder ihre Angehörigen hatten darum gebeten.
Menschen wollen sterben, weil sie einsam sind, keine Hilfen bekommen, ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen, Schmerzen haben. Dies sind alles Problemfelder, auf die spezifisch und wirksam reagiert werden könnte, die aber in den Hintergrund gerückt sind. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung nur schleppend vorankommt. Eine gute Versorgung verbunden mit bedarfsgerechter ambulanter Unterstützung könnte bei Vielen die Entscheidung für den vermeintlich einzigen Ausweg, sterben zu wollen, verändern.
Nach Auffassung der LINKEN ist es Aufgabe des Gesundheitssystems, die Gesundheit jedes Einzelnen zu erhalten, Leiden zu verhindern, Schmerzen zu lindern, Menschen am Lebensende zu begleiten sowie beizustehen und nicht, ihr Leben aktiv zu beenden. DIE LINKE plädiert nachdrücklich für einen Ausbau der Palliativmedizin und eine bedarfsgerecht ausgestaltete Pflegeversicherung. Unser Ziel ist ein Leistungskatalog, der verbesserte ambulante wie stationäre Angebote zur Behandlung Schwerstkranker umfasst. Dabei stehen die Linderung der Schmerzen und anderer Krankheitsbeschwerden im Vordergrund, um Tod- und Schwerstkranken ein Lebensende in Würde zu ermöglichen und ihnen menschliche Zuwendung und Geborgenheit zu geben. In diesem Zusammenhang fordern wir weitere strukturelle, finanzielle und mediale Unterstützung für die Hospizbewegung.

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Das Thema Sterbehilfe betrifft hochsensible ethische Fragen. Es ist bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lange Tradition, dass ethische Fragen von solchem Gewicht in der Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten stehen und nicht einer Mehrheitsmeinung der Fraktion oder der Partei unterliegen. Die Gewissensfreiheit des Abgeordneten genießt für uns höchste Anerkennung und Wertschätzung. Die folgenden Überlegungen bitten wir vor diesem Hintergrund zu verstehen.

Das individuelle Selbstbestimmungsrecht nimmt in der deutschen Rechtsordnung eine zentrale Stellung ein. Wie Sie zutreffend schreiben, darf daher jeder nach deutschem Recht seinem Leben ein Ende setzen. Juristisch konsequent gilt die Straffreiheit ebenfalls für die Hilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid. Im Hinblick auf den ärztlich assistierten Suizid ist es aus unserer Sicht darüber hinaus sinnvoll, gesetzlich klarzustellen, dass die Beihilfe zur Selbsttötung nicht durch die Hintertür wegen Unterlassungsdelikten doch wieder strafrechtlich verfolgt werden kann. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diskutiert, ob der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Gewissensfreiheit des Arztes es nicht erfordern, dass ein zur Hilfe bereiter Arzt in präzise definierten Fällen dem Sterbewilligen die Präparate für einen menschenwürdigen Suizid verschreiben kann, ohne dass dies für den Arzt standesrechtliche oder strafrechtliche Folgen hat.

Unabhängig von Verbotsfragen ist für uns wichtig, dass noch mehr unternommen wird, den Menschen die Angst vor unerträglichen Schmerzen und vor einem qualvollen Tod zu nehmen. Dazu gehört, die Palliativmedizin und die Hospizbewegung weiter zu stärken und deren Angebote noch bekannter zu machen.

 

5. Straftatbestand Gotteslästerung als Mittel zur Zensur

Der § 166 StGB stellt die Beschimpfung von Kirche und Religion unter Strafe. Sogenannte Blasphemie erfüllt aus Sicht des BfG Rhein-Neckar hingegen unter keinen Umständen den Tatbestand einer Straftat. Verletzte religiöse Empfindungen und verletzte religiöse Ehrgefühle können keinen Rechtsanspruch auf Schutz bedingen. Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Der öffentliche Frieden, den der §166 vermeintlich zu schützen vorgibt, ist bereits durch die Gesetze zu Beleidigung, Volksverhetzung und Anstiftung zu Straftaten hinreichend abgesichert.

5. Frage:
A) Setzt sich Ihre Partei für eine ersatzlose Streichung des § 166 StGB ein?

Antwort Piratenpartei:

Ja

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Der Straftatbestand des § 166 StGB pönalisiert blasphemische Äußerungen nicht als solche, sondern unter der Voraussetzung ihrer Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens. Damit steht §166 StGB tatbestandlich zwischen der Blasphemie und der Volksverhetzung. Nach allgemeiner Ansicht ist allein der öffentliche Friede Schutzgut dieser Vorschrift. Das religiöse Empfinden Einzelner, der Inhalt des religiösen Bekenntnisses und die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an sich werden hingegen nicht von §166 StGB geschützt. Ziel der Vorschrift sind die Sicherstellung von Toleranz und der Schutz vor religiös motivierten Konflikten in der pluralistischen Gesellschaft.

§ 166 StGB steht auch mit den in Art. 19 Abs. 3 lit. b, 2. Var. IPbürgR normierten Anforderungen an Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Einklang und ist als legitime Schranke derselben zu sehen. In keinem der Individualbeschwerdeverfahren zum IPbürgR, in denen Deutschland betroffen war, ging es bisher um Art. 19 IPbürgR. Auch in den abschließenden Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses zu Deutschland von 2012 (Concluding Observations, CCPR/C/DEU/CO/6) findet §166 StGB keine Erwähnung unter Punkten, die Anlass zu Besorgnis geben oder zu denen Empfehlungen ausgesprochen werden. Auch den Anforderungen der Rechtsprechung des EGMR zur Meinungsfreiheit genügt die deutsche Gesetzeslage. Der EGMR räumt den Mitgliedstaaten der EMRK wegen der unterschiedlichen religiösen Auffassungen in den einzelnen Mitgliedstaaten einen weiten Beurteilungsspielraum für die Pönalisierung von Herabwürdigungen religiöser Überzeugungen ein. Die Abschaffung des §166 StGB ist daher nicht erforderlich. Wir sehen zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

 

Antwort DIE LINKE:

DIE LINKE will religiöse Sonderregelungen wie das Blasphemiegesetz (§166 StGB) daraufhin überprüfen, inwieweit sie zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich sind. Tatsächlich bieten die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung religiösen Gruppen schon jetzt ausreichenden Schutz. Außerdem muss es in einem demokratischen Staat möglich sein, seine Meinung auch in einer Form zum Ausdruck zu bringen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzt. Zudem werden nicht-christliche Religionsgemeinschaften in der Praxis durch den Gotteslästerungsparagraphen ebenso wenig geschützt wie beispielsweise Gewerkschaften, politische Strömungen oder ethnische Gruppen.

