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 Willkommen auf unserer islamkritischen Seite !

 

 

Sie finden hier Aufsätze, aktuelle Berichte und Links zum Thema

 

 

Möchten Sie vielleicht das islamische "Grundgesetz" kennenlernen ?

Dann lesen Sie im Original:  http://www.koran-auf-deutsch.de

 

 

 

 

Aus gegebenem Anlass:
 

Stellungnahme der Liberalen Freigeister eV und der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte GAM e.V.
 

Der Islam ist tatsächlich eine grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung

Antwort auf die antiaufklärerischen Attacken der deutschen Politik

Einzelne Vertreter der AfD haben eine Wahrheit ausgesprochen, die nicht deshalb ausgeblendet werden darf, weil einem die AfD nicht passt. Vielmehr ist es ein Skandal, dass die etablierten Parteien und die Medien diese für ein säkular-demokratisches Gemeinwesen wesentliche Wahrheit bislang ignoriert, verschleiert oder sogar bösartig verleumdet haben.

Denn jeder aufgeklärte Mensch, der sich neutral und mit einem rational-analytischen Verstand ausgestattet mit den grundlegenden Inhalten des Islam befasst, kommt nicht umhin, Folgendes festzustellen: Der Islam in seiner bislang gültigen und somit ausschlaggebenden orthodoxen Grundform verkörpert eine religiöse Weltanschauung, die elementare Grund- und Menschenrechte negiert:

Damit erweist sich der orthodoxe „Mainstreamislam“ als eine menschenrechtsfeindliche Weltanschauung und kann in dieser Form niemals Bestandteil einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung sein. Deshalb ist es auch absolut unverantwortlich, den Islam in das ohnehin überholte deutsche Staatskirchenrecht hinein zu holen.

Sowohl in seiner sunnitischen als auch in seiner schiitischen Form besitzt der Islam weder den Status einer Privatreligion im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes noch lässt er sich auf seine rituellen Aspekte (fünf Grundsäulen) beschränken. Vielmehr verkörpert er eine ganzheitliche, d.h. sämtliche Lebensbereiche umfassende Vorschriftenreligion, die in ihrem normativen Gesamtgerüst eine vormodern-autoritäre Herrschaftsordnung festlegt. Nur sträfliche Unkenntnis oder bewusste Ignoranz können über diesen Tatbestand hinweggehen.

Vgl. hierzu umfassend und grundsätzlich:
http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-der-islam-als-grund-und-menschenrechtswidrige-weltanschauung.html

Zusammenfassend:
http://www.gam-online.de/text-Grundlegende%20Bestimmungsmerkmale%20des%20Islam.html


Wir verurteilen deshalb als außerhalb der AfD stehende säkulare Akteure die jetzt ausgebrochene Verleumdungskampagne gegen diese unabweisbaren Tatbestände auch im Interesse vieler Menschen, die dem Islam kritisch gegenüber stehen, ohne auch nur im Geringsten mit rechtsextremistischen Positionen zu sympathisieren.

Ganz im Gegenteil möchten wir Folgendes betonen und damit die Demagogie des Zentralrates der Muslime entschieden zurückweisen: Der eingewanderte, auf dem Islam basierende orientalische Rechtsextremismus in Gestalt von Salafismus, radikalislamischen Zuspitzungen, terrornahen Unterstützergruppen, türkisch-faschistischen Organisationen etc. übersteigt schon seit Jahren bei weitem das Potential des einheimischen Rechtextremismus, den wir ebenso entschieden ablehnen, aber dabei eben nicht die quantitative und qualitative Gewichtung außer Acht lassen.

Vgl. http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-krauss-wider-den-rechtsextremismus-innerhalb-und-ausserhalb-der-islamischen-communities.html

Auch möchten wir entgegen der infamen Demagogie des Herrn Mazyek auf die Kollaboration zwischen dem Nazi-Regime und dem damaligen Führer der islamischen „Religionsgemeinschaft“, dem judenfeindlichen Mufti von Jerusalem, Amin el-Husseini, hinweisen. Mit zahlreichen Schreiben und Interventionen war der Mufti darum bemüht, die Auswanderung von Juden aus Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Palästina zu verhindern und fungierte damit als aktiver Handlanger der nazistischen Judenausrottung. Ihm ging es darum, dass möglichst viele Juden vor der hitlerfaschistischen Kriegsniederlage getötet werden sollten. Zudem propagierte er die enge Wesensverwandtschaft zwischen Nazi-Ideologie und Islam. Hitler wiederum betrachtete den Mufti als „mohammedanischen Papst“, und Himmler seinerseits schwärmte für den Islam als „kriegergerechte“ Religion. Und dieser deutsche „Schwarm“ trägt bis heute seine faulen Früchte.

Aus diesen Gründen fordern wir eine nachhaltige Umwälzung der öffentlichen Debattenkultur über den Islam: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam auf emanzipatorisch-menschenrechtlicher Grundlage muss nicht nur erlaubt sein, sondern sollte zur fortschrittlich-demokratischen Staatsräson werden. Moderne, an den Ideen der Aufklärung orientierte, säkular-demokratische Gemeinwesen können sich schon aus Selbsterhaltungsgründen keine „Neutralität“ gegenüber totalitären Weltanschauungen leisten, auch dann nicht, wenn diese in einem religiösen Gewand auftreten.

 

Liberale Freigeister e.V.

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (G A M)

* * *

 

Inhalt

100 Punkte
zur Kritik am Islam als menschenrechtswidriger Herrschaftsideologie
und an unserem Umgang mit ihm
Aufsätze:
Hartmut Krauss:
Der Koran als Grundlage des islamischen Bedeutungssystems.
Zur Beschaffenheit einer verklärten Kampfschrift
Hartmut Krauss:
Der Islam als religiöse Herrschaftsideologie.
Warum es nicht nur legitim, sondern notwendig ist, den Islam zu kritisieren
Hartmut Krauss:
Grundlegende Bestimmungsmerkmale des Islam
Hartmut Krauss:
Islam und Ungläubige.
Eine prinzipielle Klarstellung angesichts der aktuellen Selbstdemaskierung des global agierenden Islam
Hannes Meyer:
Avaaz-Petition „Alptraum im Paradies“ 100 Peitschenhiebe für vom Stiefvater vergewaltigtes Mädchen
Analysen:
Wolfgang Becker:
PI-Bewertung aus humanistischer Sicht.
Wie "rechts" sind ausgewählte islamkritische Internet-Plattformen wirklich?
Aufruf:
Der Wiener Appell
Gegen die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Europa.
Für ein breites Bündnis der fortschrittlich-menschenrechtlichen Islamkritik

 

 

100 PUNKTE

zur Kritik am Islam als menschenrechtswidriger Herrschaftsideologie
und an unserem Umgang mit ihm

 

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

viele Menschen in Deutschland äußern deutliche Kritik an pauschaler Fremdenfeindlichkeit. Diese ist berechtigt und auch notwendig. Die Basis der Bürgerrechte unserer freiheitlich-westlichen Zivilisation, allen voran das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum, ist unverhandelbar.

Wir, die Liberalen Freigeister, sehen uns auf dieser Basis in der Tradition der europäischen und amerikanischen Aufklärung und sind von daher kosmopolitisch orientiert.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Islam einladen. Dabei geht es uns um die Verträglichkeit mit unserer freiheitlichen Zivilisation und Kultur.

Wir Liberale Freigeister stellen die Frage, ob die Kritik an pauschaler Fremdenfeindlichkeit – Stichwort Pegida–  nicht die Gefahr in sich birgt, die Sorge um bekennend aufklärungs- und freiheitsfeindliche Tendenzen in unserer Gesellschaft vorschnell zu verurteilen.

Dazu haben wir allgemein zugängliche Fakten und Argumente zusammengetragen, um aufzuklären und zu informieren - jenseits reflexhafter Abwehr. Wir haben unsere Position strukturiert in 100 Punkte gefasst. Damit laden wir ein, den in Jahrunderten hart erkämpften Freiheiten ihren berechtigten Platz zu erhalten.

Voilà:

 

Teil I

Aktualisieren Sie bitte Ihr Vorwissen über den Islam anhand folgender Fakten:

1.) KORAN: Der Koran ist die zentrale der drei Grundlagen des Islam. Er ist nicht chronologisch oder thematisch sondern der Länge nach geordnet. Nur 39% sind religiöser, 61% sind politischer Natur [i] , betreffen also Eingriffe auch in das Leben von Nicht-Muslimen und Vorgaben für den Umgang von Muslimen mit Nicht-Muslimen.

2.) ABROGATION: Im Widerspruchsfall heben die späteren gewalttätigeren Passagen des Korans die früheren friedlicheren auf. [ii]

3.) DER GRÜNDER: Mohammed war ein Kriegsführer, er belagerte Städte, massakrierte die Bevölke­rung, vergewaltigte deren Frauen, versklavte deren Kinder und nahm sich ihr einstiges Hab und Gut. Angebote besiegter Opfer, sich zu ergeben, wies er meist zurück und tötete die Gefangenen. Er for­derte von seinen Jüngern den Kampf und bedrohte sie mit der Hölle, wenn sie dem nicht folgten. Mohammed erlaubte seinen Männern, traumatisierte Frauen zu vergewaltigen, die man in der Schlacht gefangen genommen hatte. Am jüdischen Stamm der Khurayb verübte er einen kompletten Genozid. [iii]

4.) TAQUIYYA: Die "heilige Lüge“ ist von Muslimen anzuwenden, wenn es der Ausbreitung und dem Sieg des Islams gegen die Ungläubigen dient. [iv]

5.) DURCHSETZUNGSPFLICHT: Ab einem muslimischen Bevölkerungsanteil von 51% springt für jeden Muslim die religiöse Pflicht an, den Islam und die Scharia als dessen Gesetz mit allen unblutigen und blutigen Mitteln in der Aufnahmegesellschaft durchzusetzen [v] . In vielen Ländern der Welt, die diese Schwelle überschritten hatten, verwandelten sich einst friedliche Nachbarn in religiöse Mörder. [vi]

6.) TÖDLICHE WAHL: Ein Nicht-Muslim hat, sobald er in eigenen Minderheitsverhältnissen mit Muslimen konfrontiert ist, die sich der religiös gebotenen Selbst- und Fremd-Unterwerfungspflicht gemäss verhalten, vier Möglichkeiten: 1. Übertritt zum Islam, 2. (nur für Christen und Juden) Akzeptanz des unterworfenen, gedemütigten „Dhimmi“-Status, 3. Kampf, 4. Tod. Diese Vorgabe wurde und wird bislang überall, wo der Islam in Mehrheitsverhältnisse gelangte, umgesetzt. [vii]

7.) UMMA: Die Gemeinschaft der Gläubigen überwacht und sanktioniert das regelkonforme Ver­halten jedes einzelnen Muslims und jedes unterworfenen Nicht-Muslims. [viii]

8.) TÄTER+OPFER: Muslime haben die religiöse Pflicht, sich selbst und alle anderen Menschen unter das Gesetzt Allahs zu unterwerfen. [ix]

9.) GEWALTLEGITIMATION: Gewalt im Islam ist kein Ausrutscher sondern ergibt sich eindeutig aus der sog. Trilogie, den drei massgeblichen islamischen Grundlagentexten Koran (Offenba­rung), Sunna (Aussprüche und Leben Mohammeds) und Sira (Biographie Mohammeds) [x]

10.) WELTHERRSCHAFT: Der Islam strebt die Weltherrschaft an, jedes Land, in dem der Islam noch nicht herrscht, gilt als „Haus des Krieges“, bis es unter die Scharia unterworfen worden und ins „Haus des Friedens“ verwandelt worden ist. [xi]

11.) MENSCHENRECHTSWIDRIGKEIT: Der Islam ist nahezu allen Menschen-, Freiheits- und Bür­gerrechten diametral entgegengesetzt: Insbesondere Körperliche Unversehrtheit, Gleichberech­tigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, individuelle Selbstbestimmung. [xii]

12.) REFORM-UNMÖGLICHKEIT: Da der Islam jede minimale Änderung oder verändernde Inter­pretation an seinen Grundlagentexten als todesbewehrte Häresie unmöglich macht, ist eine Re­form oder Reformation ein strukturell unmögliches westliches Wunschbild.

13.) RÜCKSTÄNDIGKEIT : Der Islam ist rückständig. Die zivilisatorische Zurückgebliebenheit vieler islamischer Länder liegt im Islam selbst begründet. [xiii] Musik, Tanz und andere Kulturformen (z.B. Bilder des Propheten) sind im Islam verboten. "Religiöse Gefühle" werden zum Maßstab jeder äußeren Interaktion.

14.) RÜCKWÄRTSGEWANDTE UTOPIE : Während andere Utopien in der Geschichte zukunftsgewandt sind und Veränderungen hin zu neuen Lösungen anstreben, ist die “Rückkehr zur Denkweise der Altvorderen” eine Forderung aus dem Herzen des Islam.

15.) DJIHAD : Der Djihad ist keine Sache religiös-politischer Sekten, sondern des Kern-Islam. Der klassisch-islamische Djihad als Gewaltanwendung zur Unterwerfung von Andersgläubigen ist nicht nur legitim sondern unbedingt und nicht aussetzbar.

16.) GEWALT : Da der Islam alle Bereiche sozialen Lebens umspannt, ist ständige “Gewalt gegen Andersgläubige und Andersdenkende” in der islamischen Historie wirkmächtig, um das “Richtige” durchzusetzen.

17.) MAINSTREAM : Es gibt “keine Brandmauer” zwischen Extremisten und “dem Islam der breiten Masse”, weil sich extreme Forderungen aus den Grundlagen des Islam selbst ergeben, nicht aus Rändern.

18.) QUELLENLAGE : Die Grundlagentexte enthalten zahllose (Koran über 100, Hadith über 1000) Passagen, die zum gewaltsamen Djihad verpflichten, d.h. zur Durchsetzung nicht nur einer Reli­gion als spirituelle Kulthandlung, sondern einer konkreten Rechts- und Sozialordnung weltweit.

19.) HERRSCHAFTSIDEOLOGIE: Aus der unbewiesenen Behauptung der Existenz Gottes folgen nicht etwa nur Kulthandlungen, sondern ein absolut gültiger Vorschriftenkatalog sowie eine sich darauf gründende Ordnungslehre und Ethik, kombiniert mit einer Furcht einflößenden Jenseitslehre. Der religiöse Gottesglaube wird damit zur "Erzeugungs- und Stabilisierungsinstanz zwischen-menschlicher Herrschaftsverhältnisse.“ [xiv]

20.) TOTALITARISMUS : Der Islam ist in seinem Kern totalitär, weil er verlangt, dass jeder Mensch seine ganze Person einzig und allein auf Allah und die Gebote seines Prophe­ten ausrich­tet, ohne jeden Ausweg (Nagel). Der Islam als religiös-weltanschauliches System, bestehend aus korrelieren­den Behauptungen, Wertungen, Normen, Vorschriften, Handlungsaufforderungen etc., ist die ‚Programmiersprache’ bzw. ‚Grammatik’ einer kulturspezifischen, totalitären Herrschaftsordnung.

21.) SCHARIA : Die soziale Ordnung des Islam erschöpft sich nicht im “Vollzug der Pflichtriten”, sondern umfasst das komplette “Denken, Reden und Handeln” aller Menschen als “einziger Maß­stab”, während jeden Atemzugs, ohne Alternative.

22.) STRAFRECHT : Tötungen, Verstümmelungen und Barbarei sind kein Ausrutscher [xv] , denn alle Strafen und „Sühneleistungen" sind durch “die Daseinsordnung Allahs” ein für allemal festgelegt.

23.) SUNNA : Der sunnitische Mehrheitsislam ist nicht als spirituelle, religiöse Bewegung zu ver­stehen, sondern im Gegenteil eine den alten Rechtstraditionen verpflichtete Ge­genbewegung zu “sufisch-mystischen Ideen”.

24.) HASS : Während Islam-Kritikern und -Gegnern häufig Hass vorgeworfen wird, ist es umgekehrt der Islam, der zum Hass verpflichtet, denn ein Muslim “darf niemandes Freund sein, der Allah und seinen Gesandten anfeindet”. Er ist verpflichtet, die Ungläubigen zu bekämpfen, wo immer er auf sie trifft.

25.) SPALTUNG : Gesellschaftliche Spaltung ist im Islam angelegt. Denn es ist geboten, dass der Muslim “sich von den Menschen, die Unglaube begehen, lossagt”.

26.) STAGNATION : “Es gibt nichts Gutes, auf das Mohammed seine Gemeinde nicht hingewiesen hätte, nichts Böses, vor der er sie nicht gewarnt hätte.” Fortschritt ist demnach für den Islam nicht gut, sondern böse.

27.) WISSENSCHAFTSFEINDLICHKEIT : Nach der orthodoxen Lehre des Islams ist das gesamte den Menschen zugängliche Wissen bereits vorwegnehmend im Koran enthalten und kann nicht durch eigenständige Verstandesleistung oder analytische Weltdurchdringung erweitert werden. In diesem Sinne wird dann auch die moderne Wissenschaft als bloße Kopie der koranimmanenten Erkenntnisse interpretiert. Treten Widersprüche auf, so gilt letztlich die Aussage des Korans. Manche Islamgelehrte behaupten deshalb sogar, dass sich die Sonne um die Erde dreht.

28.) DEMOKRATIEFEINDSCHAFT : Demokratie und Islam sind in ihrem Wesen nicht kompatibel. Der Muslim soll “sich nicht dazu verführen lassen, hinter der Säkularität und der Demokratie (…) herzuhecheln” [xvi] . Gottesrecht bricht für den Islam jedes vom Menschen gemachte Recht.

29.) ANTIMODERNISMUS : Weil “Mohammeds Hinterlassenschaft, der Koran und die Sunna”, aus dem 7. Jh. universell und für alle Zeiten gültig sind, ist nicht nur die Demokratie, sondern die Moderne überhaupt abzulehnen.

30.) NATIONALISMUS : Der Islam ist nicht so international, wie er scheint. Da die “Kenntnis der arabischen Sprache” als Ursprache des Koran allein zur vermeintlichen Erkenntnis führt, gehört die Weisheit den Arabern.

31.) ÜBERHEBLICHKEIT : Nach Aussage des Koran und der islamischen Gelehrsamkeit haben “die­jenigen, die nicht gläubig geworden sind, verstopfte Ohren und sind mit Blindheit geschlagen”, sind „nicht besser als das Vieh“.

32.) GEHIRNWÄSCHE : Es ist also eine ununterbrochene von der Gemeinschaft oder vom Muslim selbst ins Werk gesetzte Gehirnwäsche und Umprogrammierung vom ersten bis zum letzten Atemzug vonnöten, die sich im Handeln jedes einzelnen Muslims niederzuschlagen hat.

33.) KEINE MENSCHENWÜRDE: "Während die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf einem System von individuellen Rechten beruht, ist die Scharia auf ein System von Pflichten gegründet, die zugleich religiös, sozial und politisch sind. Die bereits theologisch schwache Menschenwürde wird also von der überragenden Gotteswürde bis hinein in konkrete Regelungen des Familien-, Erb- und Strafrechts sowie Zivil- und Strafprozessrechts gleichsam zerquetscht.“ [xvii] Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist unter islamischen Herrschaftsstrukturen ausgeschlossen.

Teil II

Bitte nehmen Sie einige der konkreten Folgen dieser Beschaffenheit des Islam als menschen­rechtswidrige Herrschaftsideologie zur Kenntnis

34.) MORD-REKORD: Der Islam hat in seiner 1400-jährigen Geschichte bislang mindestens 270 Millionen Nicht- und Andersgläubige aus religiösen Gründen getötet und übertrifft damit alle anderen totalitären Religionen und Ideologien (Kommunismus >100 Millionen, Christentum 80 Millionen, Faschismus 60 Millionen) bei weitem. [xviii]

35.) GRAUSAMKEIT: Da der Islam erstens die einzige religiöse Ideologie der Welt ist, die die "Goldene Regel“ nicht anerkennt, sondern die Welt dualistisch in vernichtungswürdige Ungläubige und islamische Herrenmenschen aufteilt, und da zweitens alle drakonischen Tötungsvorschriften direkt aus den „heiligen Schriften“ hervorgehen, gelten sie als unveränderliches, zeitlos gültiges Wort Allahs, und werden - ohne jedes Mitgefühl oder schlechtes Gewissen - aus der Gewissheit stolzer Berechtigung und Verpflichtung heraus umgesetzt. [xix]

36.) UNTERWERFUNG: Abhängigkeits- und Unterwerfungsverhältnisse werden legitimiert. Das betrifft zum Beispiel patriarchalische Verhältnisse, Frauenunterdrückung, Formen der Sklaverei [xx] und feudale Knechtschaftsstrukturen.

37.) FRIEDLICHKEITSBEDINGUNG: Nur in Ländern, in denen der Islam eine Minderheit unter 1-2% darstellt, werden Muslime als kleine, friedliebende Minderheit wahrgenommen. [xxi]

38.) TERROR: Dort, wo der Islam in einer größeren Minderheit ist (z.B. wie in Thailand, den Phil­ippinen und in Europa) gibt es konstante Terrordrohungen und -umsetzungen, wenn muslimischen Wünschen nicht nachgegeben wird. [xxii]

39.) UNTERDRÜCKUNG: Dort, wo der Islam dominiert (z.B. im Mittleren Osten und in Pakistan), erleiden Minderheiten eine brutale Unterdrückung mit völliger Aussichtslosigkeit bzgl. jedweder Möglichkeit zum Widerstand, bis hin zum Völkermord.

40.) ATHEISTENAUSROTTUNG: Die Entstehung und Reproduktion einer religionsfreien Lebensweise war und ist unter islamischen Herrschaftsverhältnissen unmöglich. Deshalb hören wir zwar viel von (zu verurteilender) Christenverfolgung in islamischen Ländern, aber so gut wie nichts von Atheisten-Verfolgung. Etwas, was nicht existiert, weil man es bereits im Keim erstickt hat, muss man nicht verfolgen [xxiii]

41.) FRAUENUNTERDRÜCKUNG: Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt der Gesetzes-Islam zur Wahrung männlicher Kontrolle folgende Maßnahmen vor: a) eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter, b) die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum c) die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit. [xxiv]

42.) DRAKONISCHE STRAFEN: 'Fremdgehen’ der Ehefrau, Verlassen des Ehemannes, Verweigerung des Beischlafs nach Zwangsverheiratung, Eingehen einer verbotenen Ehe mit einem Nicht-Muslim oder ähnliche Unbotmäßigkeiten ziehen drakonische Strafen wie Steinigung oder Auspeitschen (mit Todesfolge) [xxv] nach sich. Ein Beispiel hierfür ist die Praxis der sogenannten Ehrenmorde. [xxvi]

43.) BLASPHEMIE: Hinterfragendes und situativ relativierendes (historisch-kritisches) Interpretieren gilt im vorherrschenden orthodox-konservativen Gesetzes-Islam als Blasphemie und wird unter islamischen Herrschaftsverhältnissen mit dem Tode bestraft. Gemäßigte, humane Auslegungen des Korans stehen im Widerspruch zur reinen Lehre und sind - lebend - nur in muslimischen Minderheits-Konstellationen möglich. [xxvii]

44.) VORURTEIL: "Islamkritik als Islamophobie zu diffamieren, zeugt von einem ebenso demago­gischen wie hinterhältigen Vorgehen." Transportiert wird damit nämlich ein doppeltes Vorurteil: Ein positives: Der Islam sei harmlos. Und ein negatives: Wer ihn ablehnt sei ein Phobiker - also ein krankhaft-irrationaler Mensch. Beide Vorurteile sind falsch. [xxviii]

45.) RASSISMUSVORWURF: Kritik am Islam als „rassistisch“ zu bezeichnen ist verfehlt, da „islamisch Sein“ weder ein biologisches noch ein ethnisches Merkmal ist. Es ist vielmehr ein überethnisches weltanschaulich-normatives Gesinnungsmerkmal, das auch zum Beispiel auf deutsche Konvertiten zutrifft. Die Verwandlung des Rassismusbegriffs in eine reine Diffamierungskeule ist "dann erreicht, wenn jede nichtbiologistische Form der Kategorisierung von Menschen nach gruppenbezogenen Merkmalen und deren kritische Bewertung als ‚Rassismus' gebrandmarkt wird."

46.) BLINDHEIT: „Auf nahezu jeder Seite ermahnt der Koran den ergebenen Moslem, Ungläubige zu verabscheuen. Auf nahezu jeder Seite bereitet er den Boden für religiöse Konflikte. Jeder, der solche Textpassagen zu lesen in der Lage ist und noch immer keinen Zusammenhang zwischen muslimischen Glauben und muslimischer Gewalt sieht, sollte besser einen Neurologen aufsuchen“ (Sam Harris). Diese verhängnisvolle Blindheit ist bis in die höchsten politischen Ebenen verbreitet (Obama: "Give them work“ - als ob das das Problem wäre). [xxix]

47.) VERGEWALTIGUNGEN: 100% aller Vergewaltigungen in Oslo werden laut Polizeistatistik von Muslimen begangen [xxx] . In Schweden steigerten sich seit Beginn der muslimischen Massenansiedlung 1975 die Vergewaltigungszahlen um über 1400% [xxxi] .

48.) BERECHTIGTES MISSTRAUEN: Laut dem Datenreport der Bertelsmann-Stiftung 2013 sind 44% der Westdeutschen und 56% der Ostdeutschen der Meinung, dass die Anwesenheit von Muslimen in Deutschland zu Konflikten führt. 29% der Westdeutschen und 42% der Ostdeutschen bejahten die Forderung, dass die Ausübung des islamischen Glaubens in Deutschland eingeschränkt werden sollte. 66 % der Muslime halten religiöse Gesetze für wichtiger als die Gesetze des Landes, in dem sie leben. Drei Viertel sind der Überzeugung, es gebe nur eine mögliche Auslegung des Korans. „Atheisten empfinde ich als minderwertige Menschen“ Zustimmungsrate unter Muslimen 2010: 22%, 2012: 25%. Der Aussage „Der Islam ist die einzig wahre Religion“ stimmten 65,6% „völlig“ zu. 24 Prozent der jungen Muslime in Deutschland sind laut einer Studie “streng Religiöse mit tendenzieller Gewaltakzeptanz und ohne Integrationstendenz” (Die Welt). [xxxii] Schon 1997 stimmten 23,2% der mus­limischen Jugendlichen Aussage zu "Wenn jemand gegen den Islam kämpft, muß man ihn töten". [xxxiii]

49.) VOREINGENOMMENHEIT: "In den meisten dieser Studien schimmert in den Auswertungspas­sagen ein stark alarmistischer Tonfall durch, der ohne Anflug tragfähiger Argumentation kritisch-ablehnende Haltungen gegenüber dem Islam grundsätzlich als unbegründet, illegitim und zurück­zudrängen konnotiert, anstatt als rational nachvollziehbare und begründbare Einstellungsoption zu betrachten. Damit lassen diese Studien oftmals ihren politisch abhängigen und vorgefassten Charakter erkennen und erweisen sich so als wissenschaftlich höchst zweifelhaft.“

50.) PROBLEMIMPORT: Überall dort, wo diese vermeintlich "unbedeutende Minderheit“ der Muslime bereits jetzt in großer Zahl anzutreffen ist, "übt sie aggressiven Sitten- und Normenterror aus, missachtet die Spielregeln der säkularen Aufnahmegesellschaft, baut islamisch-gegengesell­schaftliche Strukturen mit eigener Paralleljustiz auf, will den Einheimischen, unterstützt von“ arglosen Christen, Kultur-Relativisten „und opportunistischen Politikern, ihre archaisch-irrationale Haram- und Halal-Ordnung überstülpen, errichtet grund- und menschenrechtswidrige Zonen mit Kopftuch­zwang, Zwangsheirat und repressiven Überwachungsstrukturen, die sich gegenüber den deutschen Ordnungskräften als No-go-areas abriegeln.“ [xxxiv]

Die meisten dieser Punkte sind zusammengestellt oder zitiert aus Schriften des linken Gesellschaftswissenschaftlers Hartmut Krauss www.gam-online.de

 

Teil III

Notwendige Grundlagen einer konstruktiven und lösungsorientierten Auseinandersetzung

51.) GRUNDGESETZ: Notwendiger Ausgangspunkt ist das auf der -in jedem Absatz die Macht der Religionen beschneidenden - Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.48 fussende Deutsche Grundgesetz. [xxxv]

52.) RELIGIONSFREIHEIT: Das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz bedarf einer Präzisierung: Der Islam könnte zwar in seinen rituellen, spirituellen und kultischen Aspekten unter die Religionsfreiheit fallen, definitiv nicht jedoch in seinen menschenrechtswidrigen Anteilen und auch nicht in seinem langfristigen Bestreben, den freiheitlichen Rechtsstaat zugunsten eines Gottesstaates auf Basis der Scharia abzuschaffen. Tatsächlich aber sind im Islam Spiritualität, Herrschaftsideologie und grund­rechtswidrige Normativität so eng miteinander verwachsen wie im menschlichen Körper Knochen, Muskeln und Sehnen. (Das Kopftuch etwa als passiven Ausdruck ausschließlich religiöser/spiritueller Überzeugung anzusehen ist naiv und selbstbeschädigend, denn es ist ein Symbol der Anmaßung und der Verachtung, das sich zum einen gegen die Werte der kulturellen Moderne richtet und zum anderen antiaufklärerische Integrationsverweigerung signalisiert.) Im Islam sind Kulthandlungen in wesentlichen Teilen untrennbar mit weltlichen Herrschafts- und Normierungsansprüchen verbunden. Die Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben daher „keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen“ [xxxvi]

53.) SELBSTVERANTWORTUNG: Jedes Individuum hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen und trägt für alle Aspekte seines Lebens die volle Verantwortung.