B) Was bedeuten Ihnen die Grundrechte Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit vor dem Hintergrund des Verzichts auf die Präsentation von Karikaturen, Filmen oder Schauspiel aufgrund beleidigter religiöser Gefühle?

Antwort Piratenpartei:

Meinungs- und Kunstfreiheit gehören zu unserer Version einer freien Welt. Wobei die Freiheit des Einzelnen immer dort endet, wo sie Freiheitsrechte eines anderen beschränken. Religiös bedingte Gefühle sehen wir als nicht zu diesen Rechten zählend.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Bei dieser Frage bewegt man sich in einem rechtlichen Spannungsfeld: Gläubige Menschen fühlen sich verletzt, wenn ihre Religion verunglimpft wird; gleichzeitig garantiert das Grundgesetz die Meinungsfreiheit, und damit auch das kritische Hinterfragen und eine ironische Sichtweise auf religiöse Inhalte. Dieses Geflecht muss in jedem Einzelfall durchdacht werden. Pauschale Antworten kann es dazu nicht geben.

C) Wie wollen Sie umgekehrt mit hetzerischen Rap-Texten und Musikclips aus der islamistischen Szene umgehen, insofern diese unter dem Deckmantel der Kunst- und Religionsfreiheit menschenverachtende Inhalte transportieren?

Antwort Piratenpartei:

Meinungs- und Kunstfreiheit gehören zu unserer Version einer freien Welt. Kommt es dabei zur Veröffentlichung menschenverachtender Inhalte, ist dies strafrechtlich zu verfolgen.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher beobachten richtiger Weise die Sicherheitsbehörden intensiv Internetaktivitäten auch von islamistischen Organisationen bzw. Personen. Sobald strafrechtliche relevante Grenzen überschritten sind, müssen auch die Mittel des Rechtsstaates gegen die Verursacher genutzt werden.

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Gläubige sind in gleicher Weise vor Beleidigung und Hetze geschützt wie andere Menschen auch. Deshalb soll § 166 StGB ersatzlos entfallen.

Menschenverachtender Hetze treten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden entgegen -unabhängig von der Ausdrucksform.

 

6. Vorrang von Grund- und Menschenrechten vor religiösen Geboten

Gebote über grundlegende Menschenrechte gestellt werden (wie im Fall der religiös motivierten, medizinisch nicht indizierten Beschneidung von Kindern). In einem säkularen Rechtsstaat müssen jedoch alle Grundrechte, wie das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, für alle Menschen - egal welcher Religion oder Weltanschauung - gelten. Die Judikative in der Bundesrepublik sieht sich zunehmend Konflikten zwischen einerseits den Prinzipien unseres Grundgesetzes, und andererseits der von der Politik geforderten Rücksichtnahme auf religiöse und traditionelle Werte von Bürgern mit unterschiedlichen religiösen oder ethnischen Hintergründen ausgesetzt. Beschneidungs-Debatte, stillschweigende Duldung von privater Rechtssprechung auf Scharia-Basis, Kinderheirat oder das erzwungene Tragen von Burkas in der Öffentlichkeit sind hierfür Beispiele.

6. Frage:
A) Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte grundsätzlich und in jedem denkbaren Falle Vorrang vor religiösen Geboten haben und dass dieser Vorrang auch mit allen einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln durchgesetzt wird?

Antwort Piratenpartei:

Ja

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Zu den Menschenrechten zählt auch das Recht auf freie Religionsausübung. Dies muss beachtet werden, wenn es um die Einordnung religiöser Gebote geht. Es ist jedoch völlig klar, dass das deutsche Recht nicht an religiösen Geboten gemessen werden darf, sondern an dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und den anderen Grundrechten. Religiöse Gebote dürfen für sich genommen also nicht Vorrang vor dem Grundgesetz haben. Vgl. dazu auch die Antwort zu 8 A-B

B) Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei gegen religiös begründete, in Deutschland erlaubte oder stillschweigend geduldete menschenrechtsverletzende Praktiken wie Beschneidung von Männern und von Frauen, Kinderheirat, Kopftuchzwang, Verbot von Frauensport bzw. dem Sport angemessene Kleidung, Zwang zu religiöser Konvertierung oder Morddrohungen bei Apostasie?

Antwort Piratenpartei:

Körperliche Unversehrtheit ist ein sehr hohes Gut. Von daher wenden wir uns gegen religiöse Praktiken, die dieses Recht verletzen. Die anderen genannten Punkte lassen sich im Rahmen unserer Forderung nach vollständiger persönlicher Selbstbestimmung subsummieren. Was diese Forderung beschränkt, lehnen wir ab. Wir beabsichtigen, entsprechende Initiativen im Bundestag zu starten, bzw. diesbezügliche Initiativen zu unterstützen.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Im Kampf gegen die unmenschliche Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung haben wir die explizite Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Dadurch wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung um eine Tat handelt, die unseren Wertvorstellungen und den Menschenrechten diametral zuwider läuft und keinesfalls zu tolerieren ist. Die schwarz-gelbe Koalition hat in diesem Zusammenhang auch die Rechte der Opfer im Ermittlungs- und Strafverfahren gestärkt: diese können sich dem Prozess als Nebenklägerin anschließen und haben ferner frühzeitig Anspruch auf kostenlosen juristischen Beistand.

Zwangsheirat ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung, die ein Rechtsstaat nicht tolerieren darf. Deshalb hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf Drängen der FDP auf deutliche Signale und Verbesserungen für die Opfer geeinigt:

Ein eigenständiger Straftatbestand wurde geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt war dieses Delikt nur im Rahmen der Nötigung als besonders schwerer Fall strafbar. Ein eigenständiger Straftatbestand ist ein Signal an die Täter: der Rechtsstaat akzeptiert dieses Verbrechen nicht; aber auch Signal an die Opfer: das Unrecht und die Täter werden geächtet, die Opfer in ihrem Leid anerkannt und geschützt.

Die aufenthaltsrechtliche Situation für die Opfer von Zwangsheirat wurde durch die Änderung im Rückkehrrecht verbessert. Wir haben ein explizites Widerkehrrecht für die Opfer von Zwangsheirat geschaffen. Grundsätzlich ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage spätestens jedoch nach fünf Jahren zu stellen; eine Verbundenheit zu Deutschland wird durch die Prognose gewährleistet, dass die Betroffenen sich aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse einfügen können wird. Wenn das Opfer sich bereits vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat, ist die Verwurzelung in Deutschland so tief, dass eine Antragstellung auf Wiederkehr 10 Jahre möglich sein soll.

Der Automatismus, dass nach einer 6-monatigen Abwesenheit aus Deutschland der Aufenthaltstitel erlischt, wird für die Opfer von Zwangsheirat unterbrochen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der Zwangslage und spätestens nach 10 Jahren wieder einreisen; denn sie trifft kein Verschulden an der Abwesenheit in Deutschland, vielmehr wird ihnen die Rückkehr durch Zwang verweigert.

C) Werden Sie sich nach der Wahl für ein Verbot des öffentlichen Tragens von Ganzkörper-verhüllungen (Burka und Gesichtsschutz) einsetzen, da in Europa seit der Antike das Zeigen des Gesichts zum gesellschaftlichen Umgang gehört?

Antwort Piratenpartei:

Niemand darf dazu gezwungen werden, eine religiös begründete Bekleidung zu tragen. Wer dies freiwillig tut, soll dies auch weiterhin tun können.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Ein generelles Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burkas oder Niqabs) im öffentlichen Raum lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab. Zwar ist die Vollverschleierung von Frauen zweifellos ein Integrationshemmnis und nicht mit unserem Verständnis von Emanzipation vereinbar, doch würde ein Verbot den betroffenen Frauen nicht helfen, sondern sie im Zweifel nur aus dem öffentlichen Raum drängen. Angesichts der Tatsache, dass der Großteil der in Deutschland lebenden Muslime die Komplettverschleierung ohnehin ablehnt, wäre ein Verbotsgesetz nur kontraproduktive Symbolpolitik. Überall dort, wo eine Person zweifelsfrei identifiziert werden muss, z. B. bei Prüfungen in Schulen und Universitäten, bei Behörden oder vor Gericht, bei öffentlichen Versammlungen und Personenkontrollen muss das Gesicht ohnehin erkennbar sein. Im Straßenverkehr schränkt die Burka das Sichtfeld der Fahrerin ein. Aus Gründen der Gefahrenabwehr kann hier das Tragen der Burka sehr wohl eingeschränkt werden. Diese Aufzählung gilt nicht abschließend.

D) Wie will Ihre Partei sich im Fall Ihrer Wahl gegen jede rassistische Verunglimpfung und (jenseits der Berufung auf die Religionsfreiheit) menschenrechtswidrige Diskriminierung einsetzen, unabhängig davon, ob diese von der Mehrheit oder einer Minderheit ausgeht? Wenden Sie sich mit gleicher Entschiedenheit gegen eine solche, egal ob diese von Deutschen gegenüber Menschen anderer Hautfarbe oder beispielsweise von Muslimen gegenüber Juden und sonstigen „Ungläubigen“ unternommen wird?

Antwort Piratenpartei:

Diskriminierungen und damit in Verbindung stehende Rechtsverstöße egal von wem müssen gleichermaßen verfolgt werden. Hier gilt es, das Bewusstsein der Betroffenen dahin gehend zu ändern, dass solche Verstöße auch tatsächlich zur Anzeige kommen. Nur dann ist eine Verfolgung möglich.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Die Bekämpfung jeglicher Form von Rassismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel der FDP. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird. Für Liberale ist es normal, verschieden zu sein. Liberale Politik schützt in besonderem Umfang vielfältige Lebensformen und Lebensentwürfe.

Wir wollen nicht nur Diskriminierungen verhindern, sondern auch eine vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt fördern, in der tatsächlich jeder und jede eine reale Chance auf individuellen Aufstieg und Selbstentfaltung hat. Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung prägen die Persönlichkeit eines Menschen. Wir wollen in der Arbeitswelt ein Diversity Management sowohl im öffentlichen Dienst als auch in mittelständischen Unternehmen unterstützen.

 

DIE LINKE:  aus Zeitgründen keine Antwort

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Fragen-Komplexe 6 - 8 werden unter Punkt 8 beantwortet.

 

7. Geltungsbereich der Religionsfreiheit

Das Grundgesetz garantiert in Art. 4 die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Demzufolge ist der Nichtglaube als Weltanschauung den Religionen gleichzustellen und genießt die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie die Religionen.

7. Frage
A) Welche Bedeutung und welche Grenzen haben der Schutz und die Unterstützung der Interessen der in Deutschland vertretenen Religionen und Konfessionen für Ihre Partei?

Antwort Piratenpartei:

Glaube und Nichtglaube sind für uns Privatsache. Beides ist vom Staat in der Form zu schützen, dass es aus keiner Haltung zu Nachteilen oder zu Bevorzugungen kommt

B) Streben Sie eine Änderung des gegenwärtigen Status Quo an?

Antwort Piratenpartei:

Wir streben eine Aufhebung der Staatskirchenverträge und Konkordate in ganz Deutschland an.

C) Wird sich Ihre Partei gegen eine Beteiligung von Religionsgemeinschaften bei der Berufung von Richtern, wie sie z. B. die Justizministerin in Niedersachsen einführen will, einsetzen?