54.) ARGUMENT STATT ÜBERWÄLTIGUNG: Mit Menschen, die die im Friedensfalle das Recht des Menschen auf Leben, Freiheit und Eigentum sowie die anderen Bürgerrechte uneingeschränkt an­erkennen, findet das Ringen um die korrekte Beschreibung der Wirklichkeit und um die beste Problemlösung nicht durch den Versuch statt, Meinungsgegner gesellschaftlich auszuschalten, sondern durch den Sieg des besseren Argumentes.

55.) PRIORITÄT DES ARGUMENTS: Es gilt die uneingeschränkte Vorfahrt des Arguments. Ein sachlich zutreffendes Argument darf nicht deshalb als irrelevant erklärt werden, weil es (möglicherweise so­gar als einziger) von einer unerwünschten Person mit verfemter politischer Haltung vorgetragen wird.

56.) SCHADENSBEGRENZUNG: Thesen, die weder bewiesen noch widerlegt werden können, sind metaphysischer Natur und dürfen nicht zur Grundlage auch nur der kleinsten realen und für einen Menschen physisch nachteiligen Folgenziehung werden.

57.) INTELLEKTUELLE REDLICHKEIT: Es gilt das Prinzip der intellektuellen Redlichkeit, demgemäß sich jede getroffene Aussage den Forderungen nach korrekter Realitätsbeschreibung, Anwendung des wissenschaftlichen Prinzips und uneingeschränkter Rationalität verpflichtet fühlt.

58.) NOTWENDIGE ABSTUFUNG: Das bloße (begründungsinsuffiziente) „Meinen" oder "Glauben“ ist gegenüber dem argumentierenden Äußern von Ansichten und Überzeugungen und erst recht  gegenüber dem wissenschaftlich-korrekt errungenen „Wissen“ abzuwerten.

59.) GRENZEN DER MEINUNGSFREIHEIT: Die Rehabilitierung der Lüge und der Diffamierung im Gewand der wahrheitsentkoppelten Meinungsfreiheit ist eine postmoderne Herrschaftsstrategie. Unqualifiziertes, argumentationsloses Behaupten in Verbindung mit offenkundigem Verleumden, d.h. Anheften von stigmatisierenden Etiketten, sollte daher stärker geahndet, und dem Verleumder der unverdiente Deckungsschutz der missbrauchten Meinungsfreiheit entzogen werden (Krauss). "Das Gute kommt ohne das Wahre nicht aus“ (Holbach). [xxxvii]

60.) ABSAGE AN GEWALT: Mit Menschen, die Gewalt zur Durchsetzung ihrer Weltsicht gutheißen, oder Ideologien, welche Gewalt zur Durchsetzung ihrer Weltsicht gutheißen, keine klare und vernehmbare Absage erteilen, ist konstruktive Verständigung nicht möglich und strukturell aus­geschlossen. Diese sind im Rahmen menschenrechtsbasierter Möglichkeiten zu bekämpfen und soweit immer möglich aus dem europäischen Werte-Raum zu verbannen.

 

Teil IV

Der faktische Stand der Islamisierung in Deutschland

61.) ZAHLENEXPLOSION: Anfang der 80er Jahre lebten rund 56.000 deutsche Muslime zwischen Flensburg und Passau (Quelle Focus). Heute zählt man in Deutschland 4,5 – 5 Millionen Muslime (Quelle: Wikipedia). 60 Prozent der Asylanten, die 2013 nach Deutschland kamen, sind Muslime (Quelle: Idea). In vielen Schulen der Großstädte ist der Anteil muslimischer Kinder in den unte­ren Klassen auf über 50 Prozent gewachsen, Tendenz weiter steigend. [xxxviii]

62.) MOSCHEEN: Bis zur Jahrtausendwende wurden in Deutschland 50 Moscheen gezählt, mittlerwei­le gibt es 2660 nicht klassische und 143 klassische Moscheen mit Minaretten, von denen der Muezzin zum Beten ruft. Neben dem Zentralrat der Muslime sind weitere 20 Islam-Verbände in den Vereins­registern eingetragen (Quelle: Wikipedia). Etwa 1250 hauptamtliche Imame und tausend ehrenamt­liche Imame verbreiten in Moscheen, Islam-Zentren und auf Universitäten die Lehren des Korans. Die häufigste Namensgebung für Moscheen in Deutschland ist "Fatih"-Moscheee, nach Fatih dem Eroberer, der Byzanz erobert hatte. [xxxix]

63.) STAATSVERTRÄGE: Nach Vollzug in Hamburg, Hessen und Bremen erwägt nun auch Nieder­sachsen durch Staatsverträge die Islam-Verbände als offizielle Religionsgemeinschaften anzuer­kennen (Quelle: Deutsche Welle). Beim SWR und bei Radio Bremen sitzen Muslime in den Rund­funkbeiräten (Quelle: Migazin). Im Deutschlandradio soll es ab März dieses Jahres einen festen Sendeplatz für eine muslimische Radio-Sendung geben (Quelle: Pro-Medienmagazin).

64.) HALAL: In 11 muslimischen Groß-Schlachtereien in Deutschland werden Tiere betäubungslos mit 12-minütigen Todesqualen geschächtet (Halal) (Quelle: Muslim-Firmen.de ). Immer mehr Su­permärkte und Geschäfte bieten Halal-Produkte an, sie halten jetzt auch Einzug in die Biobran­che (Quelle: Ökolandbau). Auch in vielen Kindergärten und Schulkantinen steht Halal-Fleisch auf dem Speiseplan. In einigen Schulen ist Schweinefleisch aus der Speisekarte gestrichen worden (Quelle: RTL). Aldi-Süd hat kürzlich auf Grund muslimischer Proteste eine Seife aus dem Sorti­ment genommen, auf deren Verpackung ein Minarett abgebildet war.

65.) INDOKTRINATION: In Nordrhein-Westfalen wird seit 2012 und in Niedersachsen seit 2013 „Islamischer Religionsunterricht“ erteilt. Muslimische Theologen fordern den weiteren Ausbau des Islamunterrichts in den anderen Bundesländern (Quelle Wikipedia). An vier Zentren werden in Deutschland bereits Islamlehrer ausgebildet (Quelle: Deutschlandfunk). In Berlin-Wedding wurde jüngst der Kindergarten „Morgenland“ eröffnet, der dem islamischen Gedankengut nahe steht (Quelle: Tagesspiegel). Im Berliner Kindergarten „Regenbogen Kidz“ feiern die Erzieher mit den Sprösslingen gemeinsam das Opferfest und achten auf das islamische Gebot der Sauberkeit (Quelle: Islamische Zeitung).

66.) GESELLSCHAFTSSPALTUNG: In vielen deutschen Schulen werden muslimische Mädchen aus religiösen Gründen vom Sportunterricht befreit und nehmen nicht an Klassenfahrten teil (Quelle: DAS.de ). In Berlin und in den anderen Großstädten gehen muslimische Mädchen und Frauen in den Hallen- und Freibädern im Burkini (Ganzkörper-Badeanzug) schwimmen. In vielen Schwimmbädern wurden Badezeiten nur für muslimische Frauen eingerichtet, zum Beispiel in Hannover und Mühlheim (Quelle: WAZ). Jährlich droht über 4000 Frauen in Deutschland die – auch islamisch motivierte -Genitalverstümmelung. Im September 2014 wurde in Berlin-Spandau zum ersten Mal ein Jordanier nach islamischen Recht ohne Sarg beerdigt (Quelle: BZ). In Berlin-Neukölln sind ca. 30 Prozent aller arabischstämmigen, muslimischen Männer mit zwei Frauen verheiratet – mit einer staatlich, mit der anderen islamisch. In anderen deutschen Städten wie zum Beispiel München gehört die Polygamie in muslimischen Kreisen ebenfalls zum Alltag (Quelle: Welt).

67.) ISLAM IN UNSERER JUSTIZ: In muslimisch geprägten Gemeinden übernehmen so genannte Friedensrichter die Aufgabe der deutschen Justizbehörden. Sie handeln nach der Scharia, dem religiösen Gesetz des Islams. Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat sich sogar öffentlich für die Einführung von sogenannten Scharia-Gerichten in Deutschland ausge­sprochen. (Quelle: Focus). 2012 hat sich das Landgericht Limburg bereits in einem Urteil auf die Scharia berufen. In Erbrechtsfällen, aber auch bei Scheidungen wird in vielen Bundesländern mitunter bereits islamisches Recht angewandt. Im März 2014 bekam ein „Ehrenmörder“ auf Grund seines muslimischen Glaubens beim Landgericht Wiesbaden ein milderes Urteil (Quelle: Idea).

68.) RÜCKSICHT AUF RELIGIÖSE GEFÜHLE: In Berlin-Kreuzberg wurden im vergangenen Dezember die Weihnachtsmärkte in Wintermärkte „auf Grund des Treibens einer Religionsgemeinschaft“ umge­tauft (Quelle: Bild). In Bielefeld heißt der St. Martinsumzug seit Herbst letzten Jahres „Lichterfest“. Blick über die Grenze: In Paris Zentrum wurden Weihnachtsbäume abgeschafft und am Seineufer darf nicht mehr oben ohne sonnengebadet werden um „muslimische Gefühle“ nicht zu verletzen.

69.) MUSLIMISCHE FEIERTAGE: Auf der jüngsten Islamkonferenz forderten die Islam-Verbände als Zeichen der Gleichberechtigung eine eigene Caritas, um u.a. eigene Kitas mit staatlicher Förderung betreiben zu können (Quelle: Welt). Bereits 2013 forderten die Islam-Verbände eigene Feiertage für Muslime – Einen Tag während des Ramadans und einen während der Zeit des Opferfestes (Quelle: Welt).

70.) EINFLUSSAUSDEHNUNG: Immer wieder versuchen Eltern muslimischer Schüler Gebetsräume in Schulen zu erstreiten (Quelle: FAZ/Spiegel). In vielen Krankenhäusern (z.B. in Offenbach, Wesel und Duisburg) sind für Muslime Gebetsräume eingerichtet worden (Quelle u.a. rp-online). Führende Vertreter von Islamverbänden in Deutschland fordern den Einsatz muslimischer Seelsorger bei der Bundeswehr (Quelle: Welt), gleichzeitig fordert Mazyek „Islamfeindlichkeit“ als Straftatbestand zu behandeln (Quelle: Junge Freiheit).

 

Teil V

Der faktische Stand politisch-korrekter Gesinnungsdiktatur in Deutschland

71.) SIEGESZUG: Der Siegeszug der "Political Correctness" begann am amerikanischen Campus der Achtziger Jahre, setzte sich in den 90ern über Szene-Zeitschriften und das bürgerliche Feuilleton sowie in vielen Teilen des universitären Betriebs in Deutschland fort, und wurde inzwischen in Form der Aneignung und Ausübung von ideologischer und geistig-kultureller Herrschaft in den Ländern des Westens durchgesetzt. [xl]

72.) ORGANISATION: Die herrschenden Kreise haben die realitätsbezogene Deutungs-, Interpre­tations- und Definitionsmacht inklusive Informations- und Wissenskontrolle an sich gerissen und die herrschaftskonforme Sozialisation der bevormundeten Gesellschaftsmitglieder durch religiöse Institutionen, Bildungs- und Erziehungswesen, Medien, Parteien etc. durchorganisiert. Wer sich nicht unterwirft, wird, je nachdem, als "Ketzer", "Ungläubiger", "Kommunist", "vaterlandsloser Geselle", "Klassenfeind", "Volksschädling", "Rassist“ etc. verpönt und stigmatisiert.

73.) ANGRIFF AUF DAS GRUNDGESETZ: Political Correctness ist die Regelung der öffentlichen Sprache in Verbindung mit der Vergabe von Teilnahmerechten und Zugangschancen in Bezug auf den öffentlichen Diskurs. Wenn allerdings Wirklichkeit und Wahrheit nicht mehr gesagt werden dürfen, ist durch diesen Frontalangriff das Grundgesetz faktisch abgeschafft, welches die Kritik an Religion, die Meinungs- und Kunstfreiheit (Stichwort Karikaturen) - zumindest bislang noch - deckt.

74.) § 166: Die Störung des öffentlichen Friedens aus dem „Gotteslästerungsparagraphen" § 166 wird im öffentlichen Diskurs zur Demontage der Pressefreiheit wieder häufig herangezogen: Dies ist ein Rückfall ins Mittelalter, denn damit ist neuerdings gemeint, "dass eine unverhältnismäßige, die öffentliche Ordnung störende Überreaktion von Religionsgemeinschaften auf eine Beschimpfung das entscheidende Tatbestandsmerkmal zu Lasten des Beschimpfers sein soll". [xli] Vielmehr müssen hier die Religionsgemeinschaften zur Raison gerufen werden.

75.) UMGEKIPPT: Das zunächst positive Ziel, pauschal herabsetzende, entwürdigende und belei­digende Redeweisen gegenüber Minderheiten, Nichtweißen (Rassismus) und Frauen (Sexismus) zu kritisieren und aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen, schlug um in Dogmatismus; der be­rechtigte Kampf gegen Diskriminierung schlug in eigentätige Diskriminierung um. Minderheiten gegenüber Diskriminierung, d.h. falschen und herabsetzenden Eigenschaftszuschreibungen, zu schützen kippte um dahin, diese "Minderheiten im Sinne eines positiven Vorurteils generell ge­genüber jeglicher, auch rational begründbarer und gerechtfertigter Kritik zu immunisieren und pauschal unter Denkmalschutz zu stellen“

76.) IRRATIONAL : Da nicht mehr zwischen Diskriminierung und begründeter Kritik unterschieden wird, ist die Political Correctness in ihr Gegenteil umgeschlagen und selbst zu einer Diskriminie­rungsideologie verkommen. Dies "wenn zum Beispiel jede Form von Kritik an Migranten als rassistisch denunziert oder aber jeder Mann aus radikalfeministischer Sicht (…) beinahe als potentieller Rudelvergewaltiger" vorverurteilt wird.

77.) GENDERISMUS+ISLAM: Die postmodernistische Version des Feminismus stellt aufgrund ihrer untrennbaren Verknüpfung mit dem Kulturrelativismus den Umschlag von ei­ner ursprünglich "pro­gressiven Emanzipationstheorie" in eine reaktionäre Abwehrideologie dar. Durch Verleugnung, Verkehrung ins Gegenteil, Projektion, Identifikation mit dem Aggressor wird der vormoderne is­lamische Patriarch zum edlen Wilden und die unterworfene Kopftuchträgerin zum Emanzipati­onssubjekt umgedeutet und gegenüber der konträren Faktenlage eine hermetische Mauer der Im­munisierung (defensiv) und Diffamierung (offensiv) aufgebaut.

78.) ZUWANDERUNGSPOLITIK: Durch die konzeptionslose deutsche Zuwanderungspolitik, die etwa auf die angekündigte Auswanderung von 400 Millionen Afrikanern nach Europa keine zivilisations­erhaltende Antwort zu erarbeiten beabsichtigt, fand bereits großflächig eine migrationsbedingte Reinstallierung vormoderner, islamisch-patriarchalisch geprägter Herrschaftskultur statt, deren Kritikverbot per Political Correctness durchgesetzt wird. Unter dieses fällt auch die Kritik an der Sicherstellung einer generationsübergreifenden Stabilität vormodern-religiöser (islamischer) und patriarchalischer Grundeinstellungen bei türkischen und arabischen Migranten durch Islamunterricht, in dem z.B. die Emanzipation der Frau schlicht mit der weiblichen Erfüllung der islamischen Pflichten gleichgesetzt wird. [xlii]

79.) DIFFAMIERUNG STATT AUSEINANDERSETZUNG: Die pro-islamische Politik, die sich Geschäfte nicht stören lassen will und Pfründesicherung betreibt, hofiert reaktionäre Islamverbände, die nur eine Muslim-Minderheit repräsentieren. Anstelle einer seriösen Auseinandersetzung über das Wesen des Islam und die Fakten zur Islamisierung stehen diffamierende Vorwürfe im Vordergrund.

80.) BEREICHERUNGS-FÄLSCHUNG: Der „Spiegel“ titelte bzgl. der Migration „Mehr Einnahmen als Ausgaben“. Bezieht man hingegen die allgemeinen Staatsausgaben mit ein, schlägt für jeden lebenden Ausländer ein langfristiges Staatsdefizit von 79.100 Euro, für jeden lebenden Deutschen von 3.100 Euro zu Buche. Diese Negativzahl entsteht überdurchschnittlich durch Muslime, nicht durch Asiaten, Amerikaner oder andere westliche Ausländer, und sie wird unterdrückt. [xliii]

81.) SARGNAGEL EU: Die EU als Sargnagel der Demokratie definiert das Vorhandensein einer „Dis­kriminierung" dann, „wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren be­stimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltan­schauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können.“ [xliv] Mit diesem undifferenzierten Artenschutz genießt der Islam Narrenfrei­heit und kann ungehindert an der Abschaffung der westlich-freiheitlichen Weltordnung arbeiten.

82.) Verordnete Fehlannahme 1: Der demokratische deutsche Rechtsstaat sei stark genug, um die Aufnahme von Millionen von Muslimen samt deren Nachkommen wirtschaftlich und ohne ei­gene inhaltlich-strukturelle Beschädigung auszuhalten. Diese Fehlannahme ist sowohl aufgrund demographi­scher Fakten (ab spätestens 2045 muslimische Mehrheit) als auch der oben beschriebenen Konstitution des Islam falsch. [xlv]

83.) Verordnete Fehlannahme 2: Eine Lösung der europaweiten Integrationsprobleme orthodoxer oder fundamentalistischer Muslime, die auf Abschaffung unserer freiheitlichen Weltordnung zielen, sei mithilfe der sogenannten „übergroßen friedlichen Mehrheit moderater Muslime“ möglich. Diese sind in den arbeitsteiligen [xlvi] , durch den Islam als Herrschaftsideologie vorgenommenen Überwältigungsprozess ungläubiger Unterwanderungsgesellschaften als unauffällige Schachfiguren einbezogen. Dies hat sich in der islamischen Agenda bislang in jedem vormals nicht islamischen, jetzt islamischen Land (z.B. Libanon, Mali) gezeigt, wird aber per Political Correctness tabuisiert. Die überhebliche Illusion eigener Unverwundbarkeit wird durch die Political Correctness genährt.

84.) DIE POLITIKER: Die von souveränen Bürgern auf Zeit Gewählten sollten eine Verpflichtung darin sehen, die auf uns zukommenden Probleme den Menschen in unserem Land offenzulegen, statt zu versuchen, diese durch Einschüchterung ruhig zu stellen. Es kann auch nicht darum gehen, der Bevölkerung bessere Einsichten zu vermitteln, sondern die Politik sollte die schon vorhandenen Einsichten der Bürger zur Kenntnis nehmen, um einer weiteren Entfremdung zwischen Politik und Bürgern zu begegnen. [xlvii]

85.) FORDERUNG: Eine offene und seriöse Debatte über das Verhältnis der islamischen Grundin­halte zu den Prinzipien der säkular-demokratischen und menschenrechtlichen Moderne darf nicht länger in die Tabuzone der Political Correctness gerückt werden.

 

Teil VI

Die inhaltlichen Fehler der „Nogida“-Bewegungen

86.) UMDEUTUNG: Es ist illegitim, die berechtigte Kritik an der menschenrechtswidrigen Ideologie des Islam auf bekannte Weise in „Hass“ auf Ausländer umzudeuten (dem man dann entschieden entgegentreten wolle und dem z.B. „ganz Heidelberg“ keinen Millimeter Platz lassen werde).

87.) EMOTIONALITÄT: Auf den „Nogida“-Demonstrationen wurden Transparente hochgehalten, auf denen - zur Profilierung der Argumentationslage - dialektisch verfeinerte Beiträge wie etwa „Liebe!“ zu lesen waren. Es gibt indes Aussagen, die schlicht unzutreffend sind und auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger werden - zu diesen gehören die folgenden fünf. Weder Wiederholung noch Emotionalität noch Ausschaltung des Gegners ersetzen Korrektheit.

88.) FALSCHE AUSSAGE 1: Angst vor dem Islam sei unbegründet - sie ist es in Wirklichkeit nur dann, wenn man als Individuum seine durch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich garantierten Kritikrechte nicht in Anspruch nimmt und sich schon jetzt in diesem zentralen Aspekt scharia-konform verhält, [xlviii]

89.) FALSCHE AUSSAGE 2: "Menschlichkeit, Offenheit, Gastfreundlichkeit und Ehrlichkeit" seien „unsere“ Werte - das Grundgesetz hat mit gutem Grund nicht solchem christlichen, pseudohuma­nistischen Tirili den Status von Zentralwerten verliehen, sondern es bei Menschenwürde, Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum sowie den anderen Grundwerten belassen: nur diese sind grundlegend und einforderbar, alle weiteren stehen jedem Individuum als persönliches Entge­genkommen offen,

90.) FALSCHE AUSSAGE 3: Deutschland habe kein faktisches Problem mit muslimischen Auslän­dern - in Bezug auf Muslime gibt es sehr wohl genau dokumentierte Probleme: strukturelle und faktische Verstöße gegen Grundrechte, Paralleljustiz, rechtsfreie Räume, Anmaßungen und Son­derbehandlungen, Menschenrechte nur unter Scharia-Vorbehalt uvm. (s.o. über Islamisierung),

91.) FALSCHE AUSSAGE 4: Pegida-Anhänger seien Extremisten, genau wie die Attentäter von Charlie Hebdo, und beiden müsse gleichermassen entgegengewirkt werden – wer friedliche De­monstranten mit Terroristen auf eine Stufe stellt, offenbart sein gestörtes Verhältnis zu demo­kratischen Grundrechten und betreibt Gesinnungsjustiz,

92.) FALSCHE AUSSAGE 5: Asylsuchende und Ausländer seien in jedem Falle Notleidende, die offenherzig aufgenommen werden müssten - hierzu ist ganz klar festzustellen: Solange bei Asyl­suchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen keine Unterscheidung stattfindet zwischen den Tätern und deren tatsächlich notleidenden Opfern, wird unzulässig generalisiert. Als notleidende Opfer gelten u.a. Atheisten, Christen, Juden oder Jesiden. Ebenso gilt dies für weniger religiöse Muslime, welche die Ausübung der über 200 Tötungsbefehle [xlix] - apodiktisch ausgesprochen in ihrer Satzung, dem Koran - gerne vermeiden würden. Ohne notwendige Differenzierung machen sich diese De­monstrationen zu Handlangern also auch von Schlächtern und leisten der weiteren Verbreitung einer menschenrechtswidrigen Ideologie in Europa Vorschub. Pauschalisierende intellektuelle Unredlichkeit ist nicht hinnehmbar‚ auch wenn sie noch so blauäugig das vermeintlich (kurzfristig) Gute will. Rührselige Emotionalität ersetzt keine Sachargumente.

93.) REALITÄTSVERWEIGERUNG: Es wäre notwendig, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass etwa „Heidelbergs Antwort auf Pegida“ vielfältiger ausfällt als von „Nogida" reklamiert. Und es wäre wünschenswert, wenn die Medien sich der allgegenwärtig politisch-autoritär durchgesetzten Rea­litätsverweigerung entgegenstellen und einer einseitigen Dämonisierung von Menschen entgegen­wirken würden, die nicht minder unsere offene, freiheitliche Kultur und Zivilisation erhalten wollen.

94.) ZWEIERLEI MASS: Wenn auf dem Majdan und in Hongkong die Menschen auf die Straßen gehen und ihre Meinungen öffentlich äußern, dann frohlocken unsere Politiker und verweisen darauf, dass die Freiheit der öffentlichen Meinungsäußerung eine Grund­voraussetzung für die Demokratie ist. Gemeinsam mit den Medien beklagen sie die Demokratiedefizite in diesen Ländern und betonen unser grundgesetzliches Recht auf Meinungsfreiheit. Wenn aber in Dresden 17 500 Bürger auf die Straße gehen und ihre der Politik unbequemen Meinungen öffentlich äußern, dann ist mit einem Mal alles ganz anders. Der Umfang des Arsenals an Diffamierungen durch Politik und Medien ist be­drückend: Schande, Rattenfänger, Rechtsextreme, Nazis in Nadelstreifen, diffuse Ängste vor dem sozialen Abstieg … und so fort ohne Ende. [l]

95.) FALSCHES GÜTESIEGEL: "In völlig realitätsfremder Weise werden der großen Zahl global agierender und tagtäglich Gräueltaten begehender islamischer Terrormilizen die angeblich abso­lut harmlosen und „friedliebenden“ Muslime in den westlichen Einwande­rungsgesellschaften ent­gegenhalten. Wer es als Muslim unterlässt, sich unmittelbar den dschihadistischen Vorkämpfern anzuschließen, bekommt von der medialen Beschwichtigungsindustrie sogleich dieses verharmlo­sende Gütesiegel aufgeklebt." "Während alle Pegida-Demonstranten unter Generalverdacht ge­stellt werden, Nazis zu sein, mahnt man gegenüber Muslimen und Zuwanderern zu Recht Diffe­renzierung, aber zu Unrecht Generalabsolution an. Auf der eine Seite pauschale Verleumdung, auf der anderen Seite völlige Zusammenhangsblindheit." [li]

 

VII

Fazit

96.) BERECHTIGTE ANGST: Angst vor dem Islam, nicht nur dem sog. „Islamismus“ sondern auch dem orthodoxen, ist nicht irrational, sondern faktisch berechtigt. Ihre Berechtigung steigt mit jedem Muslim, der nach Europa hineingelassen wird, denn kaum einer von diesen hat gelernt, dass Religion etwas Relatives und in einem säkularen Gaststaat hintanzustellendes sei. Er trägt vielmehr das ausgefeilte islamische Eroberungsprogramm infolge umfassender sozialisatorischer Indoktrination seit seinem ersten Atemzug potenziell in sich.

97.) ISLAMISIERUNG FINDET STATT: Eine schrittweise Islamisierung, die unser Rechtssystem - im Falle nicht sofort einsetzender unsererseits mehrheitlicher Gegenwehr - in absehbaren muslimi­schen Mehrheitsverhältnissen durch die Scharia ersetzen wird, findet tatsächlich statt und wird durch heterogene interessierte gesellschaftliche Gruppierungen aktiv vorangetrieben (muslimische Verbände, exportorientierte Konzerne, die überwiegende Mehrheit der politischen Klasse, linksextremistische Antikapitalisten, Migrationsindustrie-Profiteure, Bürgerkriegsängstliche, ideologisch fehlgeleitete „Gutmenschen“ etc.)

98.) VERHÄNGNISVOLLE POLITISCHE KORREKTHEIT: Political Correctness als neue „softe“ Aus­prägungsform einer durch Zensur, Indoktrination und Selbstzensur durchgesetzten Meinungsdiktatur verhindert bei den dadurch eingeschüchterten Menschen eine seriöse Bestandsaufnahme der Fakten und gesamtgesellschaftlich deren korrekte Kommunikation und den Diskurs über angemessene Konsequenzen.

99.) DISKURSVERSCHIEBUNG KORRIGIEREN: Während Pegida den Untersuchungsgegenstand Islam intellektuell nicht zu durchdringen imstande ist, das Abendland eher als christlich als als säkular fehlassoziiert und dabei dennoch den Finger in notwendig anzugehende Wunden legt und in die grundsätzlich richtige Richtung zielt, setzt Nogida auf eine Emotionalisierung der Debatte, betreibt die Sache der politisch-korrekten Meinungsdiktatur und schreckt auch vor der Beteiligung an der von Politik und Medien betriebenen diffamierenden Verleumdungs-Hetze gegen die Minderheit der islamkritisch-wachen Menschen nicht zurück. Damit macht sie sich zu Handlangern nicht nur der Muslime sondern auch der Antifa, denen die Abschaffung des liberalen Rechtsstaates mit allen Gewaltmitteln nicht schnell genug gehen kann. Diese Position gilt es zu korrigieren. [lii]

100.) NOTWENDIGE VERSACHLICHUNG: Demgegenüber ist nachhaltig auf einer Versachlichung der Auseinandersetzung im Sinne des Ziels „Islamisierung beenden, Säkularisierung vollenden“ zu bestehen. [liii] Nogida sollte alle Verfemungen von Menschen mit überaus berechtigten Sorgen ein­stellen, bei Flüchtlingen sehr genau hinschauen, ob es sich wirklich um Opfer oder vielmehr um deren Peiniger handelt, und sich ohne wenn und aber für Recht und Gesetz einsetzen, d.h. unbe­quemerweise auch dafür, die Abschiebungen der 98% abgelehnten Asylbewerber und reinen Wirt­schaftsflüchtlinge zügig durchzusetzen. Nur so können unser Sozialstaat und die Möglichkeit der Hilfe für wirklich Bedrängte als noble Geste erhalten werden.

 

 

Angesichts dieser Liste könnte man in Fatalismus und Untätigkeit verfallen. Doch das ist keineswegs „alternativlos“. Bei uns können Sie sich stattdessen vernetzen, informieren, mitdiskutieren und aktiv werden:

www.liberale-freigeister.de
(siehe dort auch den Wiener Appell )

info@liberale-freigeister.de

Hier können sie auf der Seite von Menschen Platz nehmen, denen unsere freiheitliche, säkulare Zivilisation, unser demokratischer Rechtsstaat und unsere aufgeklärte Kultur zum unverhandelbaren Lebensanliegen geworden ist.

 



[ii] http://europenews.dk/files/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf , Seite 24. Nur die späteren, in Medina geoffenbarten Koransuren enthalten Gewaltaufrufe. Die früheren, in Mekka geoffenbarten friedlichen Suren werden von den medinischen ausser Kraft gesetzt.

[iii] vgl. http://europenews.dk/de/node/40091 und vor allem Ali Dashti: 23 Jahre. Die Karriere des Propheten Muhammad, Aschaffenburg 2003

[v] Koran 2,216, 4,89, 8,39, zur Situation bei muslimischer Mehrheit („Oberhand“ genannt) Koran 47,35. Hartmut Krauss faßt den gleichen Punkt so: „ Je höher der muslimische Bevölkerungsanteil, desto stärker wächst der Druck, den Islam und die Scharia als dessen Gesetz mit allen unblutigen und blu­tigen Mitteln in der Aufnahmegesellschaft durchzusetzen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die Selbsterhöhung der Muslime und als Kehrseite die Erniedrigung der Ungläubigen eine tragende Säule des islamischen Weltanschauungssystems bildet, die sich auch in der Subjektivität der Islam­gläubigen widerspiegelt.“

[vi] Nicht erst im Irak und in Syrien unter dem IS 2014. Eine eindringliche Beschreibung aus dem Libanon der 70er Jahre bietet sich in diesem Video Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=PCigz99xch0 , Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=_-1E811WaKI , Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=_Hw4yity3QA , Teil 4: https://www.youtube.com/watch?v=qcPuPsA2DQI

[vii] vgl. Hartmut Krauss, Faschismus und Fundamentalismus. Varianten totalitärer Bewegung im Spannungsfeld zwischen 'prämoderner' Herrschaftskultur und kapitalistischer 'Moderne'
, Osnabrück 2003.

[ix] vgl. Hartmut Krauss, Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden, Os­nabrück 2013

[xi] http://www.hintergrund-verlag.de/texte-rezensionen-bat-yeor-europa-und-das-kommende-kalifat-der-islam-und-die-radi­kalisierung-der%20demokratie.html

[xiii] Für die Punkte 13 bis 18 und 20 bis 32 vgl. den Vortrag von Prof. Dr. Tilman Nagel, Seminar für Arabistik, Universität Göttingen, Papendiek 16, 37073 Göttingen, vom 08.06.2013       

[xv] s. Nagel

[xvii] Vgl. Professor Dr. Ursula Spuler-Stegemann, Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Islamwissenschaft, Deutsch­hausstraße 12, 35032 Marburg, Die 101 wichtigsten Fragen – Islam , 2. Auflage, C. H. Beck, München 2009,  S. 41

[xviii] http://europenews.dk/de/node/42749 , vgl. auch Hans Meiser: Völkermorde vom Altertum bis zur Gegenwart, Tübingen 2009

[xx] Vgl. Egon Flaig, Weltgeschichte der Sklaverei, München 2009

[xxxv] www.gesetze-im-internet.de /bundesrecht/gg/gesamt.pdf

[xxxvi] Geschlechtertrennung in der Moschee: Freie Religionsausübung contra Gleichberechtigungsgrundsatz; die Erste Sure des Korans als Kurzgebet der Muslime, in dem Allah als Beherrscher aller Weltenbewohner beschworen wird; der anmaßende Inhalt des Muezzinrufs, der die Nichtmuslime im ständigen Rhythmus mit der drohenden Aussage konfrontiert: „Allah ist der Größte“. Generell ist der gesamte islamische „Gottesdienst“ auf die Primärbindung an das „Gesetz Gottes“/Scharia konzentriert und stellt diese ausschlaggebende Leitorientierung über die subjektive Bindung an die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ (Krauss, Schachtschneider). Der Verfassungsrechtler Prof. K.-A. Schachtschneider: „Ich habe dargelegt, daß der Islam nicht durch Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung geschützt ist. Die Muslime können sich auf die Freiheit des Glaubens und die des Bekenntnisses berufen. Diese Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben aber keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen. Die Grundrechte müssen genau unterschieden werden.“ Siehe K.-A. Schachtschneider, Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, Berlin 2010.

[xxxviii] Die Punkte 61-70 sind zitiert bzw. zusammengestellt aus http://journalistenwatch.com/cms/wp-content/uploads/2015/01/Das-Protokoll-der-Islamisierung1.pdf . Lediglich der 2. Satz zu Punkt 68 wurde eigenständig ergänzt. Die Titel wurden selbständig hinzugenommen.

[xl] Diesen Punkt sowie die Punkte 72, 73, 75-77 und 85 siehe Hartmut Krauss, in: http://www.atheisten-info.at/downloads/Krauss14.pdf

[xliv] ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=1813&langId=de

[xlvii] Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zur Meinungsfreiheit. Verfügbar auf: http://www.wissenbloggt.de/?p=26776

[xlviii] Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zum RNZ-Artikel vom 8.1.2015 über „Heidelbergs Antwort auf Pegida - Nogida zeigt Flagge", Punkt A. 89.) = Punkt B, 90.) = Punkt C, 91.) = Punkt D, 92.) = Punkt E, 93.) = unten

[l] Aus der Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zu den Pegida-Demonstationen, 06.01.15

[lii] Vgl. die Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zu einer Tagesveranstaltung, 12.03.15: „Während die Pegida-Bewegung sich zwar verbal gegen die 'Islamisierung des christlichen Abendlandes' wendet, ohne aber diesen reaktionären Prozess inhaltlich näher aufzuschlüsseln und aus der Perspektive der säkularen Demokratie sowie dem Wertehorizont der Aufklärung zu beleuchten, bestreiten und verleugnen die Verfechter des proislamischen Herrschaftskartells schlichtweg die Realität der Islamisierung und verkünden zugleich 'Der Islam gehört zu Deutschland'. Gleichzeitig findet als Re­aktion auf die Pegida-Bewegung eine politisch-ideologische Generalmobilmachung statt, die jede Kritik am Islam und am fehlregulierten Zuwander­ungsgeschehen als 'rassistisch', 'rechtsextremistisch', 'fremdenfeindlich“ etc. diffamiert und sich dabei selbst volksverhetzender und grundrechtswidriger Methoden (willkürliche und einseitige Demonstrationsverbote) bedient. Im Endeffekt beinhaltet diese antiislamkritische Generalmobilmachung Tendenzen, die ohne Gegenwehr aus der Mitte der Gesellschaft zur Errichtung einer politisch-korrekten Meinungsdiktatur führen werden.“


ergänzende Literaturhinweise:

1. Assia Harwazinski, Islami(sti)sche Erziehungskonzeptionen:
Drei Fallbeispiele aus Baden-Württemberg. Tectum-Verlag, Marburg, 2005, ISBN 978-3-8288-8807-0.

2. Assia Harwazinski, Islam als Migrationsreligion.
Vom Umgang der Deutschen mit ihrer muslimischen Minderheit am Beispiel der Region Stuttgart.
Tectum-Verlag, Marburg, 2004, ISBN 978-3-8288-8672-8.

3. Der Beitrag von Assia Harwazinski, "Fundamentalismus" im Metzler-Lexikon Religion, Bd. 1 (1998) geht sowohl auf den Islam als auch auf das Christentum ein, aus dem der Begriff "Fundamentalismus" ursprünglich stammt.

 

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Rezensionen zu diesem Artikel
 
1. Kritik an "100 Punkte"

zu 1. Es wird zwar immer behauptet, der Koran sei der Länge nach geordnet,
aber nicht einmal das stimmt.:

Auf Sure 5 mit 120 Versen folgt 6 mit 165 Versen.
Auf Sure 6 mit 165 Versen folgt 7 mit 206 Versen
Auf Sure 8 mit 75 Versen folgt 9 mit 129 Versen.
Auf Sure 10 mit 109 Versen folgt 11 mit 123 Versen.
Auf Sure 13 mit 43 Versen folgt 14 mit 52 Versen.
Auf Sure 14 mit 52 Suren folgt 15 mit 99 Suren, also längenmäßig fast eine Verdoppelung.
Auf Sure 15 mit 99 Versen folgt 16 mit 128 Suren.
Auf Sure 19 mit 98 Suren folgt 20 mit 135 Versen.
Auf Sure 22 mit 78 Versen folgt 23 mit 118 Versen,
Auf Sure 24 mit 64 Versen folgt 25 mit 77 Versen.
Auf Sure 25 mit 77 Versen folgt 26 mit 228 Versen, also längenmäßig eine Verdreifachung.
Auf Sure 32 mit 30 Versen folgt 33 mit 73 Versen, also mehr als eine Verdoppelung.
Auf Sure 35 mit 45 Versen folgt 36 mit 83 Versen.
Auf Sure 36 mit 83 Versen folgt 37 mit 182 Versen, also mehr als eine Verdoppelung.
Auf Sure 39 mit 75 Versen folgt 40 mit 85 Versen.
Auf Sure 42 mit 53 Versen folgt 43 mit 89 Versen.
Auf Sure 46 mit 35 Versen folgt 47 mit 38 Versen.
Auf Sure 49 mit 18 Versen folgt 50 mit 45 Versen.
Auf Sure 50 mit 45 Versen folgt 51 mit 60 Versen.
Auf Sure 52 mit 49 Versen folgt 53 mit 62 Versen.
Auf Sure 54 mit 55 Versen folgt 55 mit 78 Versen.
Auf Sure 55 mit 78 Versen folgt 79 mit 96 Versen.
Auf Sure 58 mit 28 Versen folgt 59 mit 24 Versen.
Auf Sure 60 mit 13 Versen folgt 61 mit 14 Versen.
Auf Sure 63 mit 11 Versen folgt 64 mit 18 Versen.
Auf Sure 66 mit 12 Versen folgt Sure 67 mit 30 Versen, also mehr als eine Verdoppelung.
Auf Sure 67 mit 30 Versen folgt 68 mit 52 Versen.
Auf Sure 73 mit 20 Versen folgt 74 mit 56 Versen.
Auf Sure 76 mit 31 Versen folgt 77 mit 50 Versen.
Auf Sure 78 mit 41 Versen folgt 79 mit 46 Versen.
Auf Sure 82 mit 19 Versen folgt 83 mit 36 Versen, also eine Verdoppelung.
Auf Sure 86 mit 16 Versen folgt 87 mit 19 Versen.
Auf Sure 87 mit 19 Versen folgt 88 mit 26 Versen.
Auf Sure 88 mit 26 Versen folgt 89 mit 30 Versen.
Auf Sure 91 mit 15 Versen folgt 92 mit 21 Versen.
Auf Sure 95 mit 8 Versen folgt 96 mit 19 Versen.
Auf Sure 97 mit 5 Versen folgt 98 mit 8 Versen.
Auf Sure 99 mit 8 Versen folgt 100 mit 11 Versen.
Auf Sure 103 mit 3 Versen folgt 104 mit 9 Versen, also eine Verdreifachung.
Auf Sure 106 mit 4 Versen folgt 107 mit 7 Versen.
Auf Sure 108 mit 3 Versen folgt 109 mit 6 Versen, also eine Verdoppelung.
Auf Sure 110 mit 3 Versen folgt 111 mit 5 Versen.
Auf Sure 112 mit 4 Versen folgt 113 mit 5 Versen.
Auf Sure 113 mit 5 Versen folgt 114 mit 6 Versen.

Mithin hat die von Allah inspirierte Ulema den Heiligen Koran in 44 von 114
Fällen nicht der Länge nach, sondern der Kürze nach geordnet, also in knapp
der Hälfte der Fälle. Schon in den einfachsten Dingen lügt man uns schlicht
an, um nicht zugeben zu müssen, daß das Heilige Buch in sich ein Chaos ist.
Denn inhaltlich ist es nicht minder chaotisch.

zu 2. Weiter ist zu fragen, wenn eine unbestimmte Zahl von Versen abrogiert
ist, warum sie dann nicht einfach im Koran gestrichen werden. Damit würde
Mißbrauch vermieden, indem immer wieder falsche Parolen à la „Islam ist
Frieden“ unter die unwissenden Kufar gestreut werden. Und überhaupt, wie
konnte ein unfehlbarer Allah sich dermaßen schon im ewigen Himmelsbuch
irren?
Überdies sind die ersten Hadithen erst 200 und mehr Jahre später
aufgeschrieben worden, taugen mithin nicht dazu, gleichwertig neben das
Siegel der Propheten gestellt zu werden. Dies gilt erst recht für die Sira,
die Biographie Mohammeds.

zu 4. Gegenüber Kufar darf immer gelogen werden, nicht nur wenn es der Sache
Allahs dient; bzw. das Anlügen von Kufar dient immer auch der Sache Allahs.

zu 8. Moslems haben nicht nur die Pflicht, sich selbst und alle Dhimmis und
Kufar der Herrschaft Allahs zu unterwerfen, sondern auch alle Werke von
Menschenhand wie Worte, Zeichnungen über Allah und Staatsformen zu
vernichten; nachzulesen bei Hiltrud Schröter, Das Gesetz Allahs, S. 53.

zu 20.  Bei Widersprüchen soll die Aussage des Koran gelten. Dem Koran
zufolge hat Allah den Menschen geschaffen mal aus einem Tropfen Blut, mal
aus Erde, mal aus Samen, mal aus Lehm, mal aus geformter Tonmasse, mal aus
Lehm und Ton. Also gibt auch der Koran keinerlei klare Auskunft und Allah
scheint nach seinen eigenen Worten selber nicht zu wissen, woraus er nun
Adam geschaffen hat.

zu 27.  Der immense Fortschritt der Wissenschaften zeigt eindeutig, daß im
Koran bei weitem nicht alles Wissen enthalten ist und daß die diesbezügliche
Aussage falsch und erlogen ist. Hier greift auch nicht Takiyya, denn Allah
lügt seine eigenen Gläubigen an.

zu 30.  Das Arabische wird für unübersetzbar und damit höherwertig erklärt.
Dies diskriminiert alle Nicht-Araber. Das Alltagsleben zeigt, daß alles aus
dem Arabischen problemlos in die anderen Sprachen übersetzt werden kann. Der
Koran erweist sich damit als rassistisch und lügt erneut.

zu 33.  Der Islam kennt die Moslemwürde und die Unwürde aller anderen,
nämlich der Ungläubigen, i.e. das Nicht-Recht auf Leben.

zu 52.  Das Kopftuch ist nicht nur religiöses Bekenntnis, sondern Ablehnung
unserer Grund- und Menschenrechte und Symbol der islamischen Herrschaft. Es
kennzeichnet die Frau als Besitz des Mannes. Es diskriminiert mich als Mann,
denn ich belästige keine Frauen und keine Frau muß sich vor mir per Kopftuch
schützen. Es diskriminiert meine Töchter als Schlampen, weil sie kein
Kopftuch tragen, und setzt sie Übergriffen durch muslimische Männer aus. Ich
habe jahrelang abendliche und nächtliche Fahrdienste für meine Töchter
geleistet, um sie von Abenden bei Freunden, von Discobesuchen u. ä. sicher
nach Hause zu bringen. Eine Ex-Freundin ist vergewaltigt worden, mutmaßlich
von einem Moslem.

zu 76 und 77. Der feministische Furor gegen alles Männliche findet seinen
Höhepunkt in Gender Mainstreaming, einer hirnrissigen und naturwidrigen
Lehre. Dies sollte als eigenständiges Problemfeld bearbeitet und nicht mit
Islamkritik vermengt werden. Islamkritiker und GM bekämpfen beide die
Frauenunterdrückung, haben aber gleichwohl nichts miteinander gemein.

zu 82.  Wir wurden als Bürger nie gefragt, ob wir ein Einwanderungsland sein
wollen. Der Not gehorchend haben wir nach 1945 ca. 15 Mio Vertriebene und
Flüchtlinge aufgenommen, auch noch mit den Brüdern und Schwestern von drüben
die marode DDR geschultert. Wir hätten entschieden weniger Probleme, Nöte
und Elend im Land und weit mehr inneren Frieden, Wohlstand und kulturellen
Fortschritt, wenn wir nicht Millionen Moslems ins Land gelassen hätten.
Massenhafte Einwanderung verdrängt zumeist die ursprünglichen Einwohner und
schadet ihnen, ob in Nordamerika, in Australien oder in Deutschland. Die von
Katharina d.Gr. nach Rußland geholten Deutschen sollten das Land
erschließen. Obwohl sie jahrhundertelang hervorragende Arbeit geleistet
haben, wurden sie unter Stalin für unerwünscht erklärt und nach Sibirien
deportiert. Moslems lehnen Demokratie und Menschenrechte wie von den UN
festgelegt fundamental ab und sind deshalb hierzulande für die große
Mehrheit erkennbar unerwünscht. Sie schaffen viel zu viele Probleme, wollen
sich gemäß Erdogan-Weisung nicht integrieren und dürfen es gemäß Koran auch
nicht. Wie lange wollen wir noch zulassen, daß unsere Kinder in den Schulen
zunehmend gemobbt oder abgegriffen werden? Mittlerweile geht es ja schon im
Kindergarten los.

zu 83.  Ich kann die Mär von der übergroßen Mehrheit der friedlichen Moslems
nicht mehr hören. Am 12.9.2001 stand ich mit meiner Partnerin und etwa 12
muslimischen Geschäftsleuten aus Irak, Afghanistan, Türkei und Persien
zusammen und wir diskutierten die Geschehnisse des Vortags: „Endlich zeigt
Allah seine Macht. Die Amis müssen sich jetzt warm anziehen.“ Der nächste:
„Es wird noch viel mehr passieren. Israel wird jetzt im Meer verschwinden.“
Ein anderer: „Der Westen kann einpacken. Wir werden nun herrschen.“ In
diesem Stil ging es munter weiter. Schließlich wandte meine Partnerin ein
„Aber man kann doch nicht einfach so mal 6000 Menschen umbringen.“ Damals
ging man noch von dieser Opferzahl aus. Sie wurde angezischt: „Sei still,
Allah weiß, was er tut!“ Ich kannte alle seit Jahren. Sie sprachen fließend
Deutsch und waren voll integriert, so daß ich für jeden die Hand ins Feuer
gehalten hätte; nur waren sie offenbar nicht in wünschenswerter Weise
integriert und der äußere Schein ihrer Friedfertigkeit trog.

zu 97.  Das Niederbrüllen, das Niederlärmen mit Trillerpfeifen des DGB, das
Übertönen angemeldeter Demos mit Boostern und die tausendfachen Stinkefinger
auf den Gegendemos gegen PEGIDA und die bundesweiten GIDAS sind ein
Armutszeugnis für unsere Demokratie. Von Merkel war noch nicht zu hören, daß
diese gesteuerten Störungen nicht hilfreich seien und man nicht auf die
Gegendemonstranten hören solle.

zu 97.  PEGIDA hat sich nicht Islamkritik zur alleinigen Aufgabe gemacht,
sondern will generell auf Fehlentwicklungen hinweisen, Schlimmeres verhüten
und die Politiker auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

zu 100.  Nach Art. 16 a GG haben nur politisch Verfolgte Anspruch auf Asyl,
also nicht einmal Kriegsflüchtlinge. Wenn der Asylgrund weggefallen ist,
siehe z.B. im gesamten ehemaligen Ostblock, haben die anerkannten Asylanten
in ihr Heimatland zurückzukehren. So würde Platz geschaffen zur Aufnahme
solcher Asylanten, die anderswo politisch verfolgt werden. Wir nehmen
hingegen Kriegsflüchtlinge – wofür ich Verständnis habe -, diskriminierte
Homosexuelle und Religionsflüchtlinge als Asylanten auf. Weder Homosexuelle
noch Gläubige müssen ihre Religion öffentlich leben. Sie müssen sich nicht
selbst gefährden und damit einen Asylgrund erst schaffen. Auch Winter auf
dem Balkan ist wahrlich kein Abschubhindernis. Der unaufhörliche
Familiennachzug tut ein Übriges, um unser Land zu destabilisieren. Ich kenne
mehrere Scheinehen und wundere mich, warum nie die Scheidungsquoten z.B. bei
Moslems nach Ablauf der Bindefrist veröffentlicht werden. Mir selbst sind
schon mal 20 TDM für eine Scheinheirat geboten worden. Auf dem Flohmarkt
wurde offen nach scheinheiratswilligen Bräuten und Bräutigamen gesucht.

LF-Mitglied „Menschenfreund“


 

 

Hartmut Krauss

Der Koran als Grundlage des islamischen Bedeutungssystems.

Zur Beschaffenheit einer verklärten Kampfschrift


In seiner Eigenschaft als kultur-, gesellschafts- und subjektprägendes Bedeutungssystem sind für den Islam folgende unbewiesenen und nicht hinterfragbaren Behauptungen bzw. glaubensdogmatische Setzungen konstitutiv:

  1. Die Behauptung eines „Allah“ genannten Schöpfergottes als allmächtiger Weltenlenker und -richter.
  2. Die Behauptung der Offenbarung des absolut gültigen Willens dieser Gottheit.
  3. Die Behauptung des Existenz Mohammeds als Prophet und „Überbringer“ des Willens dieser Gottheit und
  4. Die Behauptung, im Koran sei der absolut und ewig gültige Wille Allahs durch Mohammed überliefert und festgeschrieben worden

Damit kommt dem Koran - neben der Hadithsammlung - die zentrale Geltungsrolle im islamischen Bedeutungssystem zu.

Im Gegensatz zur als „Islamwissenschaft“ inszenierten Islamophilie, welche die angebliche „Schönheit“ des Korans sowie der islamischen Kultur besingt und im Unterschied zur entmystifizierenden Geschichtswissenschaft, welche die islamischen Existenzbehauptungen dekonstruiert, geht es aus einer kritischen sozial- und subjektwissenschaftlichen Erkenntnisperspektive im Wesentlichen darum, - unabhängig vom Wahrheitsgehalt der genannten Behauptungen - die formierenden und strukturierenden Auswirkungen des islamischen Bedeutungssystems auf Gesellschaft, soziales Zusammenleben und menschliche Subjektivität zu untersuchen. Folgt man dieser Linie und analysiert die Inhalte des islamischen Bedeutungssystems, so zeigt sich sehr deutlich ein absoluter und universeller (modern gesagt: totalitärer) Herrschaftsanspruch als alles durchdringender und zusammenhangsstiftender Grundzug. Der Islam fungiert damit nicht einfach als „Religion“, wie in öffentlich vorherrschenden Diskursen naiv-oberflächlich unterstellt wird, sondern vielmehr als normatives Drehbuch bzw. religiös verbrämte Programmiersprache eines kulturspezifischen Systems zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse.

In anderen Veröffentlichungen haben wir den grund- und menschenrechtswidrigen Charakter des Islam bereits umfänglich nachgewiesen und seine wesentlichen Inhalte und Bestimmungsmerkmale als religiöse Herrschaftsideologie dargelegt1 . Im Folgenden sollen noch einmal explizit zentrale Charakteristika des Korans umrissen und der Frage nachgegangen werden, wie auslegungsoffen dieses heilige Buch der Muslime eigentlich ist.

Der Koran als widersprüchliche Spiegelung situativer Wirklichkeit

In kritisch-rationaler Sicht spiegeln die überlieferten Suren des Korans die subjektiv reflektierten Lebensepisoden Mohammeds2 mitsamt ihren konkret-gesellschaftlichen Bedingtheiten, Konfliktkonstellationen, äußeren und inneren Anfechtungen etc. einschließlich der jeweiligen kontextspezifischen Handlungsorientierungen. Vermittels der Berufung auf das transzendentale Imaginationszentrum ‚Allah‘ werden beständig Selbstbekräftigungen, Warnungen, Ermahnungen, Vorschriften, Anrufungen, Drohungen, Schmähungen, Gewaltaufrufe und Versprechungen als Verarbeitungsresultate konkreter Handlungssituationen kommuniziert. Im subjektiven Horizont der Gläubigen wird dieser konkret-historische/situative Charakter des Korans freilich sofort vollständig eliminiert3.
Denn:

„Der Koran ... ist direkter Offenbarungstext, d.h. jedes Wort und jedes Komma sind unmittelbar von Allah selbst geoffenbart und deshalb in jeder Einzelheit geschützt. Man nennt diese Weise der Eingebung unmittelbarer Offenbarungen durch Gott Verbalinspiration, d.h. wortwörtliche und buchstäbliche Offenbarungskundgabe. Ein solches Verständnis der Inspiration (Eingebung des Textes der Offenbarung durch Gott) ist offenkundig einer besonderen fundamentalistischen Gefahr ausgesetzt“ (Kienzler 1996, S. 24).

Der Ideengehalt des Korans bietet in seinen wesentlichen Teilen nichts wirklich Neues, sondern ist Ausdruck der modifizierenden Aneignung jüdischer und arabisch-heidnischer Bräuche sowie christlicher Überlieferungen. So wurde das Gesetz des Fastens vom Judentum in den Islam übernommen4. Auch die Pilgerreise nach Mekka stellt eine direkte Fortsetzung der heidnisch-beduinischen Bräuche dar.

„Alle Zeremonien der hadj [Pilgerreise im Monat Zi-Haiia] und der hadje omra [nicht unbedingt obligatorische oder kürzere Wallfahrt], wie beispielsweise ein weißes, nahtloses Gewand zu tragen, den schwarzen Stein zu küssen oder zu berühren, zwischen Safa und Marwa hin- und herzuhüpfen und am Arafat anzuhalten, um Kieselsteine zu werfen [symbolische Steinigung Satans], wurden schon in der vorislamischen Zeit praktiziert und sind nur leicht verändert in das islamische Brauchtum eingegangen“ (Dashti 1997, S. 109).

Auch Goldziher betont, dass der Islam ganz elementar durch die Assimilation von Fremdeinflüssen geprägt sei.

„Sein Begründer, Muhammad, verkündete keine neuen Gedanken. Er bereicherte nicht die früheren Konzepte über die Beziehung des Menschen zur Transzendenz und der Unendlichkeit. (…) Die Botschaft des arabischen Propheten war eine eklektische Sammlung religiöser Vorstellungen und Vorschriften. Diese Vorstellungen wurden ihm aufgrund von Begegnungen mit jüdischen, christlichen und anderen Elementen suggeriert, die ihn tief berührt hatten (zit. n. Warraq 2004, S. 64).

In Gestalt der Gemeindeordnung von Medina, der normativen Neuordnung des Sozialgefüges sowie der Schaffung der Moschee als institutionellem Ort islamischer Religionsausübung, muslimischer Begegnung und Bezeugung des Herrschaftsanspruchs der „Rechtgläubigen“ manifestiert sich aber die Absicht einer sozialen und geistig-moralischen Reform:

1) Das Konzept der ‚Umma‘ priorisiert die Religionsgemeinschaft der Gläubigen gegenüber den (oftmals zwistbeladenen) Verwandtschafts- und Stammesbeziehungen als übergeordnetes Vergemeinschaftungsprinzip. ‚Rechtgläubigkeit‘ wird höher bewertet als ‚Abstammung‘; ‚Gottesfurcht‘ ersetzt tradierten Ruhm als primäres Maß des Adels, d.h. edle Abstammung muss nun durch das Attribut des guten Muslims vervollständigt werden. Kriegerische Rivalität zwischen den Stämmen wird zurückgedrängt zugunsten der kämpferischen Einheit der ‚Umma‘ gegen die Nicht- und Andersgläubigen5.