Antwort Piratenpartei:

Religionsbedingte Einflussnahme auf die Besetzung öffentlicher Positionen lehnen wir ab.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

A-C, vgl. insbesondere die Antwort zu 8 A-B

Der Begriff “Staatskirchenrecht“ spiegelt die Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft nicht mehr wider. Die Entwicklung eines “Religionsverfassungsrechts“ erfordert aber nicht die Änderung geltenden Verfassungsrechts. Denn dieses lässt nicht nur Platz für mehr als die christlichen Kirchen. Im Lichte der gesellschaftlichen Situation enthält es geradezu Handlungsaufforderungen vom praktizierten “Staatskirchrecht“ hin zu einem “Religionsverfassungsrecht“. Diesen aus der Verfassung abzuleitenden Handlungsaufforderungen und -möglichkeiten gilt es nachzugehen.

Dem Föderalismus verpflichtet, achten wir die grundgesetzliche Kompetenz der Länder zum Abschluss religionsverfassungsrechtlicher Verträge.

Wir begrüßen und fördern die auf Länderebene im liberalen Geiste vermehrt entstehenden Bestrebungen, die Kooperation von Staat und Religion über die christlichen Kirchen hinaus zu öffnen.

Wie unter Frage 8 dargelegt, endet der Schutz und die Unterstützung der Religionsausübung wo sie mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Hier müssen wir mit unserem Rechtsstaat wehrhaft für unsere grundgesetzliche Ordnung einstehen. Die Berufung von Richtern ist eine Angelegenheit der Länder. Wir erwarten, dass sie in rechtsstaatlich einwandfreier Weise erfolgt.

D) Wie gedenkt Ihre Partei Ex-Muslime zu schützen, die nach dem Gebrauch Ihrer negativen Religionsfreiheit als Apostaten von orthodoxen Glaubenswächtern mit dem Tode bedroht und bei uns in Deutschland häufig nicht einmal als Asylbewerber anerkannt werden? Welche Konsequenzen auf die Einwanderungs- und Asylpolitik zieht Ihre Partei aus der zunehmenden Verfolgung von Häretikern, Christen und Menschen anderen Glaubens durch den Islam weltweit?

Antwort Piratenpartei:

Wir setzen uns für eine Erweiterung der Asylgründe ein, was auch die Verfolgung aufgrund der Religion einbezieht.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Das Asylrecht ist essentiell für einen Rechtsstaat. Wir setzen uns dafür ein, dass Flüchtlinge entsprechend ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit ohne Ansehung der Religionszugehörigkeit behandelt werden. Die Regeln des Asylrechts müssen für alle gleich gelten.

 

DIE LINKE:  aus Zeitgründen keine Antwort

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Fragen-Komplexe 6 - 8 werden unter Punkt 8 beantwortet.

 

8. Religiöse Inhalte in partiellem Konflikt mit Menschenrechten und Grundgesetz

In nahezu allen religiösen Grundlagenschriften gibt es zahlreiche Passagen, die mit den später entwickelten Menschenrechten oder auch mit unserem Grundgesetz in Konflikt stehen. Das Christentum hat im Zuge der Aufklärung einen Säkularisierungsprozess durchlaufen, in dessen Rahmen es eine gültige, menschenrechtskonforme Interpretation dieser konflikthaften Passagen erarbeitet hat. Der Islam hingegen besteht weltweit gemäß Sure 48, 24 auf der unveränderlichen Gültigkeit von dem, was er als "Gottes Wort" bezeichnet, und was er über das "lediglich von Menschen gemachte Recht" stellt. Für das jeweilige Verhalten des Muslims in von "Ungläubigen" beherrschten Gesellschaften wie der unseren schreiben Koran und Sunna vor, die lokalen Gesetze zu respektieren, solange sich Muslime in der Minderheit befinden, andernfalls jedoch die Einführung der Scharia mit allem, ggf. auch tödlichen, Nachdruck zu betreiben. Das Bundesinnenministerium weicht dieser Frage bislang aus und vertritt in diesem Konflikt sinngemäß die Haltung, dass sich der Staat in religiöse Angelegenheiten und Weltanschauungsfragen nicht einmischen und keine Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen darf.

8. Frage
A) Wie positioniert sich Ihre Partei zu Religionsgemeinschaften in Deutschland, die religiöse Inhalte vertreten, die im Konflikt mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz stehen? Duldet Ihre Partei die Verkündung von (partiell) menschenrechts- und grundgesetzwidrigen Lehren unter dem Deckmantel religiöser Wahrheiten bzw. heiliger Texte in Wort und Schrift?

B) Falls nein, welche Maßnahmen planen Sie dagegen zu ergreifen?

Antwort Piratenpartei:

A-B)

Bestehende Gesetze müssen ohne Rücksicht auf die Religion angewendet werden. Verfassungswidrige religiöse Organisationen müssen genauso behandelt werden, wie andere verfassungswidrige Organisationen.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

A-B)

Wir Liberale sind überzeugt, dass das Grundgesetz das Leitbild für unsere Gesellschaft enthält. Der demokratische Rechtsstaat garantiert die Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Er sichert ein friedliches und tolerantes Miteinander. So gewährt er dem Einzelnen und den Religionsgemeinschaften einen Entfaltungsspielraum.

In Achtung der individuellen Religionsfreiheit hat der Staat die freie Religionsausübung des Einzelnen oder die Entscheidung, sich nicht einer Religion anzuschließen, zu akzeptieren und zu schützen. Ebenfalls für die Gewährleistung der positiven und negativen Religionsfreiheit wesentlich und daher Grundüberzeugung der Liberalen ist die staatliche Neutralität.

Auch hinsichtlich der Religionsgemeinschaften hat der Staat seine Pflicht zur Neutralität zu beachten und die verfassungsgemäße freie Religionsausübung zu gewährleisten. Dabei sind wir uns der Bedeutung der Religionsgemeinschaften für den Zusammenhalt der Gesellschaft wohl bewusst. Diese beschränkt sich nicht auf die christlichen Kirchen, deren Wirken als Wertestifter und -vermittler in Vergangenheit und Gegenwart von besonderer Bedeutung war und ist. Religionen wie der Islam spielen heute in erheblichen Teilen der Bevölkerung eine vergleichbare Rolle. Diese Glaubensvielfalt, an der auch die vielen Menschen, die sich religionslos mit ethischen Fragen auseinandersetzen, einen Anteil haben, nehmen wir Liberale grundsätzlich als Bereicherung unserer pluralen Bürgergesellschaft wahr. So haben sich die in Deutschland lebenden Menschen auch nicht einem wie im konkreten Fall auch immer ausformulierten christlichen Leitbild zu unterwerfen. Es ist das Grundgesetz mit seinen Anforderungen das vorgibt, was von den hier lebenden Menschen zu erwarten ist.