2) Die koranischen Normen sollen ein Stück weit die altarabischen zwischenmenschlichen Beziehungsregeln verdrängen bzw. die heidnischen Sitten und Bräuche der tradierten Stammeskultur ablösen:

„Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Vergeltung und das Verbot, dem Rächer aufs neue eine Blutschuld anzulasten, verhütete die verheerenden Blutfehden der Vergangenheit; die Empfehlung, statt der Vergeltung ein Blutgeld anzunehmen, bahnte einer humaneren Praxis den Weg. Der Zeugenbeweis wurde zur Grundlage des Vertrags- und Prozeßrechts erhoben. ... Die gesetzlich geregelte Polygamie war ein bedeutender Fortschritt gegenüber den verschiedenen losen Verbindungen, die vordem möglich und üblich waren; erst damit (sanktioniert durch die harte Ahndung des Ehebruchs) wurde die Familie, die Zelle der seßhaften Gesellschaft, konstituiert“ (Endreß 1991, S. 42f.).

Dieser etwas einseitig schönfärberischen Sicht widerspricht nun allerdings Ibn Warraq mit der These, dass der Islam keineswegs ein Generator der moralischen Höherentwicklung der Araber gewesen sei, sondern sich - als spezifischer Monotheismus - gegenüber dem Polytheismus negativ durch brutale Intoleranz und kriegerischen Repressionswillen auszeichne6.

3) Die Einführung festgesetzter Steuern und freiwilliger Abgaben soll die materielle Absicherung der Gemeinschaft fördern.

Verabsolutiert man allerdings die koranischen Normative zu einem zeitlos-ahistorisch gültigen Dogmensystem, dann verkommt ihr relationaler, konkret-historisch wirksamer Modernisierungscharakter zu einem reaktionär-repressiven Regelsystem mit totalitären Konsequenzen.

Die Gründung des Islam wäre einseitig fehlbestimmt, wenn man sie nur als ‚Überwindung‘ der traditionalen Stammeskultur betrachten würde7. Tatsächlich bleibt nämlich der Islam oder besser: sein Begründer Mohammed, in vielerlei Hinsicht der tribalistischen Überlieferung verhaftet, übernimmt von ihr zahlreiche Sitten und Gebräuche, geht ihr gegenüber Konzessionen ein, garantiert ihren normativen Fortbestand und vermag sich insgesamt gesehen ihrer Prägekraft nicht zu entziehen. Das gilt zum einen für die direkte Übernahme der folgenden Bräuche der heidnisch-polytheistischen Araber:

„Polygamie, Sklaverei, einfache Ehescheidung, Sozialgesetze im allgemeinen, die Beschneidung und zeremonielle Reinheit“ (Warraq 2004, S. 75).

Der Islam erwies und erweist sich damit auch als Konservierungsmedium archaischer Strukturen und Normen. Wie aus zahlreichen Überlieferungen hervorgeht, hat Mohammed selbst viele abergläubische Lehren über dämonische Verunreinigungen weitergegeben, die er in seiner Jugend von den heidnischen Kulten in seiner Umgebung aufgenommen hatte. Noch bedeutsamer ist aber wohl die Übernahme der kriegerischen Ehrenmoral der Stammesgesellschaft. Das gegenseitige Verhältnis zwischen den Stämmen war notgedrungen mit dem ausgewiesenen Gruppenbewusstsein verbunden, die vorzüglichste Gemeinschaft überhaupt zu sein; was natürlich eher zu Feindseligkeiten und Kämpfen statt zu Bündnissen führte. Der Islam übernimmt in Koran und Sunna des Propheten sowohl dieses elitäre Gruppenbewusstsein als auch den darwinistisch-gewalttätigen Männlichkeitskult als mentalitäts- und praxisprägenden Faktor. D.h. der Islam adaptierte von der Stammeskultur zum einen die Verbindung von ehrenmoralischer Gruppenverteidigung und Raubbeuterei und warb zugleich mit der vielfältigen Artikulation des Djihads erfolgreich und ‚passförmig‘ um die Akzeptanz der arabischen Mentalität - verknüpft natürlich mit der Aussicht auf die Ausbeutung der Unterworfenen als Anreiz zum Islamübertritt. Insofern stellt der Islam eine sublimierende Neuausrichtung und Überformung der altarabischen Stammeskriegerkultur dar8, indem die überkommene intertribale Rivalität und Raubökonomie nunmehr expansiv gegen ein neues Unterwerfungsobjekt, die widerständigen Anders- und Nichtgläubigen, gekehrt und in Form des ‚Heiligen Krieges‘ monotheistisch legitimiert wird. Im Koran, Sure 61, Vers 4, wird diese neue monotheistische Kriegsideologie explizit geheiligt:

„Allah liebt fürwahr diejenigen, welche auf seinem Weg in Schlachtordnung kämpfen, so als wären sie eine fest gefügte Mauer.“

Zu beachten ist aber auch Folgendes: Die rasche Ausbreitung des Islam war im Wesentlichen kein Resultat gelungener Überzeugungsarbeit/Mission, sondern das Ergebnis einer erfolgreichen kriegerischen Eroberungspraxis. Auch entsprach der Übertritt zum Islam zumeist weniger spirituellen Motiven als vielmehr materiellen Nützlichkeitserwägungen (Strafvermeidung, Aussicht auf Kriegsbeute, Prestigegewinn etc.). Unter dieser Voraussetzung blieb die geistig-normative Durchschlagskraft der islamischen Glaubenslehre zunächst sehr begrenzt. Das zeigt sich zum einen in der Widerständigkeit der altarabischen Stammesmentalität gegenüber der neuen islamischen Lehre von der Gleichheit der Rechtgläubigen. So wollte sich die arabische Stammesaristokratie keineswegs damit abfinden, dass eine edle Abstammung nunmehr keine Vorrechte mehr mit sich bringen sollte, und generell wurden die überkommenen Stammesstreitigkeiten und Rivalitäten zwischen nördlichen und südlichen Arabern weiter gepflegt.

„Das Sonderbewusstsein der Stämme“, so Goldziher (2004, S. 76f.), „blieb so lebendig in der socialen und politischen Anschauung der muhammedanischen Gesellschaft, dass in der ersten Zeit des Islam die verschiedenen Stämme auch im Kriege besonders gruppirt werden mussten, und in Städten, welche durch officielle Colonisation entstanden, z.B. in Basra und Kufa, wurden die angesiedelten Stämme in gesonderten Vierteln untergebracht … Haben zwei Leute aus verschiedenen Stämmen einen privaten Streit mit einander, so können wir mit Sicherheit darauf gefasst sein, dass es in der Verhandlung ihrer streitigen Angelegenheit nicht ohne gegenseitige Verhöhnung jenes Stammes, dem die betreffenden Gegner angehören, abläuft.“

Zum anderen führten die Eroberung fremder Territorien und die Unterwerfung der dort lebenden Bevölkerungen zu interethnischen Konflikten zwischen den zunächst dominierenden Arabern und den „beigetretenen“ Völkerschaften (shu’ub). In diesem Kontext bildet sich die ‚Partei der Shu’ubijja‘ heraus, die im Namen des Korans und der Sunna die Gleichachtung der Nichtaraber mit den Arabern forderte, aber dann mit dem steigenden Einfluss der Perser im Rahmen der Abbasidenherrschaft den Spieß umdrehte und nun ihrerseits oftmals die kulturelle Unterlegenheit der Araber gegenüber den Persern behauptete. Wie Goldziher (2004, S. 150f.) hervorgehoben hat, dürfte es sich hierbei wohl im Kern um

„die Denkungsart jener hervorragenden Nichtaraber“ gehandelt haben, „die sich um äusserer Vortheile willen der muhammedanischen Macht anschlossen, an dem Ruhme ihrer Siege Theil haben wollten, in Wahrheit aber die Zähne fletschten gegen die Zertrümmerer ihrer nationalen Selbständigkeit und der Traditionen ihrer Ahnen. Von Chalif zu Chalif wuchs der Einfluss der fremden Elemente im Islam immer mehr, bis er dann zur Zersetzung des Chalifenstaates führte. Und dem Vordringen der fremdländischen Elemente entsprach natürlicherweise ein Zurücktreten des Araberthums.“

Insgesamt ist demnach zu konstatieren:

„Der Islam hat, soweit er den alten Stammeswettstreit nicht beseitigen konnte, demselben noch neues Material geliefert; man konnte jetzt auch die Verdienste der einzelnen Stämme um die muhammedanische Sache und ihren Eifer in der Unterstützung derselben mit in den Wettstreit einbeziehen“ (ebenda, S. 96).

Die Gründung des Islam erweist sich somit ‚inhaltlich‘ als Synthese jüdischer, christlicher und polytheistischer Glaubenselemente und Rituale einerseits sowie der modifizierenden Adaption elementarer Inhalte der altarabischen Stammeskultur andererseits. Nach dem Sieg der Muslime über das Heer der Sassaniden (636) und der anschließenden soziokulturellen ‚Begegnung‘ zwischen Arabern und Persern gelangen dann auch Elemente der Zarathustrareligion in den Islam (vgl. Warraq 2004, S. 76ff und Raddatz 2006). Die Grundgestalt des Islam ist demnach weder monolithisch noch rein, sondern synkretistisch und bizarr.

Von weittragender Bedeutung für das islamische Glaubenssystem und die daraus hervorgehende Weltanschauung ist schließlich vor allem der ethisch-normative Bruch zwischen dem mekkanischen und dem medinesischen Teil des Koran. In Mekka stand Mohammed mit seiner kleinen Anhängerschar einer über-mächtigen Ablehnungsfront gegenüber. Entsprechend tragen die dort (610-622) geoffenbarten Koranverse einen überwiegend spirituellen Charakter. Von Kriegsführung und Gewaltanwendung ist angesichts der gegebenen Kräfteverhältnisse keine Rede. Im Gegenteil: In der mekkanischen Sure 73, Vers 10 heißt es:

„Und ertrage in Geduld, was sie (die verleumderischen Quraishiten, H. K.) sprechen, und flieh von ihnen in geziemender Flucht“ (Koran 1984, S. 505).

Nach der Übersiedlung nach Medina und der dortigen Gründung eines islamischen Gemeinwesens ändert sich der Verkündungsinhalt radikal, d.h. er wird den neuen Möglichkeiten der kriegerisch-räuberischen Selbstbehauptung9 gegenüber einer feindlichen Umwelt angepasst10. Aus der Position der errungenen Stärke wird nun ein friedlicher Ausgleich mit den Ungläubigen ausgeschlossen:

„Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben, denn Verführung11 ist schlimmer als Totschlag“ (ebenda, S. 61).

Das Konzept des ‚Djihad’, d.h. der ‚Anstrengung‘ zur Verbreitung bzw. Durchsetzung des Islam, ist jetzt nicht mehr begrenzt auf ‚Überzeugungstätigkeit‘ mit friedlichen Mitteln, sondern wird mit militärischer Gewaltanwendung assoziiert und gewinnt so den Charakter des „heiligen Krieges“. Im Gegensatz zu den mekkanischen ist in den medinesischen Versen, so Dashti (1997, S. 149),

„der poetisch und wohlklingende Ton verstummt, nunmehr werden in einem herrischen Befehlston Vorschriften und Verfügungen angeordnet. In Medina wurden Gesetze mit der Autorität eines Befehlshabers erlassen, der keine Verstöße oder Übertretungen dulden konnte. Die Strafen für Gesetzesbrüche oder Unachtsamkeiten waren äußerst hart.“12

Die episodisch-bedingungsspezifisch verursachte Zwiespältigkeit im Aussagebestand des Korans, der de facto nicht nur als spiritueller Offenbarungstext, sondern zugleich als verabsolutierter politischer Leitfaden und Gesetzbuch fungiert, bietet damit den Nährboden für subjektiv unterschiedliche Anknüpfungs- und Interpretationsvarianten innerhalb der islamischen Glaubensgeschichte. Um die Widersprüche zwischen einzelnen Aussagebestandteilen des Korans zu beseitigen, hat die islamische Rechtslehre zwar das Prinzip der Abrogation eingeführt, nach dem später offenbarte frühere, widersprechende Aussagen aufheben. Allerdings herrscht unter den islamischen Rechtsgelehrten keine Einigkeit über die genauen Anwendungsmöglichkeiten und die Reichweite der Abrogation. Dennoch erhalten mit der Einführung dieses Prinzips spätere Offenbarungen im Zweifelsfall ein tendenzielles Geltungsübergewicht im Vergleich zu früheren.

Bekämpfung der Ungläubigen als „ästhetisch“ verklärtes Basisnarrativ des Korans

Das zentrale Hindernis, das der im Koran festgelegten islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von „Ungläubigen“, die sog. Kafire. Als Feinde der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die „Ungläubigen“ als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen. „Der Koran widmet 64% seines Texts den Ungläubigen und die Trilogie als Ganzes (Koran, Hadithsammlung und Prophetenbiographie, H. K.) beschäftigt sich mit 60% ihres Gesamttexts mit den Ungläubigen“ (Warner 2013, S. 8f.).
In der „fundamentalen“ Glaubensüberzeugung der Islamanhänger hat sich Gott/Allah vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der herrschaftliche Geltungsanspruch des Islam als der einzig „wahren“ und überlegenen Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Sehr klar kommt der islamische Überlegenheits- und Führungsanspruch in folgenden Koranaussagen zum Ausdruck:

„Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott der Islam“. (Sure 3, 19)

„Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist (w. die den Menschen hervorgebracht worden ist). Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott“. (Sure 3 110)

Ungläubige (Polytheisten, Atheisten, Agnostiker, Freidenker etc.), aber auch (konkurrenzreligiöse) Besitzer von monotheistischen Offenbarungsschriften wie Juden und Christen, die sich der Zahlung der Kopfsteuer widersetzen und den Dhimmi-Status ablehnen, haben im Grunde kein Existenzrecht. Denn die Welt ist von Allah für Rechtgläubige geschaffen worden; Ungläubige hingegen sind für die Hölle bestimmt.

„Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und Heuchler (oder: Setze den Ungläubigen und Heuchlern heftig zu) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen, - ein schlimmes Ende!“ (Sure 9, Vers 73) (Der Koran, Paret)

Für die sich als „Wissenschaft“ ausgebende Islamapologetik spielt die narrative Dominanz des gewaltbesetzten islamischen Herrschaftsanspruchs, die den gesamten Korantext durchzieht, keine Rolle. Fabuliert wird vielmehr über die „Poesie“ und „Schönheit“ des Korans, während unliebsame, das ästhetische Erleben dieser verwirrten Geister störende Hinweise auf die aussagelogische Substanz des Textes vermittels ebenso primitivsubjektivistischer wie absurder Abwehrmechanismen einfach weggedeutet werden. Im Grunde regiert hier kognitiv das infantile Pippi-Langstrumpf-Prinzip: Ich baue mir meine islamische Bedeutungswelt wie sie mir gefällt. Das derartigen intellektuellen Kümmerlingen überhaupt Beachtung geschenkt wird, ist schon ein sicherer Indikator für fortgeschrittene Dekadenz13.
Im Gegensatz zu den subjektivistischen und verdrehten Schönfärbungen handelt es sich um einen überlieferten Text, der imperialen Herrschaftsanspruch und kriegerische Gewaltbereitschaft zur Verbreitung des Islam ebenso einschließt wie eine durchgängige, auf Unterwerfung abzielende, Kampfansage an diejenigen, die sich Allah nicht hingeben wollen, nämlich die Ungläubigen14. Folgende Zitate15 verdeutlichen diesen Sachverhalt:

„Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Sure 8, 55) (Rudolph, Werner)

„Und kämpft gegen sie, bis … nur noch Gott verehrt wird (bzw. die Religion Allah gehört, H. K.)!” (Sure 2, 193) (Paret)

„Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und daß ihr (ihnen) gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren16, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer“ (Sure 4, 89). (Rudolph, Werner)

„Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf“ (Sure 9, 5). (ebd.)

„Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten. Und es sprechen die Juden: ‚Esra ist Allahs Sohn.‘ Und es sprechen die Nazarener: ‚Der Messias ist Allahs Sohn.‘ Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah, schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!“ (Sure 9, 29, 30). (ebd.)

„O ihr, die ihr glaubt, kämpfet wider die Ungläubigen an euern Grenzen, und wahrlich, lasset sie Härte in euch verspüren. Und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“ (Sure 9, 123). (ebd.)

„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. ... Und hätte Allah gewollt, wahrlich, er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch wollte er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet er ihre Werke irre. Er wird sie leiten und ihr Herz in Frieden bringen. Und einführen wird er sie ins Paradies, das er ihnen zu wissen getan. ... Und viele Städte, stärker an Kraft als deine Stadt, welche dich ausgestoßen hat (Mekka), vertilgten wir, und sie hatten keinen Helfer!“ (Sure 47, 4-6, 13). (ebd.)

„Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; denn Allah ist mit euch, und nimmer betrügt er euch um eure Werke.“ (Sure 47, 35) (ebd.)

Folgerichtig enthält der Koran auch eine prinzipielle Aufforderung zur Aufrüstung gegen die Ungläubigen (Sure 8, 59, 60):

„Und diejenigen, die ungläubig sind, sollen ja nicht meinen, sie würden(uns) davonlaufen (w. sie würden das Rennen machen?). Sie können sich (unserem Zugriff) nicht entziehen. Und rüstet für sie, soviel ihr an Kriegsmacht und Schlachtrossen (?) (aufzubringen) vermögt, um damit Gottes und eure Feinde einzuschüchtern, und andere außer ihnen, von denen ihr keine Kenntnis habt, (wohl) aber Gott! (Paret)

Zur Frage der Auslegbarkeit und Reformierbarkeit des Islam

Der Verweis auf Gewalt legitimierende, Ungläubige herabsetzende und diffamierende, Herrschaft beanspruchende, die Ungleichstellung der Geschlechter festlegende Suren des Korans wird von den diversen Fraktionen der Islamapologetik immer wieder reflexartig mit der Standardaussage abgewehrt, die entsprechenden Koranzitate seien aus dem konkrethistorischen Kontext gerissen worden und dürften gar nicht wortwörtlich ernst genommen werden. Damit wird aber tatsachenwidrig unterstellt, dass der orthodox-konservative Mainstream-Islam ein Verfechter und Anwender der historisch-kritischen Methode der Koraninterpretation sei. Wie bereits gesagt ist aber genau das Gegenteil der Fall: Die auf Mohammed herabgesandten Suren des Korans gelten als unmittelbares, ewig und überall gültiges Gotteswort. Hinterfragendes und situativ relativierendes Interpretieren gilt im vorherrschenden orthodox-konservativen Gesetzes-Islam als Blasphemie. Entsprechend heißt es in einem Hadith:

„Die beste Rede ist das Buch Gottes. Das beste Vorbild ist das Vorbild Muhammads. Und die schlechtesten aller Dinge sind Neuerungen, die in die Religion eingeführt werden. Und was versprochen wurde wird eintreten - ihr könnt euch dem nicht entziehen “ (Al-Buhari 1991, S. 485).

Auch im Koran selbst werden bereits eigenmächtige Textauslegung sowie Neuerungen in Brauch und Gesetz kategorisch ausgeschlossen und damit das normative Gesamtgefüge des Islam „versiegelt“:

Sure 6, 115: „Und vollkommen ist das Wort deines Herrn in Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit. Niemand vermag seine Worte zu ändern; und er ist der Hörende, der Wissende“ (Der Koran, Rudolph, Werner).

Sure 10, 15: „Und wenn ihnen (d.h. den Ungläubigen) unsere Verse (w. Zeichen) als klare Beweise verlesen werden, sagen diejenigen, die nicht damit rechnen, uns (am Tag des Gerichts) zu begegnen: ‚Bring uns einen Koran, der anders ist als dieser (den du eben vorgetragen hast), oder ändere ihn ab (w. tausche ihn (gegen etwas anderes) aus)!‘ Sag: Ich darf ihn nicht von mir aus abändern. Ich folge nur dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wird. Wenn ich gegen meinen Herrn widerspenstig bin, habe ich die Strafe eines gewaltigen Tages zu fürchten.“ (Der Koran, Paret)

Sure 33, 60-62: „Wahrlich, wenn die Heuchler und diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist, und die Aufwiegler in Medina nicht aufhören, so werden wir dich gegen sie anspornen. Alsdann sollen sie nicht darinnen als Deine Nachbarn wohnen, es sei denn nur für kurze Zeit. Verflucht, wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und niedergemetzelt werden. Das war Allahs Brauch mit denen, die zuvor hingingen, und nimmer findest Du in Allahs Brauch einen Wandel“ (Der Koran, Rudolph, Werner).

Grundsätzlich gilt also, dass jede Neuerung (bid’a), die nicht im Einklang mit dem Koran und der Sunna steht und eine Veränderung des orthodox-dogmatischen Lehrgebäudes bewirken könnte, als grundsätzlich verwerflich gilt und als Ketzerei gewertet wird17. Diesen Tatbestand zu leugnen oder zu vertuschen, stellt ein ebenso simples wie untaugliches Betrugsmanöver dar.

Was die rechtlichen Aussagen des Korans betrifft, so gibt es nach Ansicht der islamischen Rechtsgelehrten solche, die verschieden interpretiert werden können und solche, die keiner Interpretation zugänglich sind. Von welcher Qualität und Bandbreite die Zulässigkeit von Interpretationen ist, zeigt das folgende von Heine (2007, S. 186) angeführte Beispiel:

So heißt es in Sure 5, 38: „‚Und hackt dem Dieb oder der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben; dies als abschreckende Strafe vonseiten Gottes …‘, (hier, H. K.) bleibt offen, ob es sich um die linke oder die rechte Hand handelt, ob sie an der Handwurzel, am Ellenbogen oder gar an der Schulter amputiert werden soll. In solchen Fällen dürfen Rechtsgelehrte das Heilige Buch auslegen.“

Generell muss bezweifelt werden, ob die Neuauslegung von grundrechtswidrigen bzw. antimenschenrechtlichen Aussagen, Normen, Vorschriften etc. am Wesen dieser Aussagen etc. etwas grundsätzlich zu ändern vermag, wenn sie nicht gänzlich deren Bedeutungsgehalt verkehren will. In diesem Fall wäre dann aber nicht eine Neuinterpretation, sondern eine Außerkraftsetzung angebracht. Welche Aussicht auf mehrheitliche Anerkennung oder Durchsetzbarkeit hätte aber eine solche Neuinterpretation oder Außerkraftsetzung? Und: Würden alle grund- und menschenrechtswidrigen, Aussagen, Bestimmungen, Anweisungen, Normen etc. des orthodoxen Islam außer Kraft gesetzt - handelte es sich dann überhaupt noch um „Islam“ bzw. gibt es einen „Islam ohne Scharia“?

Vor diesem Hintergrund ist die Zahl von „Reformern“ in der islamischen Herrschaftssphäre relativ klein. Dasselbe gilt für ihren Anhang und ihre muslimische Leserschaft. D.h. die relativ kleine Schar von unrepräsentativen Reformern ist innerhalb der Umma weitestgehend isoliert und lebt im Grunde von den taktischen Inszenierungen und Ablenkungsmanövern westlicher Islamapologeten.

Zu bedenken ist auch der folgende Hinweis: „Viele islamische Reformer, die westliche Einrichtungen übernehmen wollten, gaben vor, dafür islamische Vorbilder zu haben, um ihrem eigenen Volk diese Fremdeinflüsse schmackhafter zu machen. Diese Taktik hat zu intellektueller Verlogenheit geführt und das Problem keineswegs gelöst: ‚Der wahre Islam betrachtet die Frauen als gleichberechtigt‘, ‚Der wahre Islam ist demokratisch‘ usw. Das wirkliche Problem, ob die shari’a überhaupt noch akzeptabel ist, wird dadurch nicht einmal berührt“ (Warraq 2004, S. 262f.).

Die Behauptung einer hermeneutischen Kontingenz und gewissermaßen ‚unendlichen’ Auslegbarkeit und Plastizität des Islam im Sinne einer „Gummizaun-Ideologie“ hat sich erst als apologetische Ablenkungs- und Verwirrreaktion auf die westliche, kritisch-rationale Islamkritik herausgebildet. Mit dieser „hinterlistige(n) Philosophie des Verdrehens der Bestimmungen der Scharia, bis hin zur Gleichberechtigung der Frau“ (Arsel 2012, S. 74), hat sich, fernab von wissenschaftlichen Argumentations- und Belegstandards, eine „Disziplin der reinen (unbewiesenen und irreführenden) Behauptung“ etabliert, die immer wieder im Rahmen hektisch-oberflächlicher, unsystematischer und subtil manipulierter Talkshow- Diskussionen sowie in islamophilen Feuilletons zur Anwendung gelangt. So lautete der letzte Schrei dieser subjektivistischen Verleugnungsstrategie in Form einer einfachen Verkehrung ins Gegenteil schlicht und einfach „Islam heißt Liebe und nicht Scharia“ und „Islam ist Barmherzigkeit“18. Allerdings haben diese autistischen Umdeutungsversuche keine ernsthafte Chance auf nennenswerte Akzeptanz innerhalb der erdrückenden Mehrheit der islamischen Glaubensgemeinschaft und stoßen dementsprechend auch auf sofortige Ablehnung19.


Literaturverzeichnis:

1 Krauss 2008, 2010 und 2013.

2 „Die Lebensgeschichte Muhammeds ist die Geschichte eines Mannes, der Gott sucht und im Erlebnis der Berufung findet; dann die Geschichte des Propheten von Mekka, der eine Gemeinde von Gläubigen um sich sammelt; schließlich die Geschichte des Politikers von Medina, der die islamische Theokratie begründet“ (Endreß 1991, S. 37). Der Realitätsgehalt dieser Geschichte, wie sie in den unterschiedlichen Biographien überliefert wird, ist freilich äußert umstritten.

3 „Eine historisierende Lesart des Koran-Textes, so wie (viele, H. K) Christen ihre Bibel textkritisch lesen, wird von den meisten Muslimen ... als häretisch zurückgewiesen. Der Muslim, der hierfür eintritt, setzt sein Leben aufs Spiel“ (Tibi 1996, S. 89).

4 „Nach der Emigration des Propheten nach Medina und der damit verbundenen Änderung der Gebetsrichtung von Jerusalem nach Mekka wurde die Dauer der Fastenzeit von einem auf zehn Tage verlängert. Von jetzt an mußte an den Tagen des Monats Moharram gefastet werden. Nach dem endgültigen Bruch zwischen Muslimen und Juden war schließlich der ganze Monat Ramadan dem Fasten vorbehalten“ (Dashti 1997, S. 108).

5 Die Notwendigkeit, nach dem Auszug aus Mekka gegen die quraishitischen Stammesgenossen Krieg zu führen, „ein Vorgang, der nach altarabischer Anschauung der äussersten Perfidie und Ehrlosigkeit gleichkam, drängte den Propheten, die Werthlosigkeit des Stammesprincips zu verkünden und das Moment der Zusammengehörigkeit in der Thatsache der Gleichheit des Bekenntnisses zu finden“(Goldziher 2004, S. 51)

6 Ibn Warraq knüpft hier an eine grundsätzliche Kritik am Monotheismus an, wie sie Gore Vidal vorgebracht hat: „Das große, unausgesprochene Übel im Herzen unserer Kultur ist der Monotheismus. Aus einem barbarischen Text des Bronzezeitalters, der als Altes Testament bekannt ist, erwuchsen drei antimenschliche Religionen - Judaismus, Christentum und Islam. All diese sind Himmelsgott- Religionen. Sie sind patriarchalischer Natur, Gott als der allgewaltige Vater, daher auch seit zweitausend Jahren die Feindseligkeit gegen die Frauen in all den Ländern, die vom Himmelsgott und seinen männlichen Abgeordneten heimgesucht sind. Der Himmelsgott ist ein eifersüchtiger Gott, der absoluten Gehorsam fordert. Wer es unternimmt, Ihn abzulehnen, muß entweder bekehrt oder umgebracht werden. Die einzige Form von Politik, die dem Himmelsgott wirklich entspricht, ist der Totalitarismus. Jede liberale Bewegung drohte Seine Autorität zu gefährden. Ein Gott, ein König, ein Papst, ein Fabrikmeister, ein Vater-Führer in der Familie“ (zit. n. Warraq 2004, S. 171). Allerdings darf hier nicht unterschlagen werden, dass der ‚Totalitarismus‘ (besser: Absolutismus) des Judentums und des Christentums durch die wirkungsmächtige Bewegung des antifeudalen Aufklärungshumanismus nachhaltig in die Schranken gewiesen werden konnte und sich der ‚kulturellen Moderne‘ in vielen Belangen beugen musste.

7 „Tribale Strukturen - oft fälschlicherweise mit Nomadentum gleichgesetzt - manifestierten sich auf der Arabischen Halbinsel um 600 in nomadischen, seminomadischen und sesshaften Gruppen oder Konföderationen von Gruppen. Nomaden haben dabei wahrscheinlich den kleinsten, Seminomaden den größten Bevölkerungsanteil gebildet“ (Noth 1987, S. 13)

8 So lassen sich auch die zahlreichen Beschimpfungen, Bedrohungen, Verwünschungen etc, die im Koran gegen alle Sorten von ‚Nichtrechtgläubigen‘ ausgesprochen werden, als Reartikulation und Refunktionalisierung der altarabischen Schmähdichtung interpretieren, die als „unerlässlicher Bestandteil der Kriegsführung“ fungierte. „Die gegenseitige poetische Bekämpfung wird als ernstlicher Beginn des Kriegszustandes zwischen zwei Stämmen betrachtet, ebenso wie andererseits das Aufhören des Kampfes mit der Einstellung der Spottdichtung identisch ist“ (Goldziher 2004, S. 44).

9 Durch Überfälle auf Karawanen feindlicher Stämme besserten Mohammed und seine frühmuslimische Anhängerschaft ihre finanzielle Lage auf. So versetzten sie sich in die Lage, ihre Vormachtstellung über die gesamte arabische Halbinsel zu errichten. „Aber der entscheidende Schritt, mit dem sie sofort eine feste wirtschaftliche Grundlage aufbauen und ihr Ansehen heben konnten, war die Beschlagnahmung aller Besitztümer der Juden in Yathrib“ (Dashti 1997, S. 157).

10 Tibi (1996, S. 91) schreibt hierzu: „Die historische Situation, die diesem Muster zugrunde liegt, ist: Unterwerfung der Stämme unter die neue islamische Staatsordnung und Expansion durch den Djihad. Im Kontext der islamischen Religionsstiftung war diese Lehre gleichermaßen verständlich und berechtigt. Muslime haben sie aber zur Rechtfertigung ihrer Futuhat/Eroberungen erweitert und zu einer religiösen, kosmologischen Weltanschauung weiterentwickelt.“

11 „Verführung“ ist hier im Sinne von „Vertreibung“ zu verstehen.

12 Wie der französische Islamwissenschaftler Maxime Rodinson (1975, S. 209) in Anlehnung an Caetani schreibt, „wurde der Koran zu einer Art Zeitung: sie erließ Tagesbefehle an die Truppen, sie fällte die Entscheidungen über Fragen der inneren Ordnung, sie erklärte die glücklichen und unglücklichen Wechselfälle des Kampfes“.

13 Vgl. http://www.pro-medienmagazin.de/journalismus/detailansicht/aktuell/der-koran-ist-nur-schoen-92446/

14 Auf die Frage: „Gelten Juden und Christen im Islam als Ungläubige?“ antwortete der einflussreiche islamische Geistliche Dr. Jusuf al-Qaradawi in einem Rechtsgutachten (Ende Februar 2002): „Das Wort ‚ungläubig‘ beinhaltet mehrere Bedeutungen. Manchmal bedeutet es ‚Atheist‘, d.h. es wird eine Person damit bezeichnet, die weder an Allah noch an den Gerichtstag glaubt. Dies gilt nicht für Juden und Christen. Juden und Christen gelten als Ungläubige, weil sie nicht an die Botschaft [Muhammads] glauben. Jeder, der nicht an die Botschaft Muhammads glaubt, ist ungläubig.“ Quelle: http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M52e9e3418ae.0.html

15 Diese Zitate sind nicht etwa aus dem Zusammenhang gerissen, sondern stehen repräsentativ a) für den jeweiligen situativen Kontext und b) für die gesamte normative Grundaussagetendenz des Korans. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass kriegerische Unterwerfung von Andersgläubigen sowie deren Bedrohung und Schmähung eine modellsetzende und im Nachhinein geheiligte Praxis des Propheten Mohammed darstellen.

16 D.h., der Aufforderung zum Islam nicht entsprechen.

17 Den dogmatischen Hintergrund für diese Neuerungsfeindlichkeit bildet vermutlich auch der folgende Umstand. Als Gott den Teufel dereinst verfluchte, habe dieser geantwortet: „und ich will sie (deine Diener, H. K.) irreführen und (nichtige) Wünsche in ihnen wecken und ihnen befehlen, den (geweihten?) Herdentieren die Ohren abzuschneiden (oder: einzuschlitzen) und die Schöpfung Gottes zu verändern“ (Sure 4, Vers 119). (Der Koran, Paret)

18 http://www.cicero.de/comment/27225

19 http://dawa-news.net/2012/10/12/die-liebesphilosophie-des-mouhanad-khorchide-teil-12/comment-page-1/

 

Al-Buhari, Sahih: Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad. Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl. Stuttgart 1991.

Arsel, Ilhan: „Die Frauen sind eure Äcker“. Frauen im islamischen Recht. Übersetzt und herausgegeben von Arzu Toker. Aschaffenburg 2012.

Dashti, Ali: 23 Jahre. Die Karriere des Propheten Mohammed, Aschaffenburg 1997.

Endreß, Gerhard: Der Islam. Eine Einführung in seine Geschichte. München 1991 (2., überarb. Aufl.).

Goldziher, Ignaz: Muhammedanische Studien. Zwei Bände in 1 Band. 2. Nachdruck der Ausgabe Halle 1888. Hildesheim 2004.

Heine, Peter: Der Islam. Erschlossen und kommentiert von Peter Heine. Düsseldorf 2007.

Kienzler, Klaus: Der religiöse Fundamentalismus. Christentum, Judentum, Islam. München 1996.

Der Koran (herausgegeben von Kurt Rudolph und Ernst Werner), Leipzig 1984. 6. Auflage.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme. Osnabrück 2008.

Krauss, Hartmut: Kritische Islamanalyse zwischen öffentlicher Diskursverwirrung und apologetischer Diffamierungsoffensive. Eine grundsätzliche Stellungnahme jenseits fremdenfeindlicher Problemausbeutung und reaktionärer Islamophilie. In: Krauss, Hartmut (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010, S. 39- 100.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Noth, Albrecht: Früher Islam. In: Haarmann, Ulrich (Hg.): Geschichte der arabischen Welt. München 1987, S. 11 - 100.

Raddatz, Hans-Peter: Iran. Persische Hochkultur und irrationale Macht. München 2006.

Rodinson, Maxime: Mohammed. Luzern und Frankfurt am Main 1975.

Tibi, Bassam: Der wahre Imam. Der Islam von Mohammed bis zur Gegenwart, München 1996.

Warner, Bill: Scharia für Nicht-Muslime. Herausgegeben vom Zentrum für Studien zum politischen Islam. Überarbeitete Übersetzung von EuropeNews Dez. 2013.

Ibn Warraq: Warum ich kein Muslim bin. Berlin 2004.

 

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Hartmut Krauss

Der Islam als religiöse Herrschaftsideologie.
Warum es nicht nur legitim, sondern notwendig ist, den Islam zu kritisieren

 

I. Zentrale Blockaden einer sachgerechten Islamdebatte

Wenn man den Grundstein legen will für eine sachgerechte Islamdebatte, dann ist es zunächst erforderlich, die zentralen Barrieren zu benennen und gedanklich beiseite zu räumen, die einer angemessenen Behandlung des Themas massiv entgegenstehen.

1. An erster Stelle ist hier der Tatbestand hervorzuheben, dass eine global und institutionell weit verzweigte Islamlobby es geschafft hat, mit staatlicher und medialer Unterstützung ein zwar höchst irrationales, aber sehr wirkungsmächtiges „Feindbild Islamkritik“ zu installieren. Dabei handelt es sich um eine allgegenwärtige Drohkulisse, in deren Rahmen jede kritisch-reflektierende Auseinandersetzung mit dem Islam sofort in die Verdachtszone des „Rassismus“ und der „Fremdenfeindlichkeit“ gezerrt wird oder als „Islamophobie“ gebrandmarkt wird.

„Islamfeindlich ist jeder, der den Islam als feindliche und aggressive Religion ansieht“. Mit diesem antidemokratischen und freiheitsfeindlichen Gesinnungsdiktat, das im Endeffekt darauf hinausläuft, jede Form inhaltsbezogener Islamkritik als illegitim zu diskriminieren und tendenziell zu kriminalisieren, zitierte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD). (NOZ vom 21. Juni 2013, S. 5)

Im Grunde erfüllt Pistorius mit seinem Gesinnungsdekret lediglich die Vorgaben der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), der zentralen muslimischen Institution, die den globalen Herrschaftsanspruch des Islam in der Gegenwart vertritt. Denn seit Jahren ist die OIC auf zahlreichen internationalen Konferenzen immer wieder eifrig darum bemüht, die westlichen Medien auf eine islamgerechte Berichterstattung zu verpflichten und islamkritische Äußerungen konsequent zu unterdrücken. So betonten die Oberhäupter der OIC-Staaten auf der dritten außerordentlichen Sitzung des Islamischen Gipfels in Mekka am 7./8. Dezember 2005 die Notwendigkeit, die Islamophobie „zu bekämpfen und auszurotten als ein Verfahren, das die Qualität des gegenseitigen Verstehens zwischen den verschiedenen Kulturen verbessert“ (zit. n. Bat Ye’or 2013, S. 49).

Wer folglich mit den islamischen Ländern ins Geschäft kommen will, muss deren Wünsche berücksichtigen. Und so widerspricht eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam ganz und gar den ökonomischen Interessen jener einflussreichen Großunternehmen mit ihren ebenso üppigen wie politisch relevanten Stiftungs- und Spendengeldern, die Großaufträge und Geschäfte mit islamischen Handelspartnern und Kapitalanlegern abschließen wollen bzw. abgeschlossen haben. Besonders traurige Kapitel sind hier die ökonomischen Verflechtungen zwischen dem deutschen und österreichischem Kapital und der iranischen Gottesdiktatur oder die Rüstungsexportabkommen mit den arabischen Golfmonarchien Saudi-Arabien und Katar.

2. Ein weiteres wesentliches Hindernis ist in der Verwirrung der Islamthematik auf der klassischen Rechts-Links-Achse zu sehen. Wer den Islam vom Standort einer fortschrittlich- emanzipatorischen Grundposition kritisiert, läuft Gefahr, von rechten Kräften vereinnahmt und von angeblich linken Kräften verleumdet zu werden. Für dieses pseudolinke Spektrum, das sich hier in entlarvender Übereinstimmung mit den herrschenden politischen Kräften und Medien befindet, ist automatisch jeder ein „Rechter“, „Rassist“, „Fremdenfeind“ etc., der den Islam kritisiert. Fortschrittlich-emanzipatorische Humanisten hingegen fokussieren den irrationalen, reaktionären, repressiven und fundamental antiemanzipatorischen Charakter des Islam. Gleichzeitig erkennen sie, dass der Kulturrelativismus und der postmoderne Fetisch der Andersheit/Diversität die neuen Leitideologien des globalen Kapitalismus sind: egal ob die Frauen ganzköperverschleiert in Riad, nabelfrei in Saint-Tropez, mit Kopftuch in Istanbul oder mit Jeans bekleidet in Hongkong einkaufen - Hauptsache der Absatz und die Profitrate stimmen.

3. Die islamapologetische Ideologie hat ein ganzes Abwehrsystem in Stellung gebracht, um ein angemessenes Begreifen des Erkenntnisgegenstandes Islam schon im Ansatz zu verhindern. Genauer betrachtet handelt es sich hierbei um folgende prinzipiellen Desorientierungen:

A. Leugnung des Islam im Singular: Den Islam gibt es nicht, es gibt angeblich nur „Islame“. Dahinter steckt die Leugnung eines einheitlichen, alle Schattierungen betreffenden, inhaltlich-normativen Fundaments, das sowohl den Sunniten und Schiiten als auch den verschiedenen Rechtsschulen zugrunde liegt . Es gibt Unterschiede, ja, aber diese betreffen eben gerade nicht den Wesenskern und die relevanten Grundinhalte des islamischen Weltanschauungssystems. Erkenntnistheoretisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Eliminierung des Allgemein-Wesentlichen bei gleichzeitiger Verabsolutierung des Einzelnen und Besonderen im Sinne einer völlig abwegigen erkenntnistheoretischen Desorientierungsstrategie (1).
(Interessanterweise spricht demgegenüber die gesamte unkritische Einführungsliteratur zum Islam nach wie vor völlig unbefangen von dem Islam im Singular.)

B. Irreführende Vertauschung bzw. Vermengung der Ebenen Islam und Muslime, verbunden mit dem Hang, den Islam vollständig im subjektivistischen Nebel aufzulösen: Islam ist demnach das, was sich einzelne Muslime willkürlich zusammenreimen. Dahinter steckt die realitätswidrige Kontingenzbehauptung, wonach der Islam subjektiv beliebig auslegbar sei.

4. Neben diesen ökonomischen, politischen und ideologischen Barrieren ist auch die Vielfalt islamischer Problemphänomene als kognitive Herausforderung in Rechnung zu stellen. So wird der komplexe Problemgegenstand ‚Islam‘ in den Medien in zahllose Einzelaspekte zerstückelt, die beliebig durcheinander gewürfelt und in zumeist chaotisch und völlig unstrukturiert verlaufenden Nachrichtenfluten und Talkshows einem immer verwirrter und ratloser werdenden Publikum dargeboten wurden und werden: Heute Ehrenmorde, morgen Zwangsheirat, übermorgen Afghanistankrieg, darauf folgend Kopftuchdebatte, Integrationsprobleme von Muslimen, die alle nichts mit dem Islam zu tun haben (dürfen), zwischendurch einige islamistische Terroranschläge, die ebenfalls nichts mit dem Islam zu tun haben (dürfen), dann lobende Berichte über die flächendeckende Einführung von Islamunterricht, Aufrufe aus der Wirtschaft zum EU-Beitritt der Türkei, wieder ein Ehrenmord, Berichte über Deutschenfeindlichkeit unter muslimischen Jugendlichen, Nachrichten über barbarische Bestrafungspraktiken aus dem Iran und Saudi-Arabien, in verschiedenen islamischen Ländern werden mal wieder „Ungläubige“ massakriert, die Öffentlichkeit erfährt von Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien, während die Fortsetzung der Deutschen Islamkonferenz gepriesen wird etc.

II. Zum Status des Islam

Verlässt man die chaotisch-oberflächliche, zerstückelnde und zusammenhangsblinde Ebene der meinungsbildenden Öffentlichkeit und geht über zur Ebene der wissenschaftlichen Analyse, dann ist es zunächst angezeigt, den Status bzw. die grundlegenden Beschaffenheitsmerkmale des Islam festzustellen. Folgende Aspekte sind in diesem Kontext hervorzuheben:

1. Als Sonderform einer monotheistischen Weltanschauung ist der Islam nicht einfach eine „Religion“, sondern eine religiöse Ideologieform, die den Glauben an einen Schöpfergott mit einem absoluten Herrschaftsanspruch verbindet. Im Einzelnen weist diese monotheistische Ideologieform drei konstitutionslogische Grundkomponenten auf: (a) die unbewiesene/unbeweisbare Behauptung der Existenz eines Schöpfergottes; (b) die Behauptung einer Offenbarung des Willens dieser angeblich existierenden Gottheit sowie (c) den Drang nach weltlicher (diesseitiger) Normierung der Gesellschaft und der Individuen gemäß dieser unbewiesenen/unbeweisbaren Willensoffenbarung. D. h: Aus der unbewiesenen Gottesbehauptung wird ein absolut und universell verbindlicher Vorschriftenkatalog abgeleitet, dem sich alle Menschen unterwerfen müssen. Dabei lautet die für die islamische Herrschaftsideologie spezifische Prämisse bzw. Basisbehauptung: Allah (der „Weltenherr“) existiert, er hat die Welt erschaffen und sein Wille geschehe.

2. Der behauptete Wille Allahs ist vorgeblich vermittels des Propheten Mohammed offenbart worden und liegt objektiv vergegenständlicht im Koran vor. Dabei gilt der Text des Korans als unmittelbares Gotteswort, das nach seiner Verkündung absolute, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Gültigkeit beansprucht. Weitere objektive Quellen und Fundamente des Islam sind die gesammelten Aussagen, Anweisungen, Empfehlungen, Taten etc. des Propheten Mohammeds und seiner engsten Gefährten, wie sie in den Hadithsammlungen sowie der Sira, der Prophetenbiographie, vorliegen (Sunna). Hinzu kommt das primär aus Koran und Sunna abgeleitete islamische Recht (Scharia), konkretisiert in Form von vier Rechtsschulen und einigen schiitischen Rechtsschulen.

3. Als „heiliger Text“, der Allahs Willen ausdrückt und festhält und überdies nach islamischer Gelehrtenmeinung bereits das gesamte Wissen der Menschheit enthalten soll, ist der Koran mitnichten beliebig auslegbar und darf nicht subjektiv-interpretierender Willkür ausgeliefert werden. Das wird so auch in den Quellentexten festgelegt. Es ist deshalb irreführend, die intramuslimische Kommunikation über Abstimmungsprobleme zwischen Koran und sich verändernder Wirklichkeit vorschnell und oberflächlich als Islamreform zu bezeichnen. Denn hierbei geht es nicht um die Anpassung des Korans an die veränderte Wirklichkeit, sondern vielmehr um die Anpassung der veränderten Wirklichkeit an den Koran.

4. Der Text des Korans beinhaltet einen gravierenden Widerspruch zwischen den in Mekka und den in Medina herabgesandten Offenbarungen. Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, wurde von den Islamgelehrten das Prinzip der Abrogation eingeführt, wonach neuere Offenbarungen (Verse) die älteren Offenbarungen (Verse) aufheben bzw. in ihrer Gültigkeit einschränken.

5. Das herausragende Statusmerkmal des Islam ist dessen Auftreten als autoritär-normativer Vorschriftenkatalog, der Regeln, Gebote, Verbote, Handlungsanweisungen für nahezu sämtliche Lebensbereiche bereithält, denen der muslimische Gläubige als treu ergebener Gottesknecht bedingungslos zu folgen hat. Die alltagspraktische Befolgung des islamischen Regelkanons ist der wahre Gottesdienst und bildet den grundlegenden Kern des gesamten Islam = Hingabe an Gott. Aus diesem Grund ist auch eine Trennung von Staat, Religion, Recht und Privatsphäre grundsätzlich ausgeschlossen. Religiöse Praxis ist zugleich immer auch politische Praxis (und umgekehrt); religiöse Gemeinschaft ist zugleich immer auch politische Gemeinschaft. „Das Staatsvolk ist Gottesvolk, das religiöse Gesetz (shari’a) Staatsgesetz“ (Hagemann 1999, S. 402).

III. Der Islam als religiöse Herrschaftsideologie und seine wesentlichen Inhalte

Betrachten wir nun den Inhalt der islamischen Weltanschauung, so zeigt sich ein absoluter und universeller (modern gesagt: totalitärer) Herrschaftsanspruch als alles durchdringender und zusammenhangsstiftender Grundzug. Der Islam fungiert damit als Drehbuch bzw. religiös verbrämte Programmiersprache eines kulturspezifischen Systems zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse. (2)

1. Zunächst bezieht sich dieser absolute Herrschaftsanspruch auf alle individuellen Menschen als Geschöpfe Allahs. Demgemäß besteht die Grundanforderung des Islam darin, dass sich der einzelne Mensch in seiner Lebensführung ganz und gar auf die Hingabe an Allah konzentrieren und sich dessen offenbarten Willen unterwerfen soll. Im Koran Sure 51, Vers 56 heißt es: „Ich habe (Dschinnen und) die Menschen nur geschaffen, damit sie mich verehren“. Diese bedingungslose „Hingabe an Gott“ bzw. „Unterwerfung unter den Willen Gottes“ - die eigentliche Bedeutung des Wortes ‚Islam‘ - beinhaltet die Befolgung eines allumfassenden Vorschriftenkataloges als den wahren Gottesdienst. Mit diesem Unterwerfungsanspruch fördert die islamische Glaubenslehre die Ausprägung autoritätsfixierter Persönlichkeitsstrukturen und wirkt gegen die Entfaltung von individueller Autonomie, kritischer Urteilskraft, Selbstbestimmung und Ich-Stärke. Der Einzelne soll als gehorsamspflichtiges Rädchen in der Gemeinschaft der Rechtgläubigen „aufgehen“.

2. Um die Unterwerfungs- und Hingabebereitschaft der individuellen Menschen als fiktive Normalität sicherzustellen, operiert die islamische Weltanschauung mit der spekulativen (pseudoanthropologischen) Setzung einer islamischen Grundnatur jedes Menschen. Islam und menschliche Natur werden als deckungsgleich behauptet. Auf diese Weise wird im gleichen ideologischen Atemzug die islamische Form der Gottesfiktion naturalisiert und die menschliche Natur islamisiert.

Demnach wird jeder Mensch im Grunde als Muslim geboren. Erst widrige soziokulturelle Einflüsse des äußeren Milieus machen ihn zu einem Juden, Christen, Polytheisten, Atheisten etc. und verhindern seine „naturgemäße“ islamgerechte Ausformung. D. h.: Die islamische, von Gott verliehene Ursprungsnatur des Menschen wird nach der Geburt durch eine nichtislamische Umwelt verdorben. Folgerichtig gilt der durch negative äußere Einwirkungen zum Nicht-Muslim gewordene Mensch im Diskurs des orthodoxen Islam als sekundär verdorbener Mensch, dem im Sinne eines religiösen Anthropologismus und Naturalismus keine gleichen Rechte zugestanden werden können. Denn insofern jemand durch Umwelteinflüsse in den Zustand des Nicht-Muslim-Seins abgedrängt worden ist oder qua Apostasie in diesen Zustand überwechselt, begibt er sich in einen Zustand naturwidriger bzw. das ‚volle‘ (islamische) Menschsein unterschreitende Ungläubigkeit/Inferiorität.
Während im Konzept der menschenrechtlichen Moderne jeder Mensch aufgrund seines ‚natürlichen‘ Mensch-Seins, also unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung etc. unveräußerliche Rechte und darin eingeschlossen auch das Recht auf Gleichbehandlung besitzt, sind nach islamischem Verständnis die Menschen nur gleich an Rechten, insofern sie Muslime sind und sich entsprechend ihrer von Gott als ‚islamisch‘ gesetzten Ursprungsnatur verhalten. Eine Gleichberechtigung von Nichtmuslimen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Die spekulativ-ideologische Synthese von menschlicher Natur und Islamisch-Sein ist eine wesentliche legitimatorische Voraussetzung für die Realisierung der islamischen Hauptzielsetzung, nämlich die Erringung der islamischen Weltherrschaft bzw. die Islamisierung der Menschheit. Hinzu kommt der islamische Anspruch auf das Wahrheitsmonopol. Nach Moses, Jesus und anderen Propheten sei Mohammed dadurch ausgezeichnet, dass er als letzter die endgültige, umfassende, einzig wahre und vollendete Offenbarung von Allah empfing. In diesem Sinne wird Mohammed im Koran als das „Siegel“ aller Propheten bezeichnet. Demnach hat sich Gott vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der herrschaftliche Geltungsanspruch des Islam als der einzig „wahren“ und überlegenen Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Der absolute Geltungsanspruch des Islam wird dabei ebenso prägnant wie unmissverständlich in Sure 3, Vers 19 zum Ausdruck gebracht „Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott der Islam“.
Sehr klar kommt der islamische Herrschafts-, Überlegenheits- und Führungsanspruch auch in Sure 3, Vers 110 des Korans zum Ausdruck:
„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“. Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern enthält die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen.

4. Das zentrale Hindernis, das der islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von „Ungläubigen“, die sog. Kafire. Als Feinde der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die „Ungläubigen“ als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen. „Der Koran widmet 64% seines Texts den Ungläubigen und die Trilogie als Ganzes (Koran, Hadithsammlung und Sira, H. K.) beschäftigt sich mit 60% ihres Gesamttexts mit den Ungläubigen.“ (Bill Warner: Scharia für Nicht-Muslime 2013, S. 8f.).
Da Nichtunterwerfung und Widerstand gegen den islamischen Herrschaftsanspruch als Handlungen gegen Gott/Allah grundsätzlich ausgeschlossen sind und die Lebensordnung, ja die pure Existenz der Kafire gegen Allahs Gesetz verstößt, ist es erlaubt, ja gemäß den islamischen Quellenaussagen geboten, „Ungläubige“ zu töten, zu versklaven, zu berauben, zu foltern, zu betrügen, zu verspotten etc; kurzum: als minderwertig zu behandeln. Dabei besitzen die Kafire im islamischen Diskurs den Status von Untermenschen. So heißt es in Sure 8, Vers 5: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“
Welche menschenfeindlichen Auswüchse die orthodox-islamische Herabsetzung der „Ungläubigen“ annehmen kann, verdeutlicht eine Aussage Ayatollah Khomeinis, des Begründers der islamistischen Gottesdiktatur im Iran: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot Samen, Hunde, Schweine, Leichenteile, ein Nicht-Moslem oder eine Nicht-Moslemin, Wein, Bier und der Atem eines Kamels, das unreine Dinge gefressen hat. Der ganze Körper eines Nichtmoslems ist unrein, auch sein Haar, seine Nägel und alle Ausscheidungen seines Körpers. Ein Kind vor der Reife ist unrein, wenn seine Eltern und Großeltern keine Moslems sind“ (zit. n. Gopal 2006, S. 338).
Letztendlich zielt der Islam ab auf die totale Vernichtung aller nichtmuslimischen Lebens- und Bewusstseinsformen, also auf die Ausmerzung alles Unislamischen: „Und kämpft gegen sie, bis  … nur noch Gott verehrt wird (bzw. die Religion Allah gehört, H. K.)!“ (Sure 2, 193).

Die herrschaftliche Ungleichstellung von Muslimen/Rechtgläubigen und Ungläubigen/Kafiren bildet somit ein herausragendes Strukturprinzip des Islam und bringt eine dementsprechende dualistisch-hierarchische Ethik und Gesetzlichkeit hervor. So legt die Scharia eine systematische Ungleichbehandlung der Kafire fest. Demnach haben die nichtmuslimischen Bewohner eines islamischen Hoheitsgebietes vier Möglichkeiten:
a) Bedingungslose Unterwerfung und Übertritt zum Islam;
b) Zahlung einer Kopfsteuer und Einnahme der Stellung eines Bürgers „zweiter Klasse“ mit minderen Rechten und zahlreichen Entwürdigungen. Diese Möglichkeit wird aber nur unter entwürdigenden Auflagen „Besitzern der Buchreligion“, also Christen und Juden gewährt, nicht aber den Anhängern polytheistischer Kulte oder Religionsfreien.
c) Tötung durch die muslimischen Eroberer für diejenigen, die den Übertritt zum Islam oder die Zahlung der Kopfsteuer verweigern oder
d) Bewaffneter Kampf/Verteidigungskrieg gegen die muslimischen Herrscher bzw. Okkupanten.

5. Das grundlegende islamische Tätigkeitsprinzip zur letztendlichen Erringung der Weltherrschaft und zur Bezwingung der Kafire und ihrer unbotmäßigen Lebensordnung ist der Dschihad. Dabei umfasst der Dschihad als multistrategisches bzw. mehrdimensional angewandtes Kampfkonzept drei wesentliche Bereiche:
a. Die Selbstformung des Einzelnen zu einem treu ergebenen Gottesknecht im Sinne der disziplinierten Einhaltung des islamischen Regelkanons;
b. Der militante Dschihad bzw. „Dschihad des Schwertes“ als Durchsetzung islamischer Herrschaft unter Einsatz von Waffengewalt. Diese Form wird im Konzept des islamischen Irrationalismus (Paradiesglaube; koranische Aufwertung der bewaffneten Kämpfer; Märtyrerkult) besonders geadelt.
c. Der „friedliche“ politische, ideologische (missionarische), ökonomische und biologische Dschihad. Dabei geht es insbesondere um die Erringung von islamischen Einflusszonen auf nichtislamischem Gebiet sowie um die Aufrechterhaltung einer höheren Geburtenrate der muslimischen Gesamtgemeinde im Vergleich zu den nichtmuslimischen Bevölkerungen.