Als am demokratischen Rechtsstaat, dem Freiheitsgedanken und dem Gemeinwohl orientiert, sehen wir nicht nur das positive Wirken der Religionen. Wir verschließen uns nicht den Gefahren fundamentalistischer Überzeugungen, die mit unseren Werten nicht in Einklang zu bringen sind. Natürlich darf der Staat keine religiösen Inhalte vorschreiben. Um eine pluralistische Gesellschaft aufrechtzuerhalten, muss der demokratische Rechtsstaat aber wehrhaft sein und die Anerkennung der Werte und Bestimmungen des Grundgesetzes von den Religionsgemeinschaften und dem Einzelnen konsequent einfordern. Die in Deutschland bestehenden Religionsgemeinschaften haben die Werte und Bestimmungen des Grundgesetzes anzuerkennen, einzuhalten und in ihre Gemeinschaften zu tragen. Besondere Bedeutung kommt dabei der individuellen Religionsfreiheit zu. Der Staat muss sicherstellen, dass auch die Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder diese und die Grundrechte des Einzelnen anerkennen und in ihrem Umgang mit jedem Menschen achten. So darf eine Religionsgemeinschaft beispielsweise gegen “Abtrünnige“ nur Maßnahmen von religiöser Wirkung verhängen, Handlungen also, die für einen außerhalb der Gemeinschaft stehenden Menschen keine Bedeutung hätten. Wenn dieser vom Grundgesetz festgelegte Handlungsspielraum zum Beispiel durch vermeintliches und tatsächliches religiöses Brauchtum oder Traditionen überschritten wird, wie bei der Zwangsehe oder der Strafbewehrung des Religionswechsels, stehen wir Liberale für eine wehrhafte Rechtsordnung, die auch mit Sanktionen auf Menschenrechtsverletzungen reagiert. Im Wissen um die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen lehnen wir jedoch Verallgemeinerungen und Vorverurteilungen ab. Nur auf diese Weise lassen sich die Freiheit des Einzelnen und eine möglichst offene pluralistische Gesellschaft aufrechterhalten.

Im Interesse eines friedlichen Miteinanders kommt dem Staat die Aufgabe zu, interreligiöse Beziehungen zu fördern. In einer auf dem Boden des Grundgesetzes geführten Diskussion zwischen Vertretern der verschiedenen Religionen hat sich der Staat indes nicht parteiergreifend einzumischen.

C) Wie positioniert sich Ihre Partei zum Integrationsverbot, das der Koran für Muslime in ungläubigen Gesellschaften ausspricht (Sure 60/2, 60/5, 4/89, 5/52 und 8/74), und das konsequenterweise zur Existenz einer muslimisch geprägten Parallelgesellschaft in Deutschland geführt hat? (Diese verhält sich zum Teil den Kernelementen der Werte unserer Gesellschaft und unserer Demokratie gegenüber ablehnend und weist die gesellschaftliche Integration aus diesen religiösen Gründen zurück). Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um diese Entwicklung zu stoppen und auf der Integration sich widersetzender Ghettos, in denen die Scharia und die organisierte Kriminalität regieren, zu bestehen, um die Vorfahrt von Grundgesetz und Menschenrechten vor religiösen Inhalten sicherzustellen?

Antwort Piratenpartei:

Die Entstehung solcher Ghettos sind ein Versagen der deutschen Politik. Dies einseitig einer religiösen Vorschrift anzulasten halten wir für lebensfremd. Die Erfahrung mit der religiösen Auslegung von Schriften zeigt, dass solche Vorschriften je nach Lebenswirklichkeit sehr unterschiedlich ausgelegt oder auch nicht beachtet werden können. Kaum ein religiöser Mensch hält alle Vorschriften seiner Religion ein.

Wir sehen als Ursachen eher bestehende Diskriminierung und Ungleichheiten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund.

Statt einer weitergehenden Repression einzelner gesellschaftlicher Gruppen, die nur zu einer weiteren Entfremdung führen würde, setzen wir uns dafür ein, dass Kinder mit Migrationshintergrund die gleichen Chancen im Bildungssystem erhalten. Außerdem möchten wir eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung erreichen. Diese repräsentiert den deutschen Staat, es ist deshalb wichtig, dass Menschen mit Migrationshintergrund sich von ihr ernstgenommen und akzeptiert fühlen. Drittens möchten wir die gesetzliche Schlechterstellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt abschaffen.

Kommt es innerhalb dieser Gruppen zu Handlungen, die den hiesigen Gesetzen widersprechen, müssen sie nach unserem Recht sanktioniert werden.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Gelungene Integration braucht zwei Seiten, die aufeinander zugehen. Wir sind überzeugt: Wer an dieser Gesellschaft teilhaben möchte, wer sich einbringen will, der soll hier auch eine Heimat finden können. Dafür können wir in Deutschland Hindernisse abbauen und Türen öffnen. Gleichzeitig ist aber auch die Bereitschaft zur Teilhabe Voraussetzung für das Miteinander in einer offenen Bürgergesellschaft. Dazu gehört insbesondere die Bereitschaft, die deutsche Sprache zu erlernen sowie die vorbehaltlose Akzeptanz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

D) Welche Maßnahmen gedenkt Ihre Partei im Fall Ihrer Wahl gegenüber den in Deutschland immer aktiver werdenden Salafisten zu ergreifen, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährden?

Antwort Piratenpartei:

Eine Störung des öffentlichen Friedens ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. In diesem Fall muss dies durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet und wenn möglich unterbunden werden. Hierbei müssen Salafisten genauso behandelt werden wie alle anderen Bürger auch.

Sollten aber diese Vorraussetzungen nicht gegeben sein und sollten die Salafisten auch sonst nicht gegen geltendes Recht verstoßen, so ist die Versammlungsfreiheit zu achten. Die Piratenpartei bekennt sich uneingeschränkt zu den im Grundgesetz festgehaltenen Grundrechten. Dazu gehört auch das Recht auf entsprechende Gegendemonstrationen.