Im Grunde folgt das Dschihad-Konzept der paradigmatischen Vita des Propheten Mohammed: In Mekka stand Mohammed mit seiner kleinen Anhängerschar einer übermächtigen Ablehnungsfront gegenüber. Entsprechend tragen die dort (610-622) offenbarten Koranverse einen vornehmlich defensiven bzw. quietistischen Charakter. Von Kriegsführung und Gewaltanwendung ist angesichts der gegebenen Kräfteverhältnisse noch keine Rede. Nach der Übersiedlung nach Medina und der dortigen Gründung eines islamischen Gemeinwesens ändert sich der Verkündungsinhalt radikal, d. h. er wird den neuen Möglichkeiten der kriegerisch-räuberischen Selbstbehauptung (3) gegenüber einer widerständigen Umwelt angepasst. Aus der Position der errungenen Stärke wird nun ein friedlicher Ausgleich mit den Ungläubigen ausgeschlossen: „Und tötet sie (d. h. die heidnischen Gegner), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten.“ (Koran 2, 191) Das Konzept des ‚Djihad‘, ist jetzt nicht mehr begrenzt auf ‚Überzeugungstätigkeit‘ mit friedlichen Mitteln, sondern wird mit militärischer Gewaltanwendung assoziiert und gewinnt so den Charakter des ‚heiligen Krieges‘. Im Gegensatz zu den mekkanischen ist in den medinesischen Versen, so Dashti (1997, S. 149), „der poetisch und wohlklingende Ton verstummt, nunmehr werden in einem herrischen Befehlston Vorschriften und Verfügungen angeordnet. In Medina wurden Gesetze mit der Autorität eines Befehlshabers erlassen, der keine Verstöße oder Übertretungen dulden konnte. Die Strafen für Gesetzesbrüche oder Unachtsamkeiten waren äußerst hart.“(4)

Da die islamische Offenbarung die Muslime unumstößlich dazu verpflichtet, die Allah gehörende Erde zu islamisieren, geht deshalb niemals von ihnen selbst eine kriegerische oder aggressive Handlung aus (da sie doch nur den göttlichen Auftrag erfüllen!). Vielmehr sind es grundsätzlich die Nichtmuslime, die aggressiv und kriegerisch handeln, indem sie die von Allah befohlene Islamisierung der Welt verhindern wollen und sich den göttlich verpflichteten Muslimen widersetzen. In dieser Sichtweise ist der Djihad nichts weiter als die geheiligte Rückeroberung von Gebieten, die den wahren Gläubigen gehören und von Nichtmuslimen widerrechtlich besetzt sind.

6. Ein wesentlicher Inhaltsaspekt des Islam ist sein dualistisch-widersprüchliches Konzept allahkonformer bzw. „rechtgläubiger“ Subjektivität. Dabei handelt es sich um die Verknüpfung der Selbstunterwerfung (unter den Willen Allahs) mit dem Streben nach Unterwerfung aller Nichtmuslime. So wird das Individuum einerseits als gehorsamspflichtiger, auf Hingabe fixierter Gottesknecht modelliert, dem eine selbstbestimmte Handlungsautonomie strikt abgesprochen wird. Seinen institutionellen Bewährungsort findet dieser nachhaltig entsubjektivierte Gläubige in der Moschee (Masdschid), dem geschlechtergetrennten „Ort der Niederwerfung“, während er seine Durchformung und Zurichtung zum Gottesknecht immer wieder in der muslimischen Gebetshaltung realisiert. Sofern das ‚entsubjektivierte‘ Mitglied der muslimischen Gemeinschaft der Rechtgläubigen sich dem Zwangskatalog des islamischen Vorschriftenregisters verweigert und sich anschickt, seine zugewiesene Rolle als „Gottunterworfener“ in Frage zu stellen bzw. auch nur zu lockern, bringt es den sittenterroristischen Sanktionsapparat der schariaorientierten Überwachungs- und Kontrollgesellschaft gegen sich auf und riskiert drakonische Strafen.

Die Bezeugung der Gottesknechtschaft im sich periodisch wiederholenden Akt der Niederwerfung ist aber nur die eine Seite der muslimischen Subjektivität (der Teil des ‚Unterworfenseins‘). Die andere, weltlich-repressive, ist damit untrennbar verknüpft. So fungiert nämlich die rituell bekundete und normativ praktizierte Gottesunterworfenheit zugleich als Legitimationsgrundlage für die Ausübung von Herrschaft gegenüber ‚den Anderen‘ (der Teil des Bestimmenden bzw. des Unterwerfens): Wer sich Gott pflichtgemäß unterwirft, ist bestimmungs- und herrschaftsberechtigt gegenüber dem ‚pflichtuntreuen‘ Teil der Menschheit. Die spezifische Widersprüchlichkeit des islamischen Subjekts erscheint demnach als dialektische Verbindung von Gottesknechtschaft (Unterworfenheit) und Befehlsanspruch (Herrschaftsanmaßung): Der streng gläubige Muslim als unterworfener Unterwerfer.

Ist nun aber das islamische Unterwerfungs-/Herrschaftsbegehren aufgrund widriger Kräfteverhältnisse zunächst verwehrt, so bleibt den orthodoxen und „radikal-linientreuen“ Akteuren immer noch die Errichtung, Abschottung und erweiterte Reproduktion eigenständig überwachter und kontrollierter Herrschaftsräume auch inmitten einer mehrheitlich ‚ungläubigen‘ Gesellschaft. Sobald sich aber dieses quantitative Kräfteverhältnis wandelt, ist nach dem islamischen Gesetz folgerichtig eine qualitative Verhaltensänderung der Muslime programmiert: Jetzt gilt es aus der Position des Schwächeren bzw. Desjenigen, der bislang an seiner göttlich legitimierten Herrschaftsausübung gehindert wurde, in die Position des Unterwerfers überzuwechseln. Das bedeutet a) den Regelkanon der „Dhimmisierung“ gegenüber den monotheistischen Konkurrenten (christliche und jüdische Schriftbesitzer) anzuwenden, b) die erzwungene Islamisierung, Vertreibung oder Tötung der Polytheisten und Atheisten/Agnostiker (die wahren Ungläubigen) zu vollziehen und c) die strikte Geltung der Scharia zu praktizieren. Dort, wo Muslime über Reviermacht verfügen, wie zum Beispiel in islamistisch kontrollierten Gebieten von Bürgerkriegsländern (Syrien, Irak, Jemen, Pakistan, Afghanistan, Mali, Nigeria etc.),aber auch in bestimmten Stadtteilen und Regionen in westlichen Zuwanderergesellschaften mit starker muslimischer Konzentration, kommt dieses Verhalten direkt zum Tragen. (Muslime in London auf Scharia-Patrouille; Forderung nach Alkohol-Verbot auch für Nichtmuslime in Belgien; Belästigung von „unislamisch“ gekleideten Frauen in europäischen Großstädten; Etablierung von islamisch geprägten No-go-areas; Aufbau einer islamischen Paralleljustiz etc.)

7. Der Islam beinhaltet nicht nur ein umfassend normiertes, nach außen gerichtetes Unterdrückungs- und Herrschaftsverhältnis gegenüber unterschiedlichen Gruppen von „Ungläubigen“, sondern definiert auch ein System interner Herrschaftsbeziehungen und Hierarchien. Dabei bilden die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans die normative Grundlage für den Aufbau einer umfassenden islamischen Kontrollgesellschaft. Alle Gläubigen sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der Gesellschaft dazu angehalten, das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sündhaftes in die Schranken zu weisen. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten und sie entsprechend zu überwachen.

Sowohl die regulativen Inhalte als auch die repressive Form der islamischen Kontrollgesellschaft verstoßen radikal gegen die Grund- und Menschenrechte, wie sie für eine moderne, säkular-demokratische Gesellschaft bestimmend sind. In meinem letzten Buch „Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung“ (2013) habe ich diesen Sachverhalt detailliert dargestellt. Hier möchte ich nur folgende zentralen Aspekte anführen:

1. Eine wesentliche Achse des islamischen Herrschaftssystems bildet die koranisch vorgegebene patriarchalische Beherrschung und Ungleichstellung der Frau, die sich bis in das islamische Erb- und Zeugenschaftsrecht hinein fortsetzt, wo Frauen nur die Hälfte eines Mannes wert sind. Dabei wird die dogmatisch festgelegte Überlegenheit des Mannes, die ihm ein Züchtigungsrecht gegenüber der Ehefrau einräumt, auch von aktuellen islamischen Kommentatoren/Koranexegeten grundsätzlich bekräftigt (5). Während dem Mann (a) das Recht der Mehrehe, (b) das Recht auf Züchtigung der Frau und (c) das alleinige Initiativrecht auf Scheidung/Verstoßung zusteht, tauscht die Frau Unterwerfung unter die Autorität und Kontrollherrschaft des Mannes gegen materielle Sicherheit und Schutz ein.
Fatal wirkt sich in diesem patriarchalischen Herrschaftskontext der elementare Tatbestand aus, dass die islamische Mannesehre unmittelbar an das normativ einwandfreie Verhalten seiner weiblichen Verwandten gekettet ist, so dass öffentlich bekannt gewordene ‚Fehltritte‘ wie z. B. ‚Fremdgehen‘ der Ehefrau, Verlassen des Ehemannes, Verweigerung des Beischlafs nach Zwangsverheiratung, Eingehen einer verbotenen Ehe mit einem Nicht-Muslim oder ähnliche Unbotmäßigkeiten oder Eigenwilligkeiten drakonische Strafen wie Steinigung oder Auspeitschen nach sich ziehen. Ein Beispiel hierfür ist die Praxis der sogenannten Ehrenmorde als dramatische Endglieder eines komplexen Unterdrückungs- und Entmündigungszusammenhangs. (Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau)

2. Der Überlegenheits- und Führungsanspruch der islamischen Gemeinschaft der Rechtgläubigen findet seinen Niederschlag nicht zuletzt auch in einem normativen Konzept der religiösen Zuchtauswahl, d. h. einem strikt reglementierten Heiratsverhalten im Interesse der möglichst „reinen“ Reproduktion der zur Herrschaft berufenen Umma. Da als Muslim gilt, wer von einem muslimischen Vater abstammt, dürfen muslimische Frauen keinen nichtmuslimischen Mann ehelichen. Muslimischen Männern ist es hingegen aufgrund ihrer patriarchalen Vormachtstellung erlaubt, Christinnen und Jüdinnen zu heiraten, allerdings keine Heidinnen (Gottlose). (Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Partnerwahl)

3. Indem sich der Islam als allein rechtmäßige, von Allah definitiv gewollte und somit „naturgemäße“ Ursprungsreligion setzt, ist ihm auch das Prinzip der menschlichen Entscheidungsfreiheit in weltanschaulichen Belangen absolut wesensfremd. Die gottgewollte/„naturgemäße“ Weltherrschaft des Islam und der „besten Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist“, lässt weder Weltanschauungsfreiheit noch das Recht auf freien Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft zu. So darf das Individuum, das als Kind eines muslimischen Vaters in eine islamisch bestimmte Sozialordnung hineingeboren wird, seine Religion nicht selbstbestimmt auswählen. Nichtanerkennung bzw. Distanzierung vom Islam wird als Abfall vom ‚rechten Glauben‘ gewertet und massiv bestraft. So ist ein männlicher Apostat zum Tode zu verurteilen, wenn er nicht widerruft, eine weibliche Abtrünnige hingegen soll so lange gefangen gehalten werden, bis sie widerruft. Wenn auch die Todesstrafe für Glaubensabfall seit dem 19. Jahrhundert tendenziell durch Gefängnisstrafe, Verbannung, Einziehung des Vermögens und Annullierung der Ehe ersetzt worden ist, so ist doch der von dieser Norm ausgehende massive, sozialisatorisch wirksame Unterwerfungs- und Anpassungsdruck auf den Einzelnen erhalten geblieben. Es ist deshalb begründet davon auszugehen, dass zahlreiche Menschen nicht aufgrund eines autonomen Überzeugungsbildungsprozesses, sondern nur infolge dieser sozialisatorisch-kulturellen Drucksituation und Alternativlosigkeit Muslime (geblieben) sind. (Verstoß gegen das Recht auf Weltanschauungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf negative Religionsfreiheit)
IV. Islam und Muslime: Zur Übertragung der islamischen Weltanschauung in die subjektive Bewusstseins- und Handlungsebene

Im Gegensatz zur politisch korrekten Diskurstrübung und -verwirrung erfordert ein wissenschaftlich angemessenes Vorgehen die klare Unterscheidung zwischen
a) dem objektiven Bedeutungssystem des Islam (die objektiv im Koran, in der Hadithsammlung, der Sira, der Scharia und in Texten maßgeblicher Islamgelehrter vorliegenden Aussagen, Wertungen, Normen, Handlungsanweisungen etc.) und
b) den subjektiven Einstellungen und Verhaltensweisen der Muslime bzw. der Gemeinschaft der Rechtgläubigen.
Weder ist hier von einer absoluten Übereinstimmung noch von einer absoluten Differenz auszugehen. Zu erwarten ist vielmehr eine konkret-empirisch genauer zu ermittelnde relative Konvergenz zwischen objektiven Bedeutungsvorgaben und muslimischer Subjektivität.
Eine wesentliche Rolle spielt hierbei c) die Ebene der institutionellen Vermittlung der islamischen Bedeutungen (Aussagen, Wertungen, Normen), wie sie in den grundlegenden Sozialisationsinstanzen (Familie, Erziehungs- und Bildungssystem, Koranschule, Moschee, nachbarschaftliche Überwachungsgemeinschaft), politischen Organisationen (Islamverbände, islamische Parteien, Berufsverbände etc.) und alltagsrelevanten Medien (Presse, Fernsehsender, Internetseiten) vollzogen wird.

Entscheidungstheoretisch betrachtet können sich die konkreten Muslime zum Beispiel entweder rigoros und dogmatisch (orthodox) an die objektiven Vorgaben halten oder sogar noch in radikalisierender Weise „überbieten“, diese nur zum Teil befolgen, diese ignorieren (ohne das nach außen zu zeigen), sich öffentlich distanzieren (austreten) oder aber einen subjektivistisch interpretierten „Self-Made-Islam“ kreieren, der die „gefährlichen“, „anstößigen“, „problematischen“, „unliebsamen“ Aussagen (insbesondere gegenüber einer nichtislamischen Umwelt) einfach voluntaristisch ausblendet und so tut, als sei dieser subjektivistisch konstruierte Islam der „eigentliche“ Islam. Aus kritisch-wissenschaftlicher Perspektive wäre es jedenfalls verfehlt, aus Rücksicht auf vermeintlich „unpolitische Self-Made-Muslime“ bzw. unreflektierte „Mitläufer“ des Islam die Kritik an der islamischen Herrschaftskultur und ihrer strenggläubigen Protagonisten zu verwässern oder abzubremsen.
Zwar existieren subjektivistische Umdeutungen und „Schönungen“ von vereinzelten Islam-Gläubigen als Abweichungen, wie man sie auch gegenüber andersartigen totalitären Ideologien vornehmen kann, aber das ändert nichts am objektiv überprüf- und bewertbaren Aussage- und Regelsystem, um das es hier geht. Auf jeden Fall aber ist es gänzlich verfehlt, mit Hinweis auf die Existenz diverser subjektiver „Reformer“ die kritische Analyse und Bewertung des objektiv vorliegenden Islam zu unterlaufen oder gar außer Kraft setzen zu wollen.

Rekapituliert man nun die dargelegten objektiven Inhalte des Islam, so ist es erstens wenig überraschend, dass ein großer Teil insbesondere der jüngeren islamisch-patriarchalisch sozialisierten Männer sich unmittelbar am militanten Kampf für eine islamische Herrschaftsordnung beteiligt. So bomben, morden und terrorisieren Akteure mit unterschiedlichen Bezeichnungen, aber mit relativ einheitlicher Ideologie und gleichförmigem Hass „Ungläubige“ weltweit im Namen des Islam. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht islamische Gewalttäter im Namen und zum Wohlgefallen Allahs „Ungläubige“, Abtrünnige, Glaubenskonkurrenten etc. in den Tod reißen. Der Handlungsbogen dieser tagtäglich zu beobachtenden islamischen Gewaltpraxis durchzieht nahezu den gesamten Herrschaftsraum mit dominierenden oder zahlenmäßig starken muslimischen Bevölkerungsanteilen und reicht von Nord- und Mittelafrika sowie dem gesamten Nahen Osten einschließlich der Südrepubliken der ehemaligen UdSSR über den Iran, Afghanistan, Pakistan und Indien bis nach Malaysia und Indonesien.
Zweitens zeugt die Existenz mächtiger staatsislamischer Diktaturen und Autokratien von der subjektiven Wirksamkeit der dargelegten Grundinhalte des Islam. Herausragende Beispiele sind hier die Islamische Republik Iran für den schiitischen Islam und das saudi-arabisch-wahabitische Herrschaftssystem sowie das türkische APK-Regime für den sunnitischen Islam. Bei allen Unterschieden und Konflikten zwischen diesen Herrschaftssystemen dominiert doch die islamisch-fundamentale Übereinstimmung in Bezug auf Ungläubige, Frauen, Glaubensabtrünnige, Homosexuelle sowie die Ablehnung der säkular-demokratischen Lebenskultur. Von wesentlicher Bedeutung sind hier auch das Wirken der internationalen islamischen Bewegungen und Zusammenschlüsse der islamischen Länder sowie die Praxis der Muslimverbände in den westlichen Einwanderungsländern.
Drittens belegen auch die vorliegenden Untersuchungen zum Einstellungs- und Bewusstseinsprofil von Muslimen ganz eindeutig die Dominanz orthodox-dogmatischer Einstellungen und Bewusstseinsprofile in Übereinstimmung mit dem objektiven Islam. In meinen Büchern und Texten habe ich immer wieder die einschlägigen empirischen Daten dargelegt - zum Beispiel in der FreidenkerIn 2/2013 mit dem Artikel „Islam im Kopf“. An dieser Stelle möchte es deshalb nur einen neueren Befund anführen:
So wurde in einer im Dezember 2013 vorgestellten Studie nachgewiesen, dass „religiöser Fundamentalismus“ unter den in Europa lebenden Muslimen deutlich weiter verbreitet ist als unter Christen. „Fast 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Muslime zu den Wurzeln des Islam zurückkehren sollten; 75 Prozent meinen, dass nur eine Auslegung des Korans möglich ist, an die sich alle Muslime halten sollten; und 65 Prozent sagen, dass ihnen religiöse Regeln wichtiger sind als die Gesetze des Landes, in dem sie leben“ (Koopmans 2013, S. 22). Insgesamt ermittelt die Studie 44% konsistente Fundamentalisten unter den europäischen Muslimen, währenddessen nur ca. 4 Prozent der Christen als „konsistent fundamentalistisch“ zu bezeichnen sind. In Österreich wurden gar 55 Prozent der befragten Muslime als „konsistente Fundamentalisten“ eingestuft. Dort stimmten „79 Prozent der Aussage zu, es gebe nur eine korrekte Auslegung des Islam, 73 Prozent hielten die islamischen Gebote für wichtiger als staatliche Gesetze und 65 Prozent eine Rückkehr zu den Wurzeln des Islam für erstrebenswert.“
Sind bei jungen Muslimen fundamentalistische Einstellungen in gleichem Maße verbreitet wie unter älteren, so sind sie hingegen bei jungen Christen deutlich seltener anzutreffen als bei älteren. Markante Ergebnisse, die im Hinblick auf die Akzentuierung religionskritischer Theorie und Praxis berücksichtigt werden sollten.
Zudem ist auch die Fremdgruppenfeindlichkeit unter Muslimen deutlich stärker ausgeprägt als unter Christen. So lehnen knapp 60 Prozent der Muslime Homosexuelle als Freunde ab, bei Christen sind es 13 Prozent (in Deutschland 10 Prozent). 45 Prozent der Muslime denken, dass man Juden nicht trauen kann. Bei den Christen denken 9 Prozent so (in Deutschland 11 Prozent). Sind 23 Prozent der einheimischen Christen (in Deutschland 17 Prozent) der Meinung, dass die Muslime die westliche Kultur zerstören wollen, so denken hingegen 45 Prozent der Muslime, dass der Westen den Islam zerstören will23. D. h.: Die christliche „Islamophobie“ ist erheblich geringer ausgeprägt als die islamische Phobie gegenüber dem Westen. (Koopmans spricht hier von „Abendlandphobie“).
Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass orthodoxe und „fundamentalistische“ Einstellungen und Dispositionen unter Muslimen in Europa, Deutschland und Österreich nicht etwa ein irrelevantes Randphänomen darstellen, sondern ein Kernphänomen, das - in enger Verbindung zu den staatlich gestützten Islamisierungsprozessen sowie in Anbetracht der signifikant höheren Gewaltaffinität und Demokratiedistanz von Muslimen - in den Brennpunkt kritischer Theorie und widerständiger politischer Praxis gehört.

V. Schlussfolgerungen für eine kritische Praxis gegenüber dem Islam und seinen Protagonisten

Betrachtet man den Islam in seiner objektiven Beschaffenheit und Aussagequalität, dann zeigt sich, dass es sich hierbei um eine vormoderne religiöse Herrschaftsideologie handelt, die in wesentlichen Teilen grund- und menschenrechtswidrig ist und eine umfassende Negation der säkular-demokratischen Lebensordnung darstellt.
Aufgrund dieser Beschaffenheit ist es gänzlich verfehlt, ja selbstzerstörerisch, dem Islam auf europäischem Boden den Deckungsschutz der „Religionsfreiheit“ zu gewähren, nur weil man es sich mit den Machthabern der islamischen Herrschaftskultur nicht verderben will.
Im Gegensatz hierzu aber dienen in Deutschland insbesondere zwei strukturelle Ansatzpunkte als legitimatorische „Enterhaken“ der schleichenden Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur:
1) Die missbräuchliche Auslegung von Artikel 4 GG als Persilschein für die Legalisierung des grundrechtswidrigen orthodoxen „Mainstream-Islam“ und
2. Das anachronistische deutsche Staatskirchenrecht mit seinen diversen Privilegierungen als Lockmittel der Begehrlichkeiten seitens der diversen Islamverbände.

Erforderlich ist demgegenüber ein Programm zur Eindämmung und Zurückdrängung islamischer Herrschaftskultur in Europa. Die Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) hat auf ihrer Internetseite für Deutschland ein entsprechendes Programm veröffentlicht.

Unabdingbar ist aber zunächst die Formierung einer Bewegung, die eine nachhaltige Umwälzung der öffentlichen Debattenkultur über den Islam durchsetzt: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam auf emanzipatorisch-menschenrechtlicher Grundlage muss nicht nur erlaubt sein, sondern sollte zur fortschrittlich-demokratischen Staatsräson werden. Moderne, an den Ideen der Aufklärung orientierte, säkular-demokratische Gemeinwesen können sich schon aus Selbsterhaltungsgründen keine „Neutralität“ gegenüber totalitären Weltanschauungen leisten, auch dann nicht, wenn diese in einem religiösen Gewand auftreten.
Demgegenüber ist ein Großaufgebot von schönfärbenden Gegenaufklärern seit dem 11. September 2001 in Politik, Medien, Kirchen etc. unentwegt darum bemüht, die nichtmuslimische Bevölkerungsmehrheit mit positiven Vorurteilen über den Islam zu indoktrinieren und Deutschland (und wohl auch Österreich) tendenziell in ein islamkonformes Umerziehungslager zu verwandeln. Doch diese „von oben“ gelenkte und zum Teil mit infamer Demagogie durchsetzte Ideologiekampagne verfängt nicht. Als zu überlegen wirkungsmächtig erweist sich die objektive Wahrheit der entgegenstehenden Tatbestände.
Zwar ist das Auftreten tatsächlich rechter Kräfte zu verurteilen, die aus dem Islamthema Honig für ihre generell ausländer- und fremdenfeindliche sowie autoritär-chauvinistische oder christlich-fundamentalistische Propaganda saugen wollen. Doch diese einheimischen Gegner der Aufklärungskultur werden von den ebenso, wenn auch andersartig reaktionären Unterstützern und Quislingen des grund- und menschenrechtswidrigen Islam als Popanz missbraucht, um generell auch die progressiv-emanzipatorische Islamkritik als „rassistisch“, „islamophob“ etc. zu verleumden.

Woran Deutschland und Österreich akut leiden, ist demnach keine „Islamophobie“ sondern eine islamophile Demagogie, die in Diskriminierungsphobie umschlägt. Viele haben Angst, sich öffentlich zu ihrer wohl begründeten islamkritischen Überzeugung zu bekennen, weil sie befürchten, als „Rassist“, „Fremdenfeind“ oder „Rechtsextremist“ verleumdet und stigmatisiert zu werden und gar berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Dabei wird es immer bedeutsamer, sich aktiv und offensiv gegen das vorherrschende proislamische Diffamierungskartell aufzustellen und sich couragiert gegen die islamophile Repression zur Wehr zu setzen.

Deshalb gilt es, die wahrheitswidrige Diskriminierung von argumentativer Kritik am Islam als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „islamophob“ etc. sowie die Aufforderung zur „Bestrafung“ von Islamkritikern als Vergehen gegen die demokratischen Grund- und individuellen Menschenrechte unter Strafe zu stellen.
Ohne die offensive Überwindung dieses islamapologetischen Populismus und die damit verbundene „antirassistische“ Demagogie wird es nicht gelingen, die Islamisierung aufzuhalten und schließlich Zug um Zug zurückzudrängen.

(25.04.2014)

 

Literatur:

Bat Ye’or: Europa und das kommende Kalifat. Der Islam und die Radikalisierung der Demokratie. Übersetzung, Hintergründe und Kommentierung von Hans-Peter Raddatz. Berlin 2013.

Cook, Michael: Der Koran. Eine kleine Einführung. Aus dem Englischen übersetzt von Matthias Jendis. Mit 21 Abbildungen und 1Karte. 4. Aufl. Stuttgart 2009.

Dashti, Ali: 23 Jahre. Die Karriere des Propheten Mohammed. Aschaffenburg 1997.

Gopal, Jaya: Gabriels Einflüsterungen. Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. Übersetzt und herausgegeben von Fritz Erik Hoevels. 2. erweiterte Auflage. Freiburg 2006.

Hagemann, Ludwig: Artikel „Islam“. In: Adel Theodor Khoury/Ludwig Hagemann/Peter Heine: Islam-Lexikon. Geschichte, Ideen, Gestalten, Freiburg i. Br. 1999, Bd. 2, S. 402.

Koopmans, Ruud: Fundamentalismus und Fremdenfeindlichkeit. Muslime und Christen im europäischen Vergleich. In: WZB Mitteilungen Heft 142, S. 21-25.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme. Osnabrück 2008.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Liessmann, Konrad Paul: Theorie der Unbildung. Die Irrtümer der Wissensgesellschaft. 7. Aufl. München 2012.

Tibi, Bassam: Der wahre Imam. Der Islam von Mohammed bis zur Gegenwart, München 1996.

Warner, Bill: Scharia für Nicht-Muslime. Herausgegeben vom Zentrum für Studien zum politischen Islam. Überarbeitete Übersetzung von EuropeNews Dez. 2013.


1. Wie Liessmann (2012, S. 80f.) zutreffend feststellt, ist die Fetischisierung des Akzidentellen ein generelles Moment aller Unbildung. Das trifft gerade auch auf die sich als „Wissenschaft“ ausgebende Islamapologetik zu.

2. „Mohammed arbeitete den Islam … im Detail als politische Ideologie für den historisch erstmals möglich werdenden arabischen Imperialismus aus“ (Gopal 2006, S. 213). Zur strukturellen Konstitution der islamischen Herrschaftskultur vgl. Krauss 2008.

3. Durch Überfälle auf Karawanen feindlicher Stämme besserten Mohammed und seine frühmuslimische Anhängerschaft ihre finanzielle Lage auf. So versetzten sie sich in die Lage, ihre Vormachtstellung über die gesamte arabische Halbinsel zu errichten. „Aber der entscheidende Schritt, mit dem sie sofort eine feste wirtschaftliche Grundlage aufbauen und ihr Ansehen heben konnten, war die Beschlagnahmung aller Besitztümer der Juden in Yathrib“ (Dashti 1997, S. 157).

4. Nach Auffassung des französischen Islamwissenschaftlers Maxime Rodinson „wurde der Koran zu einer Art Zeitung: sie erließ Tagesbefehle an die Truppen, sie fällte die Entscheidungen über Fragen der inneren Ordnung, sie erklärte die glücklichen und unglücklichen Wechselfälle des Kampfes“ (zit. n. Tibi 1996, S. 103).