Der Gefahr einer fundamentalistischen Religion ist am besten durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit entgegenzutreten.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Salafisten werden richtiger Weise von den Sicherheitsbehörden intensiv überwacht. Die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, nehmen wir ernst. In Fällen, wo die Grenzen des Strafrechts überschritten sind, müssen die Mittel des Rechtsstaats zur Anwendung kommen.

 

DIE LINKE:  aus Zeitgründen keine Antwort

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Zu Themenkomplex 6-8

Mit der Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit hat der demokratische Rechtsstaat ein- für allemal darauf verzichtet, die Bürgerinnen und Bürger weltanschaulich festzulegen. Er respektiert und schützt das Recht der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, entsprechend ihrem Glauben zu leben und ihre religiöse Praxis, entsprechend den Wahrheiten ihres Glaubens ohne staatliche Einmischung frei zu gestalten. Der demokratische Rechtsstaat gewährleistet die Anerkennung der demokratischen und republikanischen Verfassung durch die Religionsgemeinschaften. Der Staat respektiert und schützt zugleich das Recht, keinen Glauben zu haben und sich im öffentlichen Raum keinem Glauben unterordnen zu müssen.

Wir Grüne unterstützen die Trennung von Kirche und Staat. Die erreichte Trennung von Kirche und Staat ist eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Kirchen- und Religionsgemeinschaften als wichtigen Kräften der Zivilgesellschaft.

Gerade eine Gesellschaft der Vielfalt, die auf Individualität und Heterogenität aufbaut, braucht ein einigendes Band aus gemeinsamen Werten und Regeln des Zusammenlebens. Für Grüne Politik sind dies: Die zentralen Grundwerte der deutschen und europäischen Verfassungstradition: Freiheit, Demokratie, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter sowie ein selbstbestimmtes Leben für alle.

Gezielt muss vorgebeugt und eingegriffen werden, wenn diese Grundwerte gefährdet sind. Staat und Zivilgesellschaft müssen sich gegen alle Formen von Anfeindungen wenden. Wo immer, und zwar egal durch wen, Diskriminierung, Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und andere Formen von Menschenfeindlichkeit auftreten, zeigen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klare Kante zeigen. Wer selbst bestimmt leben will, muss auch anderen Menschen das Grundrecht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit zugestehen. Niemand darf, beispielsweise Frauen oder Kinder daran hindern, sich sozial, politisch, religiös oder kulturell weiter zu entwickeln oder sich aus der eigenen sozialen, kulturellen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppe zu lösen. Bei der Akzeptanz von Grund- und Menschenrechten und der Freiheit Anderer kann es für niemanden Rabatt geben.

Es ist ein Kernanliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, einschließlich von Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung. Wir wollen daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) effektiver gestalten, den Rechtsschutz für Betroffene stärken und insbesondere ein echtes Verbandsklagerecht vorsehen.

Der Staat muss alltäglichen und institutionell verankerten Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ebenso wie Straftaten in diesem Zusammenhang mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Zivilgesellschaftliche Arbeit, Aufklärung und Diskussion müssen gefördert und eine effektive Antidiskriminierungspolitik betrieben werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit stärken. Unsere Konzepte dazu haben wir in einem Bundestagsantrag „Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken“ (BT-Drs. 17/2424) zusammengefasst und die Bundesregierung zu stärkerem Engagement auf diesem Feld aufgefordert.

 

9. Kirchensteuer

Der staatliche Kirchensteuer-Einzug geht zurück auf das Hitler-Konkordat mit dem Vatikan von 1933, das noch immer Gültigkeit hat.

9. Frage:
A) Unterstützt Ihre Partei das Recht der Kirchen in Deutschland, Kirchensteuer zu erheben?

B) Unterstützt oder duldet sie auch einen Anspruch von weiteren, nicht-christlichen Glaubensgemeinschaften auf Kirchensteuer, wenn ja für welche Glaubensgemeinschaften?

C) Oder setzen Sie sich dafür ein, den Kirchensteuereinzug für alle Religionen abzuschaffen, die noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge zu kündigen, und deren Inhalte - soweit erforderlich - durch Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln?

Antwort Piratenpartei:

Wir setzen uns für die Aufhebung der Konkordate und Staatskirchenverträge ein und halten es für angemessen, dass die Kirchen die ihnen ihrer Meinung nach zustehenden Beträge ähnlich einem Vereinsbeitrag von ihren Mitgliedern direkt einzieht.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Die FDP stellt das verfassungsrechtlich abgesicherte System der Kirchensteuer in Deutschland nicht in Frage. Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen auch nichtchristliche Glaubensgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich die Möglichkeit haben, Steuern eintreiben zu lassen.

 

DIE LINKE:  aus Zeitgründen keine Antwort

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Aktuell gibt es keine grünen Initiativen zur Änderung der Kirchensteuerpraxis. Wir Grüne suchen aber den ständigen Dialog über die zeitgemäße Ausgestaltung des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften und Staat. Wir unterstützen die Trennung von Kirche und Staat. Die Frage des Kirchensteuerprivilegs wird auch in den Kirchen bisweilen kontrovers diskutiert. Auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet diese Diskussion statt.

 

10. Anthroposophie

Viele Wählerinnen und Wähler denken beim Thema Anthroposophische Erziehung an die positive Rolle des Musik- oder Kunstunterrichtes in den Waldorfschulen, sind aber häufig über die Schattenseiten der Anthroposophie nur unzureichend informiert. So ist häufig unbekannt, dass der Gründer der Anthroposophie Rudolf Steiner ein dem Rassenwahn der Nationalsozialisten nahestehendes Gedankengut lehrte und in der Kindererziehung verankerte, was bislang weder von der Anthroposophischen Gesellschaft noch vom Bund der Freien Waldorfschulen verurteilt wurde. In der 2007 zu diesem Thema verfassten Stuttgarter Erklärung bekennt sich Bund der Freien Waldorfschulen sogar in verharmlosender Weise zu den Aussagen Steiners mit der Formulierung: "Die Freien Waldorfschulen sind sich bewusst, „dass vereinzelte Formulierungen im Gesamtwerk Rudolf Steiners nach dem heutigen Verständnis nicht dieser Grundrichtung entsprechen und diskriminierend wirken.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorfschule#cite_note-65

10. Frage
Wie steht Ihre Partei zu den Anthroposophen und ihren Organisationen? Soll die staatliche Schulaufsicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulaufsicht) auch zukünftig gegenüber den Waldorfschulen kein Weisungsrecht haben? Will Ihre Partei die Unterstützung der Waldorfschulen durch staatliche Zuschüsse und Schulgeld beibehalten?