5. Keiner von ihnen stellt das Grundprinzip in Frage. Vgl. Cook 2009, S. 58.

Quelle: http://www.gam-online.de/text-Der%20Islam%20als%20religi%C3%B6se%20Herrschaftsideologie.html

 

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Hartmut Krauss

Grundlegende Bestimmungsmerkmale des Islam (1)

 

Aus kritisch-gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive lässt sich der Islam als die kulturell-normative ‚Programmiersprache’ bzw. ‚Grammatik’ eines spezifischen Herrschaftssystems begreifen. Dabei bilden der Koran, die Hadithsammlung, die Scharia (in Form von vier Rechtsschulen) sowie die dominanten Auslegungsdogmen der Religionsgelehrten die objektiven Grundquellen dieses herrschaftskulturellen Programmiersystems.
Das Grundprinzip des orthodoxen Islam besteht darin, dass er soweit wie möglich eine vormodern-frühmittelalterliche Sozial- und Moralordnung als ewig und absolut verbindliches, göttlich sanktioniertes Konzept fixiert und überhöht/sakralisiert. Auch damit erweist er sich als eine sämtliche Lebensbereiche umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie, die in dieser Grundgestalt nicht im Entferntesten den Charakter einer lediglich auf spirituelle Innerlichkeit ausgerichteten und subjektiv beliebig deutbaren Privatreligion besitzt.
Im Einzelnen sind nun folgende elementaren Wesenszüge und normativen Grundaussagen der islamischen Herrschaftslehre anzuführen:
1) Das fundamentale Kettenglied der ‚totalen’ Herrschaftslehre des orthodoxen Islam besteht darin, dass er sich selbst als natürliche bzw. naturgemäße Ur-Religion der Menschen setzt (din al-fitra)(2). Auf diese Weise wird im gleichen ideologischen Atemzug die islamische Form der Gottesfiktion naturalisiert und die menschliche Natur islamisiert. Demnach wird jeder Mensch als Muslim geboren. Erst widrige soziokulturelle Einflüsse des äußeren Milieus machen ihn zu einem Juden, Christen, Zoroastrier, Polytheisten, Atheisten etc. und verhindern seine „naturgemäße“ islamgerechte Ausformung. D. h.: Die islamische, von Gott verliehene Ursprungsnatur des Menschen wird nach der Geburt durch eine nichtislamische Umwelt verdorben. Folgerichtig gilt der durch negative äußere Einwirkungen zum Nicht-Muslim gewordene Mensch im anti-naturrechtlichen Diskurs des orthodoxen Islam(3) als sekundär verdorbener Mensch, dem im Sinne eines religiösen Anthropologismus und Naturalismus keine gleichen Rechte zugestanden werden können. Denn insofern jemand durch Umwelteinflüsse in den Zustand des Nicht-Muslim-Seins abgedrängt worden ist oder qua Apostasie in diesen Zustand überwechselt, begibt er sich in einen Zustand naturwidriger bzw. das ‚volle’ (islamische) Menschsein unterschreitende Ungläubigkeit/Inferiorität.

2) Auf der Grundlage dieses religiösen Naturalismus beruht die herrschaftliche Geltungsmacht des Islam ganz elementar darauf, den Menschen auf die Rolle eines gehorsampflichtigen Gottesdieners festzulegen. D. h: Der Mensch soll sich - gemäß seiner a priori gesetzten „natürlichen“ Bestimmung - in seiner Lebensführung ganz und gar auf die Hingabe an Allah konzentrieren und sich dessen offenbarten Willen unterwerfen. Im Koran Sure 51, Vers 56 heißt es: „Ich habe Dschinnen und die Menschen nur geschaffen, damit sie mich verehren“. Diese bedingungslose „Hingabe an Gott“ bzw. „Unterwerfung unter den Willen Gottes“ - die eigentliche Bedeutung des Wortes ‚Islam’ - beinhaltet die Befolgung eines allumfassenden Vorschriftenkataloges als den wahren Gottesdienst. Mit diesem Unterwerfungsanspruch fördert die islamische Glaubenslehre die Ausprägung autoritätsfixierter Persönlichkeitsstrukturen und wirkt gegen die Entfaltung von individueller Autonomie, kritischer Urteilskraft, Selbstbestimmung und Ich-Stärke. Der Einzelne soll als gehorsampflichtiges Rädchen in der Gemeinschaft der Rechtgläubigen „aufgehen“.
3) Von zentraler Bedeutung ist der islamische Anspruch auf das religiöse Wahrheitsmonopol: Nach Moses, Jesus und anderen Propheten sei Mohammed dadurch ausgezeichnet, dass er als letzter die endgültige, umfassende, einzig wahre und vollendete Offenbarung von Allah empfing. In diesem Sinne wird Mohammed im Koran als das „Siegel“ aller Propheten bezeichnet. Demnach hat sich Gott vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der herrschaftliche Geltungsanspruch des Islam als der einzig „wahren“ und überlegenen Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Sehr klar kommt der islamische Überlegenheits- und Führungsanspruch in Sure 3, Vers 110 des Korans zum Ausdruck:
„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“ (Der Koran 1984, S. 87).
Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern enthält die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen.
4) Ein Kernelement der orthodoxen Glaubenslehre ist die herrschaftlich-moralistische Unterscheidung zwischen dem ‚Reich des Islam’ (Dar-al-Islam) und dem ‚Reich des Krieges’ (Dar-al-Harb). Zum ‚Reich des Islam’ gehören demnach in erster Linie die Gemeinschaft aller rechtgläubigen Muslime und in zweiter Linie diejenigen Juden oder Christen (‚Schriftbesitzer’), die sich der politisch-gesellschaftlichen Herrschaft des Islam unterwerfen und gegen Zahlung einer Steuer den Status eines Dhimmis, d. h. eines ‚geschützten’ Bürgers zweiter Klasse, erlangen. Die Gesamtheit des Kufr hingegen, all jene Elemente, welche die Herrschaft des Islam ablehnen und sich damit der gottgewollten Ordnung verweigern (also heute vor allem die Masse der säkularen Humanisten, Agnostiker und Atheisten), bilden das ‚Reich des Krieges’. Dieses Reich der Ungläubigen ist von den Muslimen als Feind anzusehen: Es in Form des ‚kleinen Djihad’ bzw. des ‚religiösen  Krieges’ zu bekämpfen ist göttliche Pflicht. Die Handlungslogik der frühmuslimischen Beutezüge widerspiegelnd, wird die Verpflichtung zum gottgefälligen Krieg im Koran sowie in den Traditionen des Propheten (Hadith) immer wieder betont(4).
5) Der Überlegenheits- und Führungsanspruch der islamischen Gemeinschaft der Rechtgläubigen findet seinen Niederschlag nicht zuletzt auch in einem normativen Konzept der religiösen Zuchtauswahl, d. h. einem strikt reglementierten Heiratsverhalten im Interesse der möglichst „reinen“ Reproduktion der zur Herrschaft berufenen Umma. Da als Muslim gilt, wer von einem muslimischen Vater abstammt, dürfen muslimische Frauen keinen nichtmuslimischen Mann ehelichen. Muslimischen Männern ist es hingegen aufgrund ihrer patriarchalen Vormachtstellung erlaubt, Christinnen und Jüdinnen zu heiraten. Ansonsten gilt Sure 2, Vers 221 des Korans (2003, S. 52): „Und heiratet keine Heidinnen, bevor sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine Heidin, so gut sie euch auch gefällt. Und verheiratet (euere Töchter) nicht an Heiden, bevor sie gläubig wurden. Wahrlich ein gläubiger Sklave ist besser als ein Heide, so gut er euch auch gefällt.“
6) Die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans bilden die normative Grundlage für den Aufbau einer umfassenden islamischen Kontrollgesellschaft. Alle Gläubigen sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der Gesellschaft dazu angehalten, gemäß der absolut gültigen Vorschriftenlehre des Islam das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sündhaftes in die Schranken zu weisen und zu ahnden. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten bzw. sie entsprechend zu überwachen. Dabei wird die Verletzung der göttlichen Vorschriften in erster Linie nicht als individuelle Handlung eines Einzelnen gewertet, der wegen seines Seelenheils vor weiterem sündhaften Verhalten abgebracht werden soll, sondern als Beschädigung bzw. Beschmutzung der Umma in ihrer Eigenschaft als sakrale Gemeinschaft. So zielt die koranische Aufforderung, Rechtes zu gebieten und Unrechtes zu bekämpfen im Endeffekt immer auf die Wahrung bzw. Wiederherstellung der „Ehre“ der zur absoluten Herrschaft berufenen Gemeinschaft der Rechtgläubigen in Form der Anwendung der ‚Scharia’. Dabei ist ‚Scharia’ nicht nur die islamspezifische Form straf- und zivilrechtlicher Regelungen, sondern bezeichnet im weiteren Sinne die Gesamtheit der aus Koran und Sunna abgeleiteten Vorschriften und Normen(5). Während nun „reformislamisch“ auftretende Islamapologeten einer uninformierten Öffentlichkeit immer wieder einreden wollen, dass die „heiligen Überlieferungen“ innerhalb der Gemeinschaft der Muslime seit jeher völlig pluralistisch-gleichberechtigt gedeutet würden und unterschiedlichste Auslegungsvarianten schiedlich-friedlich miteinander koexistierten, ist demgegenüber der Tatbestand hervorzuheben, dass der Koran im orthodoxen Mainstream-Islam nicht als beliebig interpretierbar, sondern als absolutistisches Bedeutungssystem betrachtet wird. „Denn der Koran ist eine Methode des Lebens und eine Verfassung für die ganze Menschheit ohne jedwede zeitliche oder örtliche Begrenzung. Darüber hinaus ist der Koran ein Indiz für Kreation von einem Wunder (I‘gaz) und eine alles umfassende Enzyklopädie der Wissenschaft und auch eine Zusammenfassung der Geschichte der gesamten Menschheit“ (der ägyptische Pädagoge Mahmut Sayyid Sultan, zit. n. Tibi 1991, S. 149).
7) Der herrschaftsbegründende und -legitimierende Wesenszug des Islam tritt nicht zuletzt in einem ausgeprägt repressiven Patriarchalismus in Erscheinung. Die Grundlage hierfür bieten die folgenden unmissverständlichen Aussagen des Korans: (Sure 4, Vers 34):
„Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern(6) und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß.“ (Sure 4, Vers 34.)
„Eure Frauen sind euch ein Acker(7). Gehet zu eurem Acker, von wannen ihr wollt“ (Sure 2, Vers 223.)(8)
Diese patriarchalische Ungleichstellung und Herrschaftsbeziehung zwischen den Geschlechtern (Sure 4, Vers 34) ist untrennbar mit einer repressiven Sexualmoral verknüpft. In deren Mittelpunkt steht ein Bild von der Frau als einem von Begierden getriebenen Wesen, das als permanenter Ausstrahlungsherd satanischer Versuchungen unter fortwährender männlicher Gehorsamskontrolle zu halten ist. Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt die praktische Ethik des Gesetzes-Islam eine Reihe von operativen Maßnahmen vor. Ihre wichtigsten sind: (a) eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter; (b) die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum und (c) die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit. Der moralische Vergesellschaftungseffekt dieses islamischen Geschlechtsdiskurses besteht nun darin, dass Frauen, die sich ‚unvorschriftsmäßig’ verhalten, also sich z. B. unverschleiert und ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen, als moralisch defizitär und damit als ‚Freiwild’ angesehen werden.
Während dem Mann (a) das Recht der Mehrehe, (b) das Recht auf Züchtigung der Frau und (c) das alleinige Initiativrecht auf Scheidung/Verstoßung zusteht, tauscht die Frau Unterwerfung unter die Autorität und Kontrollherrschaft des Mannes gegen materielle Sicherheit und Schutz ein. Die eheliche Herrschaftsstellung des Mannes konkretisiert sich schließlich in seiner permanenten Verfügungsgewalt über den Körper der Frau, die ihm nicht nur jederzeit als Sexobjekt zu dienen hat, sondern der er auch verbieten kann, das Haus zu verlassen, einer Arbeit nachzugehen oder zu reisen.
8) Im Gegensatz zu anders lautenden Behauptungen kennt der Islam keine Glaubensfreiheit. So darf das Individuum, das als Kind eines muslimischen Vaters in eine islamisch bestimmte Sozialordnung hineingeboren wird, seine Religion nicht etwa selbstbestimmt auswählen. Nichtanerkennung bzw. Distanzierung vom Islam wird als Abfall vom ‚rechten Glauben’ gewertet und massiv bestraft. So ist ein männlicher Apostat zum Tode zu verurteilen, wenn er nicht widerruft, eine weibliche Abtrünnige hingegen soll so lange gefangen gehalten werden, bis sie widerruft. Wenn auch die Todesstrafe für Glaubensabfall seit dem 19. Jahrhundert tendenziell durch Gefängnisstrafe, Verbannung, Einziehung des Vermögens und Annullierung der Ehe ersetzt worden ist, so ist doch der von dieser Norm ausgehende massive, sozialisatorisch wirksame Unterwerfungs- und Anpassungsdruck auf den Einzelnen erhalten geblieben. Es ist deshalb begründet davon auszugehen, dass zahlreiche Menschen nicht aufgrund eines autonomen Überzeugungsbildungsprozesses, sondern nur infolge dieser sozialisatorisch-kulturellen Drucksituation und Alternativlosigkeit Muslime (geblieben) sind. Insofern ist herkömmliche sprachliche Pauschalbezeichnung ‚die Muslime’ korrekturbedürftig. Die zentrale - auch integrationspolitisch bedeutsame - intramuslimische Unterscheidungslinie verläuft demnach nicht primär zwischen ‚Mehrheit der Muslime’ und ‚Minderheit islamistischer Extremisten’, sondern zwischen subjektiv überzeugten ‚streng gläubigen Muslimen’ konservativer bis fundamentalistischer Couleur einerseits und innerlich glaubensdistanzierten ‚Zwangsmuslimen’ andererseits.
Betrachten wir aber den objektiven Aussage- und Normierungsgehalt der islamischen Glaubenslehre in seiner Gesamtheit, so besteht sein herrschaftliches Kernmotiv darin, die Selbstunterwerfung unter den erdichteten Willen Allahs mit dem Begehren nach Unterwerfung der als minderwertig verachteten nichtislamischen Umgebung zu verknüpfen. Ist dieses Unterwerfungsbegehren aufgrund widriger Kräfteverhältnisse verwehrt, so bleibt den orthodoxen und „radikal-linientreuen“ Akteuren immer noch die Errichtung und Abschottung eigenständig überwachter und kontrollierter Herrschaftsräume auch inmitten einer mehrheitlich ‚ungläubigen’ Gesellschaft. Sobald sich aber dieses quantitative Kräfteverhältnis wandelt, ist nach dem islamischen Gesetz folgerichtig eine qualitative Verhaltensänderung der Muslime programmiert: Jetzt gilt es aus der Position des Schwächeren bzw. Desjenigen, der bislang an seiner göttlich legitimierten Herrschaftsausübung gehindert wurde, in die Position des Unterwerfers überzuwechseln. Das bedeutet a) den Regelkanon der „Dhimmisierung“ gegenüber den monotheistischen Konkurrenten (christliche und jüdische Schriftbesitzer) anzuwenden sowie b) die erzwungene Islamisierung, Vertreibung oder Tötung der Polytheisten und Atheisten/Agnostiker (die wahren Ungläubigen) zu vollziehen.
Das grundlegende Bewegungsprinzip des Islam ist der Dschihad, d. h. die multistrategische bzw. mehrdimensionale Kampfführung/Anstrengung für die allgemeingültige Durchsetzung der als „Gottesgesetz“ verstandenen islamischen Normen. Dabei zielt der Dschihad sowohl auf die Unterwerfung des Einzelnen (Formung des Individuums zu einem gehorsamen Gottesknecht) als auch auf die Subordinierung der gesamten Menschheit unter das ‚totale’ Diktat der göttlichen Gesetze. Während im Koran - in Widerspiegelung der Eroberungs- und Raubbeuterpraxis der modellsetzenden mohammedanischen Ursprungsgemeinde - eindeutig die militärische/gewaltsame Bedeutung von Dschihad dominiert(9), hat sich das Handlungsprogramm des Dschihads unter den Bedingungen der Auseinandersetzung mit der westlich-kapitalistischen Modernität weiter ausdifferenziert, so dass sich heute die folgenden strategischen Ebenen unterscheiden lassen:
1) Der ‚innere’ Dschihad der individuellen (Selbst-)Unterwerfung durch disziplinierte Einhaltung der detaillierten islamischen Lebensvorschriften im Kontext der großfamiliären Überwachungsgemeinschaft mit ihrer repressiven ‚Ehrenmoral’.
2) Der „Dschihad des Wortes“ in Form der Verkündung der islamischen Prinzipien als absolut gültige Normen (da’wa = Ruf zum Islam). Dabei schließt hier „Verkündung“ sowohl den maßregelnden Aufruf zur normativen Gehorsamkeit der Muslime als auch den Aufruf zum Übertritt in die islamische Glaubensgemeinschaft (taglibh = Verbreitung des Islam) - also Missionierung/Überredung - ein.
3) Der „Dschihad des Schwertes“ als Durchsetzung islamischer Herrschaft unter Einsatz von Waffengewalt im Falle der Widersetzung durch nichtunterwerfungsbereite Kräfte. Diese Form des Dschihad, die in neuerer Zeit unter den Erfahrungsbedingungen westlicher Überlegenheit auch Selbstmordattentate einschließt, wird im Konzept des islamspezifischen Irrationalismus (Paradiesglaube; koranische Aufwertung der bewaffneten Kämpfer/Märtyrer) besonders geadelt und im unmittelbaren Anschluss daran ‚islamistisch’ ausgestaltet.(10) Die Kernbedrohung der Zukunft besteht in der Möglichkeit zur Ausübung des Dschihads mit atomaren Waffen.
4) Der politische Dschihad im Sinne der Errichtung islamischer Einflusszonen auf nichtislamischem Gebiet: Eroberung internationaler politischer Gremien und islamischer Geltungsräume in nichtislamischen Einwanderungsländern unter Ausnutzung formaldemokratischer Handlungsmöglichkeiten: Anerkennungspolitik für das Tragen von Kopftüchern; Islamunterricht; Installierung von gegengesellschaftlichen Sozialräumen; Etablierung von Scharia-Gerichten; expansiver Moscheebau; Diskriminierung von Islamkritik etc(11).
5) Der ökonomische Dschihad in Gestalt von Kapitalexpansion, schariakonformer Finanzanlagen, Etablierung eines expansiven  Marktes mit Halal-Produkten(12)‚ Einkaufen’ in Stiftungen etc. bis hin zu raubökonomischen Formen (Piraterie) und anderen Varianten wirtschaftskrimineller Reproduktion.
6) Der biologische Dschihad durch Aufrechterhaltung einer höheren Geburtenrate der Umma im Vergleich zu den nichtmuslimischen Bevölkerungen. Zentrale Vorraussetzung hierfür ist die strikte Fixierung der subordinierten und beherrschten Stellung der Frauen bzw. die Verhinderung von freier weiblicher Selbstbestimmung durch das islamische Patriarchat(13).

1. Auszug aus: Krauss, Hartmut: Kritische Islamanalyse zwischen öffentlicher Diskursverwirrung und apologetischer Diffamierungsoffensive. Eine grundsätzliche Stellungnahme jenseits fremdenfeindlicher Problemausbeutung und reaktionärer Islamophilie. In: Hartmut Krauss (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010. S. 70 - 78.

2. Das ‚fitra’-Konzept, das gewissermaßen den konstitutiven ‚Mikrochip’ der universellen Herrschaftslehre des Islam bildet, ist bislang in der kritischen Islamanalyse noch nicht genügend fokussiert worden. Erst mit Bezug auf die fitra erschließt sich nämlich der ganzheitlich-massive Absolutheits- und Unterwerfungsanspruch des Islam, wie er prägnant in Sure 3, 19 zum Ausdruck kommt: „Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott der Islam“.

3. Während gemäß dem Naturrecht jeder Mensch aufgrund seines ‚natürlichen’ Mensch-Seins, also unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung etc. unveräußerliche Rechte und darin eingeschlossen auch das Recht auf Gleichbehandlung besitzt, sind nach islamischem Verständnis die Menschen nur gleich an Rechten, insofern sie Muslime sind und sich entsprechend ihrer von Gott als ‚islamisch’ gesetzten Ursprungsnatur verhalten. Eine Gleichberechtigung von Nichtmuslimen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

4.„Wenn ein muslimischer Herrscher ein von Ungläubigen bewohntes Land erobert, haben die Einwohner dieses Landes drei Möglichkeiten: (1) zum Islam überzutreten, wodurch sie ein vollwertiges Mitglied des islamischen Staates werden; (2) eine Kopfsteuer (jiza) zu zahlen, wodurch sie als Ungläubige unter den Schutz der Obrigkeit gestellt werden; (3) der Tod durch das Schwert, wenn sie sich weigern, die Kopfsteuer zu zahlen“ (Dashti 1997, S. 353f.).

5. Zum Abwehrargument von Islamapologeten und „Bonbonmuslimen“, die drakonischen Strafen der Scharia seien ja gar nicht der „wahre Islam“, vgl. die Ausführungen von Dilger (1991, S.196f). Dieser hat als einer der wenigen Islamwissenschaftler den Mut, die unhintergehbare Erkenntnis offen auszusprechen, dass sich der Islam nicht zu einem „milden Humanismus“ verkürzen lässt und ein Reform-Islam oder „Islam-Light“ von einem orthodoxen Muslim niemals als echter Islam akzeptiert (werden) wird. Der streng gläubige Muslim strebt nach Weltherrschaft der Scharia, was den dauerhaften Ausgleich mit einer säkularen Menschenrechtskultur folgerichtig ausschließt. „Die eigenwillige Auslegung und kleine Anpassungen an die modernen Verhältnisse in der Absicht, den Islam zeitgemäß erscheinen zu lassen, gefährden nur seinen Absolutheitsanspruch“. Zum identitären Stellenwert der Scharia für den Islam heißt es: „Als ein ganz wesentlicher Grund der harten Strafen des islamischen Strafrechts gilt die Abschreckung. Es ließe sich argumentieren, dass in der heutigen Zeit derart grausame Mittel nicht mehr nötig seien und aus diesem Grund eine Milderung der koranischen Strafen gerechtfertigt sei. Aber ein Verzicht auf die grausamen Strafen des islamischen Strafrechts würde die Eliminierung der irrationalen Elemente des Islams und die Auflösung seines religiösen Charakters bedeuten. Insbesondere erscheint die Todesstrafe als ein untrennbarer Bestandteil des Islams“.

6.„D. h., brecht den Verkehr mit ihnen ab.“ Anmerkung des Übersetzers in: Der Koran 1984, S. 102.

7.„Wörtl. ein gepflügtes, saatfähiges Ackerland.“ (Der Koran 1984, S. 66, Fußnote 118.). „Nach westlichem Rechtsverständnis“, so Noll (2007, S.17), „ist dieser Koran-Vers ein Aufruf zur Vergewaltigung. Die Metapher vom Saatfeld mit dem Zusatz ‚Wann immer ihr wollt’ ist die sprachliche Formel für völlige Entrechtung, in unseren Augen Enthumanisierung der Frauen.“

8. Der islamapologetische Abwehrmechanismus hierzu, wie er in den Medien gerne aufgegriffen und kolportiert wird, lautet in der Quintessenz: April, April! Ist gar nicht so gemeint und im Übrigen sind beide Geschlechter vor Allah gleich.
Nicht ganz so sah das anscheinend die deutsche Polizei, als sie im Januar 2010 eine bundesweite Razzia in Moscheen durchführte, um aus Saudi-Arabien importierte Bücher mit dem Titel „Frauen im Schutz des Islam“ zu beschlagnahmen, in denen in Übereinstimmung mit dem Koran zur Gewalt gegen Frauen aufgerufen wird.

9.„Im Koran kommt dschahada in diversen Verbformen und dem davon abgeleiteten Substantiv dschihad fünfunddreißigmal vor, und zwar neunundzwanzigmal in der Bedeutung ‚Dschihad auf dem Wege Gottes’ - gemeint ist mit der Waffe in der Hand - und zweimal als reine ‚Bemühung, Anstrengung’ um sich den bösen Gelüsten und Verführungen entgegenzustemmen, was als der ‚größere Dschihad’ gilt“ (Spuler-Stegemann 2009, S. 125).

10. Vgl. hierzu zum Beispiel Krauss 2008 und Trimondi und Trimondi 2006. Spuler-Stegemann (2009, S. 127) verweist exemplarisch auf einen weit gestreuten Text der deutschen Konvertitin Fatima Grimm, in dem es heißt: „Ich meine, dass wir etwa um das 15. Lebensjahr herum damit rechnen dürfen, unsere Kinder für den Begriff des Dschihad aufgeschlossen zu finden. … Dazu gehört, dass wir als Mütter nicht feige und ängstlich darauf bedacht sind, unsere Söhne vor jeder Gefahr zu bewahren … Vielmehr sollten wir ihnen immer vor Augen führen, was für eine großartige Auszeichnung es für jeden Muslim ist, für die Sache des Islam mit der Waffe in der Hand kämpfen zu können. Einen größeren Verdienst kann er sich ja durch nichts auf Erden erwerben.“

11. Das Motto lautet: Wenn Eure Gesetze es hergeben, dann überwinden wir eure westliche Lebensweise und Kultur mit eben diesen Gesetzen.
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten!” (Recep Tayyip Erdogan auf einer Wahlveranstaltung am 6. Dezember 1997, zitiert in “Die Welt”, 22. September 2004. „Der Islamist als Modernisierer”.)
„Nachdem der Islam zweimal vom Kontinent vertrieben worden ist, wird der Islam noch einmal als Eroberer und siegreiche Macht nach Europa zurückkehren. Doch das nächste Mal werden wir Europa nicht mit dem Schwert erobern, sondern im Gebet, und wir werden die Ideologie des Islam verbreiten. Die Eroberung von Rom und die Expansion des Islam wird alle Länder erreichen, über denen die Sonne scheint und der Mond aufgeht“ (Yussuf al-Qaradawi, zit. n. Lachmann 2006, S.175).

12. So reicht die Palette der Halal-Produkte von Hot-dogs ohne Schweinefleisch bis zu Non-Food-Angeboten wie schariakonformen Hotels, die von einer global wachsenden Halal-Industrie bzw. schariakonformen Parallelökonomie angeboten wird, die mittlerweile bereits ihre eigene „Halal World Expo“ zum zweiten Mal durchgeführt hat. Vgl. zum Beispiel auch „Mit Allah an der Fleischtheke“ http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,651441,00.html

13. Dass ‚Biopolitik’ ganz bewusst als Mittel der islamischen Herrschaftsexpansion eingesetzt wird, zeigt eindeutig das folgende Zitat des ehemaligen Vorsitzenden der IGMG, Erbakan, der auf einer Veranstaltung des IGMG-Gebietes Schwaben am 4. Juni 2001 in Neu-Ulm vor 15.000 Anwesenden sagte: „Ich will deutsche Muslime sehen! Durch die Heirat von deutschen Muslimen mit türkischen Staatsangehörigen und dem Familiennachzug aus der Türkei könnte das Potential von deutschen IGMG-Anhängern rasch wachsen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sei so das Ziel zu erreichen, eine erfolgreiche islamische Wahlpartei in Deutschland zu gründen. Voraussetzung für eine Teilnahme an Wahlen sei allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Karahan sprach von einer islamischen Partei in Deutschland, die in wenigen Jahren den Einzug in den Berliner Reichstag schaffen könne. Denn in Deutschland hielten sich etwa 7 Millionen Moslems legal oder illegal auf. In etwa fünf Jahren werde diese Zahl auf rund 11 Millionen anwachsen. Und in weiteren fünf Jahren etwa 16 Millionen betragen. Dann sei man bereits so stark wie die ehemaligen Einwohner der DDR“ (vgl. Tibi 2002, S. 269f.). Auch wenn die im Zitat unterstellten Zahlen nicht stimmen, so ändert das doch nichts an der deutlich erkennbaren Grundabsicht.
Dass die (Re-)Produktion eines Überschusses sozial frustrierter junger Männer die eigentliche materielle Basis des expansiven Islamismus darstellt, ist längst ein offenes Geheimnis. Vgl. zum Beispiel Heinsohn (2006) oder Sloterdijk (2006).

Quelle: http://www.gam-online.de/text-Grundlegende%20Bestimmungsmerkmale%20des%20Islam.html

 

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Hartmut Krauss

Islam und Ungläubige.
Eine prinzipielle Klarstellung angesichts der aktuellen Selbstdemaskierung des global agierenden Islam

Fortbestehen der islamischen Unterdrückungsregime in den verfeindeten Kernländern Iran und Saudi-Arabien (1); komplettes Desaster des „arabischen Frühlings“; Vormarsch der militanten Terror- und Massaker-Vorhut des Scharia-Islam in Mittelafrika, im Irak, in Afghanistan und Pakistan; zunehmende Aggressivität desintegrierter Muslime in westlichen Einwanderungsländern – und noch immer Politiker an der Macht, die der Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Europa Tür und Tor öffnen und diese mit Hilfe der Medien schönfärben.
Die Zeit, mit hilflosen Appellen auf Einzelheiten zu re-agieren (anstatt proaktiv das Ganze ins Visier zu nehmen) und in passiv-naiver Gutgläubigkeit auf einen „Reformislam“ oder eine Umkehr der politisch Verantwortlichen zu hoffen, sollte definitiv vorbei sein. Es gilt, sich auf eine härtere Gangart einzustellen und die entsprechende handlungsstrategische Formierung vorzunehmen. Dabei ist von folgendem Grundsachverhalt auszugehen:

Das zentrale Hindernis, das der im Koran festgelegten islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von „Ungläubigen“, die sog. Kafire. Als Feinde der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die „Ungläubigen“ als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen. „Der Koran widmet 64% seines Texts den Ungläubigen und die Trilogie als Ganzes (Koran, Hadithsammlung und Prophetenbiographie, H. K.) beschäftigt sich mit 60% ihres Gesamttexts mit den Ungläubigen.“ (Bill Warner: Scharia für Nicht-Muslime 2013, S. 8f.).