Antwort Piratenpartei:

Die Schulaufsicht hat die Aufgabe, sicher zu stellen, dass in den Schulen alle Schüler eine ausreichende und vielfältige Bildung erhalten. Die Vermittlung einer einseitigen Ideologie oder extremistischen Gedankenguts muss unterbunden werden. Unserer Beobachtung nach ist dies in den Waldorfschulen in Deutschland durch die staatliche Schulaufsicht bereits gewährleistet.

 

Antwort Dirk Niebel, FDP:

Wir stellen fest, dass die entsprechenden Bildungseinrichtungen ihren Bildungsauftrag fast ausnahmslos sehr verantwortungsvoll und gewissenhaft wahrnehmen und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Angebotsvielfalt und pädagogischen Differenzierung leisten. Sollten einzelne Einrichtungen dem qualitativen Anspruch nicht genügen, dann hat die Schulaufsicht zwingend einzuschreiten.

Grundsätzlich setzt sich die FDP dafür ein, dass den jeweiligen Bildungseinrichtungen im Sinne der Subsidiarität ein Höchstmaß an Eigenständigkeit zugebilligt wird. Die Selbstständigkeit von Bildungseinrichtungen ist der Kern liberaler Bildungspolitik. Viele Entscheidungen können wirksamer und besser von der einzelnen Institution getroffen werden. Dafür sollen die Bildungseinrichtungen über ein eigenes Budget selbst verfügen sowie mehr pädagogische Gestaltungsfreiheit erhalten. Nur so können sie für ihre jeweils spezifischen Herausforderungen eigenständig Schwerpunkte und Profilbildungen vornehmen und sich so einem fairen Wettbewerb mit Schulen in freier Trägerschaft stellen.

Sowohl die Frage der Schulaufsicht als auch die Zuwendungen für Schulen in freier Trägerschaft werden über die Landesschulgesetzgebung determiniert. Es existieren diverse, bundeslandspezifische Ansätze und Regelungen. Deswegen lassen sich verallgemeinernde Forderungen, nicht zuletzt auch wegen des fehlenden verfassungsrechtlichen Bezugsrahmens, nicht in Regierungshandeln auf Bundesebene umsetzen.

 

DIE LINKE:  aus Zeitgründen keine Antwort

 

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen wir uns – wie oben beschrieben – gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung und nehmen dies als Maßstab unserer Beziehungen zu weltanschaulichen Organisationen. In diesem Kontext begrüßen wir die Stuttgarter Erklärung, in der sich der Bund der freien Waldorfschulen unmissverständlich gegen jede „Auslese, Sonderung und Diskriminierung“ ausspricht und festhält, dass „Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten“ anzusehen sind, „unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.“

Wir begrüßen jede Form kritischer Auseinandersetzung mit dem eigenen wie fremden Gedankengut und seiner Geschichte im Hinblick auf Rassismus und Diskriminierung sowie jede Form der wissenschaftlichen historischen Aufarbeitung und Kontextualisierung. Dies gilt ausnahmslos auch für die Anthroposophie. Als Partei sehen wir es nicht als unsere Aufgabe an, darüber hinaus Urteile über lebens- und weltanschauliche Entscheidungen von Menschen zu fällen, solange sie sich in ihren Aussagen und in ihrem Handeln an den Werten der allgemeinen Menschenrechte und unserer Verfassung orientieren.

Alle Schulen in freier Trägerschaft erfüllen einen öffentlichen Auftrag und sind Teil eines öffentlichen Schulwesens. Sie alle, auch die Waldorfschulen, haben sich gegenüber der Öffentlichkeit und den staatlichen Aufsichtsbehörden für ihre Leistungen ebenso zu rechtfertigen wie die staatlichen Schulen. In der Tat besteht kein „Weisungsrecht“ gegenüber Schulen in freier Trägerschaft. Zur Genehmigung und zum Betrieb müssen sie die Bedingungen der entsprechenden Landesverordnungen erfüllen, d.h. u.a. sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, sonst wird die Genehmigung entzogen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrauen diesem Konzept.

Wir halten aus grundsätzlicher Überzeugung daran fest, dass das in Art 7 Abs. 4 GG festgelegte Recht zur Errichtung und zur Betreibung privater Schulen erhalten bleiben soll. Schulen in freier Trägerschaft sind ein Element einer Zivilgesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger in wichtigen gesellschaftlichen Fragen Mitverantwortung übernehmen. Die Gründung und das Betreiben von Schulen in freier Trägerschaft kann Ausdruck eines aktiven Bürgerengagements und ein Stück gelebte Demokratie sein.

Wir wollen eine ausreichende staatliche Finanzierung, die die vergleichbaren Kosten im öffentlichen Bereich berücksichtigt. Dazu muss ein angemessener finanzieller Beitrag des Trägers kommen. Denn wir wollen keine finanzielle Gleichstellung, da der öffentliche Sektor ein breiteres Angebot leisten muss, z.B. durch die Bereitstellung eines flächendeckenden Angebots von Schulen auch in dünn besiedelten Räumen.

 

Ende des Artikels "Wahlprüfsteine"

Humanismus statt Religion

Grundlagen des Humanismus

Die Grundlagen des Humanismus lassen sich bis ins alte Griechenland zurückverfolgen. So vertraten bereits die Philosophen Heraklit und Protagoras den Lehrsatz: „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Mit dem Beginn der Renaissance im 15. Jahrhundert etablierte sich der Humanismus als Gegenbewegung zur Scholastik. Man spricht daher auch vom Renaissance-Humanismus. Mit ihm ging ein kultureller und sozialer Wandel einher. Der berühmteste und einflussreichste Humanist der frühen Neuzeit war Erasmus von Rotterdam. Während des Zeitalters der Aufklärung wurde der Humanismus weiter untermauert. Werke wie die von Immanuel Kant zeigten, dass man eine Ethik auch ohne Religion, rein auf der Basis der praktischen Vernunft begründen kann.

Man kann den Humanismus anhand folgender Grundüberzeugungen definieren:

  • Das Glück und Wohlergehen des einzelnen Menschen und der Gesellschaft bilden den höchsten Wert, an dem sich jedes Handeln orientieren soll.
  • Die Würde des Menschen, seine Persönlichkeit und sein Leben müssen respektiert werden.
  • Der Mensch hat die Fähigkeit, sich zu bilden und weiterzuentwickeln.
  • Die schöpferischen Kräfte des Menschen sollen sich entfalten können.
  • Die menschliche Gesellschaft soll in einer fortschreitenden Höherentwicklung die Würde und Freiheit des einzelnen Menschen gewährleisten.

Obwohl der erste Punkt in Konflikt mit der christlichen Lehre steht, gab es dennoch eine Zeit, in der die katholische Kirche den Humanismus gefördert hat. So gilt Papst Pius II (1405 -1464) selbst als bedeutender Humanist. Trotzdem hat der Vatikan den Humanismus nie als eine dem Glauben übergeordnete Idee akzeptiert.

Humanismus und Atheismus

In den letzten Jahren kam der Begriff des „Neuen Atheismus“ auf. Als eine Zentralfigur dieser Bewegung kann man Richard Dawkins identifizieren, der mit seinem religionskritischen Buch „Der Gotteswahn“ Aufsehen erregt hat. Seitdem verbindet man mit dem Neuen Atheismus auch eine gewisse Respektlosigkeit vor dem religiösen Glauben. Genau genommen müsste eigentlich von Agnostizismus die Rede sein, weil sich die Neuen Atheisten nicht im Besitz absoluter Wahrheiten wähnen. Da sie aber von „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ reden, haben sie mit der Bezeichnung „Neue Atheisten“ in der Regel keine Probleme.

Atheismus ist im wesentlichen Religionskritik und daher für sich genommen noch keine vollständige Weltanschauung. Was hier hinzukommen muss, sind säkulare Werte und ein auf den Naturwissenschaften aufbauendes Verständnis der Welt. In dieser Kombination wird neuerdings von einem „Neuen Humanismus“ gesprochen. Die Frage stellt sich dann, was das Neue am Neuen Humanismus ist. Der Neue Humanismus berücksichtigt vor allem die gewaltigen Fortschritte der letzten Jahrzehnte in Naturwissenschaft, Technik und Medizin. Diese Fortschritte haben zu einem erheblich verbesserten naturwissenschaftlich fundierten Weltbild und Menschenbild geführt. Der Neue Humanismus trägt dem Rechnung, indem er die Prämissen der Naturwissenschaften anerkennt und übernimmt. Es sind dies:

  • Realismus:  Die Welt ist real vorhanden.

  • Rationalismus: Wir können die Welt mit unserem Verstand erfassen.

  • Naturalismus:  Es geht in der Welt mit „rechten“ Dingen zu, d.h. es läuft alles im Rahmen der Naturgesetze ab. Es gibt keine Wunder, Götter oder Dämonen.

Insbesondere die Prämisse des Naturalismus steht in eklatantem Widerspruch zu den monotheistischen Religionen. Insofern kann es keine Versöhnung zwischen Neuem Humanismus und diesen Religionen geben. Schopenhauer schreibt zum Thema christliche Lehre: „Der religiöse Glaubensakt ist eine Angewöhnung geistiger Grundsätze ohne gute Gründe. Denn gäbe es gute Gründe für die christliche Lehre, dann wüssten wir sie und brauchten sie nicht zu glauben.“

Werte und Ethik ohne Religion

Von Religionsvertretern wird häufig behauptet, dass es ohne Religion keine Ethik gäbe. Selbst viele Eltern, die vom Glauben abgefallen sind, lassen ihre Kinder dennoch am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie der Meinung sind, dass ihnen nur auf diese Weise Werte vermittelt werden könnten. Diese Einstellung impliziert, dass Nichtgläubige über keine oder aber nur über eine minderwertige Ethik verfügen. Diese Haltung ist nicht nur überheblich, sondern auch restlos falsch.

Eine gottgegebene Ethik bereitet prinzipielle Probleme. Schon Sokrates hat erkannt, dass eine solche Ethik zu einem logischen Dilemma führt: Sind Gottes Gebote deshalb gut, weil Gott sie gebietet? Wenn ja, wäre es dann moralisch gerechtfertigt, Kinder zu foltern oder zu ermorden, wenn Gott ein entsprechendes Gebot aufstellte? Christen gehen davon aus, dass sie für ein gottgefälliges, moralisches Leben im Jenseits belohnt werden, indem sie ins Paradies kommen. Wer aber aufgrund von Heilsversprechen Gutes tut, der handelt letztlich aus niedrigen Beweggründen.

Die meisten Vertreter einer ausschließlich religiös fundierten Ethik wollen nicht wahrhaben, dass es eine ganze Reihe von philosophischen Ansätzen für eine Ethik ohne Religion gibt. Angefangen vom Hedonismus der Griechen (Epikur), über das Zeitalter der Aufklärung (Kant, Schopenhauer) bis zum Utilitarismus der Neuzeit (Bentham, Mill) gibt es eine Anzahl von gut fundierten philosophischen Lehren, die ohne Mystik auskommen. Gerade der moderne Utilitarismus in der Form des Regelutilitarismus (nach Mill) mit Ergänzungen der Fairness und der Gerechtigkeit (nach Lyons) ist der christlichen Ethik nicht nur ebenbürtig, sondern weit überlegen, weil seine Quellen ausschließlich Verstand und Erfahrung sind und weil auf Hokuspokus vollständig verzichtet wird. Eben dadurch steht er aber auch mit seinen Grundlagen jeder religiösen Ethik entgegen.

Bernd Vowinkel

 

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