Da Nichtunterwerfung und Widerstand gegen den islamischen Herrschaftsanspruch als Handlungen gegen Gott/Allah grundsätzlich ausgeschlossen sind und die Lebensordnung, ja die pure Existenz der Kafire gegen Allahs Gesetz verstößt, ist es erlaubt, ja gemäß den islamischen Quellenaussagen geboten - natürlich immer in Abhängigkeit von konkret vorliegenden Kräfteverhältnissen - , „Ungläubige“ zu töten, zu versklaven, zu berauben, zu foltern, zu betrügen, zu verspotten etc.; kurzum: als minderwertig zu behandeln. Dabei besitzen die Kafire im islamischen Diskurs den Status von Untermenschen. So heißt es in Sure 8, Vers 5: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ Generell sind die autoritativen Texte des Islam eine permanent sprudelnde Legitimationsquelle von muslimischen Gewalthandlungen gegen Ungläubige, Frauen, Abtrünnige, Abweichler aller Art. Hinzu kommt der interkonfessionelle Hass zwischen Sunniten, Schiiten, Alewiten und Ahmadis.

Welche menschenfeindlichen Auswüchse die orthodox-islamische Herabsetzung der „Ungläubigen“ annehmen kann, verdeutlicht eine Aussage Ayatollah Khomeinis, des Begründers der islamistischen Gottesdiktatur im Iran: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Samen, Hunde, Schweine, Leichenteile, ein Nicht-Moslem oder eine Nicht-Moslemin, Wein, Bier und der Atem eines Kamels, das unreine Dinge gefressen hat. Der ganze Körper eines Nichtmoslems ist unrein, auch sein Haar, seine Nägel und alle Ausscheidungen seines Körpers. Ein Kind vor der Reife ist unrein, wenn seine Eltern und Großeltern keine Moslems sind“ (zit. n. Gopal 2006, S. 338).

Letztendlich zielt der Islam ab auf die totale Vernichtung aller nichtmuslimischen Lebens- und Bewusstseinsformen, also auf die Ausmerzung alles Unislamischen: „Und kämpft gegen sie, bis … nur noch Gott verehrt wird (bzw. die Religion Allah gehört, H. K.)!“ (Sure 2, 193). Die herrschaftliche Ungleichstellung von Muslimen/Rechtgläubigen und Ungläubigen/Kafiren bildet somit ein herausragendes Strukturprinzip des Islam und bringt eine dementsprechende dualistisch-hierarchische Ethik und Gesetzlichkeit hervor. So legt die Scharia eine systematische Ungleichbehandlung der Kafire fest. Demzufolge ist „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (Heitmeyer u. a.) - mit allen daraus hervorgehenden und immer wieder zu besichtigenden Folgen - ein zentrales Grundcharakteristikum des Islam.

Im klassischen Konzept haben die nichtmuslimischen Bewohner eines islamischen Hoheitsgebietes vier Möglichkeiten:

a) Bedingungslose Unterwerfung und Übertritt zum Islam;

b) Zahlung einer Kopfsteuer und Einnahme der Stellung eines Bürgers „zweiter Klasse“ mit minderen Rechten und zahlreichen Entwürdigungen. Diese Möglichkeit wird aber nur unter entwürdigenden Auflagen „Besitzern der Buchreligion“, also Christen und Juden gewährt, nicht aber den Anhängern polytheistischer Kulte oder Religionsfreien.

c) Tötung (oder im günstigeren Fall Versklavung) durch die muslimischen Eroberer für diejenigen, die den Übertritt zum Islam oder die Zahlung der Kopfsteuer verweigern oder

d) Bewaffneter Kampf/Verteidigungskrieg gegen die muslimischen Herrscher bzw. Okkupanten.

Ist nun aber das islamische Unterwerfungs-/Herrschaftsbegehren aufgrund widriger Kräfteverhältnisse zunächst verwehrt, so bleibt den orthodoxen und „radikal-linientreuen“ Akteuren immer noch die Errichtung, Abschottung und erweiterte Reproduktion eigenständig überwachter und kontrollierter Herrschaftsräume auch inmitten einer mehrheitlich „ungläubigen“ Gesellschaft. Sobald sich aber dieses quantitative Kräfteverhältnis wandelt, ist nach dem islamischen Gesetz folgerichtig eine qualitative Verhaltensänderung der Muslime programmiert: Jetzt gilt es aus der Position des Schwächeren bzw. Desjenigen, der bislang an seiner göttlich legitimierten Herrschaftsausübung gehindert wurde, in die Position des Unterwerfers überzuwechseln. Das bedeutet a) den Regelkanon der „Dhimmisierung“ gegenüber den monotheistischen Konkurrenten (christliche und jüdische Schriftbesitzer) anzuwenden, b) die erzwungene Islamisierung, Vertreibung, Versklavung oder Tötung der Polytheisten und Atheisten/Agnostiker (die wahren Ungläubigen) zu vollziehen und c) die strikte Geltung der Scharia zu praktizieren. Dort, wo die letztendlich ausschlag- und tonangebenden Scharia-Muslime und ihre militante Vorhut über Reviermacht verfügen, wie zum Beispiel in islamistisch kontrollierten Gebieten von Bürgerkriegsländern (Syrien, Irak, Jemen, Pakistan, Afghanistan, Mali, Nigeria etc.), aber auch in bestimmten Stadtteilen und Regionen in westlichen Zuwanderergesellschaften mit starker muslimischer Konzentration, kommt dieses Verhalten direkt zum Tragen: Muslime in London auf Scharia-Patrouille; Forderung nach Alkohol-Verbot auch für Nichtmuslime in Belgien; Belästigung von „unislamisch“ gekleideten Frauen in europäischen Großstädten; sittenterroristischer Aufruhr islamisch verformter Menschen in westlichen Badeanstalten; Etablierung von islamisch geprägten No-go-areas; Aufbau einer islamischen Gegenjustiz; immer dreistere Forderungen nach islamgerechter Ummodelung auf allen gesellschaftlichen Gebieten etc.)

Die aktuell flächendeckenden Bürgerkriege, terroristischen Aufstände und Massenunruhen in islamischen Ländern und Gebieten mit starken muslimischen Bevölkerungsanteilen sind Ausdruck der strukturellen Unfähigkeit der islamischen Herrschaftskultur zu einer dringend notwendigen Modernisierung und Demokratisierung aus eigenen kulturellen Antriebskräften. Die reaktionäre Vorherrschaft des Islam als allseitiger vormoderner Regulierungsinstanz, die Recht, Politik, Staat, Alltag, Bildungsinhalte, Heirats- und Essverhalten etc. monokratisch normiert, wirkt als unüberwindliche Barriere. Nur eine radikale Auflösung dieser herrschaftskulturellen Monokratie könnte hier Abhilfe schaffen.

Aufgrund kurzsichtiger und kurzfristiger Profit- und Herrschaftssicherungsinteressen hat der Westen, allen voran die USA, bislang eine desaströs verkehrte Politik gegenüber dem islamischen Herrschaftsraum betrieben, die jeden Instinkt für das kleinere Übel vermissen ließ und lässt. So wurden die afghanischen Mudschahedin und die später daraus hervorgehenden Taliban gegen das säkulare Nadschibullah-Regime unterstützt. Zudem wurde die Allianz mit dem Terror finanzierenden Herrscherhaus der radikalislamischen Saudis ausgebaut, anstatt zunächst einmal Saddam Hussein die wahabitischen Ölmonarchien schleifen zu lassen. Das westliche Auftreten gegen Gaddafi, Mubarak und Assad hat vorhersehbar nichts anders bewirkt als eine Stärkung der islamistischen Kräfte (nur in Ägypten konnte - gegen die lautstark protestierenden Westmächte - der Spieß umgedreht und die Muslimbruderschaft entmachtet werden). Während die EU und die USA eine unerträglich verzerrende und arrogante Sanktionspolitik gegenüber Russland betreiben, genießen in scharfem Kontrast hierzu die Erdogan-Türkei sowie die iranische Gottesdiktatur weitgehende Narrenfreiheit.

Am Ende von Obamas Amtsperiode wird man auch über dessen komplett verfehlte Politik gegenüber dem islamischen Herrschaftsraum sagen müssen: No, we can‘t !

Zahlreiche Studien belegen mittlerweile den wissenschaftlich-analytisch leicht vorhersehbaren Tatbestand, dass der überwiegende und ausschlaggebende Hauptanteil der in den vergangenen Jahrzehnten massenhaft nach Europa eingewanderten streng gläubigen Muslime sich weder sozialökonomisch (Arbeitsmarkt) noch soziokulturell integrieren konnte bzw. auch gar nicht die Absicht hatte, sich in eine nichtislamische/„ungläubige“ Gesellschaft einzugliedern. Vielmehr bildeten sich gegengesellschaftliche Milieus mit starker bis feindseliger Abwehr säkular-demokratischer Normen heraus (2).

Angesichts des tiefenwirksamen islamischen Diskurses über „Ungläubige“ sowie in Anbetracht dieser offenkundigen Desintegration einer großen Zahl orthodoxer (normgerecht-gläubiger) Muslime, die bereits jetzt ein nicht zu unterschätzendes Belastungs-, Bedrohungs- und Zersetzungspotenzial für eine in Europa auszubauende säkular-demokratische und sozial ausgewogene Grund- und Lebensordnung darstellen, ist es unabdingbar, deren weitere Zuwanderung zu stoppen. Gleichzeitig ist gegenüber den hier verweilenden orthodoxen und radikalen Islamanhängern eine neue Politik klarer Auflagen einzuführen und die bisherige verfehlte Toleranz und einfühlende Nachgiebigkeit zu beenden. Das gilt auch im Hinblick auf die im humanitären Gewand daherkommende, in Wahrheit aber unverantwortliche und selbstbeschädigende, weil ungesteuerte und nicht auswählende Aufnahme von Flüchtlingen aus den islamischen Bürgerkriegsgebieten (heute Syrien, morgen Irak und übermorgen?) (3). Bedenkenswert ist in diesem Kontext die Einschätzung des Hamburger Journalisten Paul Nellen:

„Die von ISIS (4) erzeugten Flüchtlingsströme sind durchaus einkalkuliert und Teil ihrer kühnen Strategie - als künftige 5. Kolonne und Aufstandsmasse in den Aufnahmestaaten Europas. Dort werden miteingeschleuste ISIS-Gotteskrieger und lokale Jihadisten schon für den rechten islamischen Glaubenseifer sorgen. Als Muslime erhöhen die Ex-Syrer, -Iraker, -Jordanier usw. den islamischen Bevölkerungsanteil in Deutschland/Europa (5), der sich unter radikal-orthodoxer Anleitung in sozialen und politischen Sprengstoff verwandeln lässt, so die möglichen Überlegungen der ISIS. Mitte des Jahrhunderts, ev. schon sehr viel früher, könnte dann erstmals in Europa vom Scharia-Islam konkret und gewaltsam - wie derzeit im Nahen Osten - die Machtfrage in Europa gestellt werden. Bis dahin wird die Strategie der Spannung auf dem Kontinent zunehmen, angefeuert durch das Beispiel erfolgreicher jihadistischer Kämpfe in anderen Teilen der Welt.“

Hatten die USA Anfang der 1960er Jahre Westdeutschland genötigt, ein Anwerbeabkommen mit der Türkei abzuschließen (6), so warnte 2008 ausgerechnet der amerikanische Geheimdienst CIA vor kommenden Bürgerkriegen in Europa - ausgelöst durch Aufstände des sich erweitert reproduzierenden Subproletariats desintegrierter Muslime (7). Als Vorboten wurden die Gewaltausbrüche männlicher islamischer Jugendlicher in zahlreichen Großstädten Frankreichs, Englands, Schweden und den Niederlanden angesehen. Auch in Deutschland berichteten Polizeikräfte in jüngster Zeit wiederholt von entstehenden No-go-Areas, in denen sie von aggressiven Rudeln massiv beschimpft und angegriffen werden. Hervorhebenswert ist in diesem Kontext, dass eine beträchtliche Zahl der islamgläubigen Migranten die geburtenschwachen, schrumpfvergreisenden, weltanschaulich-politisch inhomogenen und „postheroischen“ europäischen Gesellschaften - bei bestehenden politischen

Machtverhältnissen leider durchaus zu recht - als leichte Beute ansehen (8). Allerdings bliebe immer noch ein ausreichendes Zeitfenster, bei vorhandener aktiver Willensbereitschaft der islamkritischen einheimischen Bevölkerungsmehrheit im Bündnis mit den integrierten/integrationswilligen nichtmuslimischen Zuwanderern das Problem der Eindämmung und Zurückdrängung islamischer Herrschaftskultur in Europa relativ elegant und gewaltfrei zu lösen (9). Ohne eine Entfernung der aktuellen politischen Klasse von den Schalthebeln der Macht und ohne grundlegenden Umbau des jetzigen postsäkularen Erfüllungsstaates wird das allerdings nicht funktionieren. Von der Illusion, das Problem mit den etablierten politischen Kräften zu lösen, sollten man sich allerdings alsbald befreien.

( Juni 2014 )

 

Literatur:

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Neue Potentiale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin 2014.

Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. ‚Bildung in Deutschland 2014‘ wird von einer wissenschaftlichen Autorengruppe im Auftrag der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegt.

Gopal, Jaya: Gabriels Einflüsterungen. Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. Übersetzt und herausgegeben von Fritz Erik Hoevels. 2. erweiterte Auflage. Freiburg 2006.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme. Osnabrück 2008.

Krauss, Hartmut: Kritische Islamanalyse zwischen öffentlicher Diskursverwirrung und apologetischer Diffamierungsoffensive. Eine grundsätzliche Stellungnahme jenseits fremdenfeindlicher Problemausbeutung und reaktionärer Islamophilie. In: Krauss, Hartmut (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010, S. 39-100.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Warner, Bill: Scharia für Nicht-Muslime. Herausgegeben vom Zentrum für Studien zum politischen Islam. Überarbeitete Übersetzung von EuropeNews Dez. 2013.

 

1. Der saudi-arabische Justizminister hat gerade noch einmal die Unantastbarkeit der Scharia-Strafen wie Enthaupten, Auspeitschen und Handabhacken explizit bestätigt: „‚These punishments are based on divine religious texts and we cannot change them,’ Mohammed Al Eissa reportedly said during a recent speech in Washington.”
http://www.arabianbusiness.com/saudi-minister-says-beheading-lashings-cannot-be-changed--553582.html#.U59gL6LwDIU

2. Zum Stand der Integration der Muslime in Deutschland vgl. Krauss 2008, 2010 und 2013 und die dort angegebene, kritisch ausgewertete Literatur. Zu aktuellen Zahlen siehe den Bildungsbericht 2014 sowie die Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: Neue Potenziale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin 2014.

3. Aufzunehmen wären Angehörige islamisch verfolgter Minderheiten und „Ungläubige“. - Angesichts des demagogischen Moralnarzissmus, wie er stereotyp in so manchen Talkshows abgesondert wird, ist man allerdings auch geneigt zu fordern: Ab mit den Flüchtlingen in die Gärten von Lanz, Glööckler und anderen prominenten Konsorten aus den Rotweingürteln und besseren Wohnlagen mit ihrer zum Teil dekadenten „Gutmenschen“-Phraseologie.

4. Die Terrorgruppe „Islamischer Staat im Irak und in Syrien“ (ISIS), die seit geraumer Zeit mit martialischen Grausamkeiten wie Massenerschießungen, Kreuzigungen und Enthauptungen von Gefangenen auf sich aufmerksam macht und zunehmend salafistische Jugendliche in Europa fasziniert, hat sich unlängst vom Al-Kaida-Netzwerk losgesagt ,weil dieses angeblich nicht radikal genug sei.

5. Während die islamischen Terrorgruppen, die aktuell riesige Flüchtlingsströme in Syrien, im Irak, Pakistan etc. bewirken, von Sponsoren aus den reichen arabischen Ölmonarchien finanziert und bewaffnet werden, entziehen sich gerade diese Länder ihrer Verantwortung der naheliegenden Flüchtlingsaufnahme innerhalb des islamischen Herrschaftsraumes und wälzen die dort intern generierten Probleme auf nichtmuslimische Regionen ab - zur Freude der hiesigen Migrationsindustrie mit ihrer oberflächlich-pseudohumanitären Propaganda, die kausalen Problemanalysen und entsprechenden Strategien aus dem Weg geht. Dazu ein konkretes Beispiel: Der 31-Jährige Fathi Mustafa „konnte seine Frau Satanai Fakee (27) und Töchterchen Amytis (5) aus der umkämpften Stadt Aleppo nach Dubai bringen, wo er die letzten elf Jahre gearbeitet hat. Da seine Frau aber in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Aufenthaltsgenehmigung bekam, weil ein Stempel auf dem entsprechenden amtlichen Dokument aus Syrien fehlte, entschloss sich die Familie zur Weiterreise nach Europa. Über Polen reiste sie nach Deutschland, wo sie Mitte Februar um Asyl bat.“ (Neue Osnabrücker Zeitung vom 16. Juni 2014, S. 26)

6. http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-50-jahre-anwerbeabkommen-mit-der-tuerkei.html

7. http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2008/04/30/AR2008043003258.html?nav=rss_world

8. http://www.gam-online.de/Bilder/11-2013-Der%20biologische%20Dschihad.pdf"

9. http://www.gam-online.de/Bilder/Säkulare%20Lebensordnung-Programm.pdf

Quelle: http://www.gam-online.de/Bilder/Islam%20und%20Ungläubige%206-2014.pdf

 

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Avaaz-Petition „Alptraum im Paradies“ 100 Peitschenhiebe für vom Stiefvater vergewaltigtes Mädchen

So sozial und engagiert die Grundidee und die wertvolle Menschenrechtsarbeit der Betreiber der Avaaz-Abstimmungsplattform, diesem technischen Meisterwerk der Meinungsäußerung auf dem freien Medium Computer, auch ist, es bleibt zu ihrer Petition „Alptraum im Paradies“ Wesentliches anzumerken.

Hier kurz der Inhalt der Petition: Auf den Malediven wurde eine Minderjährige jahrelang vom Stiefvater vergewaltigt. Weil dies außerehelichen Geschlechtsverkehr darstellt, wurde sie nun zu (oftmals tödlichen) 100 Peitschenhieben „Strafe“ verurteilt. Avaaz ruft zu einer Unterschriftenaktion auf. So weit, so gut. Was jedoch entsetzt, ist dies: kein Wort auf der Startseite desKampagnentextes, dass die Malediven ein Scharia-Staat (Scharia: Koran plus Sunna (Gesamtheit der Hadithen) sind und somit diese Werke als "Grundgesetz" haben. Auf dieses Grundübel hinzuweisen, wäre die Aufgabe von Menschen gewesen, die die Grundrechte einer Demokratie genießen für deren Errichtung unzählige Menschen gestorben sind.

Hier der Wortlaut der Kampagne:


Avaaz.org

Alptraum im Paradies

Bild

Verfasst am: 20 März 2013

es ist kaum zu glauben -- ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer ist zu 100 öffentlichen Peitschenhieben verurteilt worden! Lassen Sie uns diesen Wahnsinn beenden, indem wir dort ansetzen, wo es der maledivischen Regierung richtig weh tut: Beim Tourismus.

Der Stiefvater des Mädchens soll sie über Jahre hinweg vergewaltigt und ihr Kind getötet haben. Nun sagt das Gericht, dass sie wegen “außerehelichen Geschlechtsverkehrs” mit einem Mann, dessen Name noch nicht einmal genannt wurde, ausgepeitscht werden muss! Der maledivische Präsident Waheed steht bereits unter weltweitem Handlungsdruck -- wir können ihn dazu zwingen, das Mädchen zu retten und das Gesetz zu ändern, damit anderen Opfern dieses grausame Schicksal erspart bleibt. Nur wenn wir jedes Mal dort einschreiten, wo solche Schandtaten passieren, können wir den Krieg gegen die Frauen stoppen.

Der Tourismus ist eine große Einnahmequelle für die maledivische Elite und die Minister. Lassen Sie uns diese Woche eine millionenstarke Petition an Präsident Waheed aufbauen und 
den Ruf der Inseln gefährden, indem wir schlagkräftige Anzeigen in Reisemagazinen und im Internet schalten, bis er einschreitet, um sie zu retten und dieses ungeheuerliche Gesetz abzuschaffen. Unterzeichnen Sie jetzt und verbreiten Sie die Kampagne!

An Präsident Mohammed Waheed Hassan:

Als besorgte Weltbürger fordern wir Sie dazu auf, sich für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern einzusetzen. Wir begrüßen die Maßnahmen, die Ihre Regierung in dem Fall des 15-jährigen Vergewaltigungsopfers bereits ergriffen hat. Doch echte Gerechtigkeit kann nur erfolgen, wenn Sie Auspeitschungen auf den Malediven beenden und Gesetzesänderungen für einen erhöhten Schutz von Missbrauchsopfern vornehmen.

http://www.avaaz.org/de/maldives_global/?fZBNsab&pv=66

 

 

Wikipedia schreibt zur Religion auf den Malediven:

„Der Islam ist die alleinige StaatsreligionReligionsfreiheit wird ausdrücklich ausgeschlossen: Die öffentliche Religionsausübung jeder anderen Religion ist verboten und unterliegt strafrechtlicherVerfolgung.  Das muslimische Glaubensbekenntnis ist Bedingung für die maledivische Staatsbürgerschaft, seit der Verfassungsrat im Dezember 2007 eine Verfassungsänderung verabschiedete (Artikel 9 Absatz D der neuen Verfassung). Auf dem aktuellen christlichen Weltverfolgungsindex der privaten Organisation Open Doors stehen die Malediven aufPlatz 6 (Vergleich 2008: Platz 4, 2009: Platz 6, 2010: Platz 5).[5]

Nicht-Muslime werden diskriminiert, die gesellschaftliche Kontrolle ist enorm. Zum 1. Januar 2008 wurde allen Staatsbürgern, die Christen sind, die Staatsbürgerschaft entzogen. Mehr als 700 Christen wurden so zu Staatenlosen. Kirchen sind verboten; der Import christlicher Literatur ist untersagt; Staatspräsident Mohamed Nasheed bat deutsche Islam-Gelehrte darum, ihm bei der Durchsetzung der Scharia auf den Malediven zu helfen.[6][7]

Im Jahr 2010 gibt es immer noch eine weit verbreitete antichristliche Haltung auch gegenüber Touristen. Die von der Tourismusindustrie angebotenen Hochzeiten für Europäer werden in Landessprache abgehalten. Hochzeitszeremonien wurden mit christenfeindlichen und beleidigenden Worten abgehalten, ohne dass die Teilnehmer etwas davon merken.[8]

Als weitere Diskussionsgrundlage untenstehend die glasklaren Worte aus dem Koran, dem Wort „Gottes“, dem REINEN, nicht durch blasphemische UN-Menschenrechtsgesetze entheiligten islamischen Dogma. Zum Thema Unzucht ist, für jeden verständlich, zu lesen:

Sure 24,2 in den vier gängigsten Übersetzungen

Ahmadeyya

Rudi Paret

M. A. Rassoul

Azhar

Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. Und laßt nicht Mitleid mit den beiden euch überwältigen vor dem Gesetze Allahs, so ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen.

 

*Unter Unzucht (al-zina) wird hier verbotener Geschlechtsverkehr verstanden, ob Ehebruch oder nicht.Nach Max Henning

Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht* begehen, dann verabreicht jedem von ihnen hundert Peitschenhiebe Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es (bei dieser Strafverordnung) um die Religion Allahs geht (fie dieni llaahi), nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt Und bei ihrer Bestrafung soll eine Gruppe der Gläubigen (als Zeugen) anwesend sein.

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.

Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht* begehen, versetzt jedem hundert Peitschenhiebe! Ihr sollt kein Mitleid mit ihnen haben, geht es doch um die Religion Gottes, wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt. Eine Gruppe von Gläubigen soll beim Strafvollzug zugegen sein.

www.koransuren.de/koran/surenvergleich/sure24.html

Im Koran wird Klartext gesprochen. Mohammed hat die Worte Allahs so formuliert, dass sie auch von denjenigen seiner Mitmenschen ohne höhere Schulbildung verstanden werden können. Da gibt es nichts zu interpretieren.

Verbotenen Geschlechtsverkehr unter einwilligungsfähigen Erwachsenen im rechtlichen Sinne gibt es in Deutschland seit der Änderung der Gesetze zur Homosexualität im Jahr 1969 nicht mehr. Zu diesem Fall bleibt also nur die Frage offen, ob Vergewaltigung im Koran überhaupt einen Straftatbestand darstellt. Eine Anfrage beim Zentralrat der Muslime blieb bis heute unbeantwortet.

Dies alles ist nicht als allgemein bekannt vorauszusetzen. Deshalb ist zu überlegen, warum diese grundlegenden Informationen verschwiegen werden. Zivilcourage sieht anders aus. Die „göttliche Grundlage“ dieses unglaublich grausamen Vorganges, des Auspeitschens eines jahrelang vergewaltigten Mädchens, ist nun einmal der Koran. Für Avaaz scheint die Meinungsfreiheit im eigenen Land nicht zu gelten. Warum ist klares Erkennen, Denken und Reden so schwierig geworden? Warum wird geschwiegen, wo lautes Rufen geboten wäre?

Im Petitions-Text wird weiter um den heißen Brei herumgeredet: Avaaz verlangt in der Petition lobenswerterweise Gesetzesänderungen auf den Malediven. Hier hätte auf folgendes ideologisches Problem hingewiesen werden müssen: Es gibt auf diesem zweigeteilten Inselstaat gar keine veränderlichen Gesetze in unserem Sinne, sondern ausschließlich „Gottes unveränderliches Heiliges Wort“ als religiöse und politische Grundlage, wie korantreue Muslime hier in Deutschland wieder und wieder betonen. Wer Ohren hat, der höre. Religion, Recht und Staat sind eine untrennbare Machteinheit und absolut unveränderlich. Forderungen nach Gesetzesänderungen sind im Sinne Mohammeds nicht vorgesehen, sondern gleichzusetzen mit Blasphemie. Die islamischen Verbände bei uns scheinen auch eher gegen diejenigen vorzugehen, die Kritik am Wortlaut des Korans äußern, als gegen diejenigen, die ihn wortgetreu auslegen. Dies beklagt Sabatina James, die vom Islam bedauerlicherweise in die nächste orthodoxe Religion abgeglitten ist.

Um dieses Dilemma drastisch darzustellen wäre folgende Frage notwendig: Was wäre die korangerechte Strafe für die blasphemischen Unterzeichner der Petition, würden sie in einem „Gottesstaat“ leben? Wer hat den Mut dies im Koran nachzusehen? Es dürfte etwas zwischen Steinigung und Halsabschneiden sein. Man darf vergewaltigte Mädchen zur „Strafe“ auspeitschen, aber den Koran oder den Propheten im Sinne der Menschenrechte kritisieren, nein, das ist auf den Malediven vom religiösen Dogma her nicht vorgesehen. Die Kritikunfähigkeit totalitärer und religiös-dogmatischer Regime ist die größte Bedrohung der Menschenrechte auf der ganzen Welt. Das muss im gleichen Atemzug angeprangert werden, will man eine Chance auf Veränderung schaffen.

Um sich also jegliche Kritik zu verbieten hat Mohammed diesen transzendenten „Gott“ bewusst in seinem Kampf um die Macht eingesetzt, um sich die höchstmögliche und unangreifbare Autorität zu sichern. Auch über das Geschehen in Nachbars Gemächern.

In diesem geschichtlichen Kontext stellt sich wieder einmal die spannende Frage, warum haben damals alle mitgemacht? Fast alle. Die wenigen mutigen Kritiker verfielen damals wie heute der Todesstrafe durch den „berechtigten Zorn Allahs“. Was bei manchem Zeitgenossen heute verständlicherweise starke Ängste erzeugt. Sind es also Ängste, die sogar auf den Internetplattformen des freien Westens die notwendige Meinungsäußerung mehr und mehr töten? Angst um das Leben? Angst um den Verlust von persönlichen oder materiellen Vorteilen? Angst, die Anerkennung geliebter Menschen zu verlieren? Ist es letztendlich mangelndes Selbstwertgefühl? Ist es vorauseilender Gehorsam? Fehlt der Stolz für das Sein und Wollen? Jener Stolz, den die christliche Kirche als Todsünde erfolgreich ausgemerzt hat?

Oder warum wagen es nur ganz wenige Mutige, Ross und Reiter zu nennen? Die „gute“ Erziehung – und bedauerlicherweise auch die moderne Psychologie - erlauben es nicht mehr anderen Menschen „böse“ Absichten zu unterstellen. Warum darf ein „guter“ Mensch keine Kritik äußern? Nun, das Lästern wird bekanntlich schon in 1. Timotheus 1.20 bei Androhung von Satans Strafe verboten. Auch Mose lehrt unter Androhung der Todesstrafe: „Den Göttern sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern“ (2. Mose 22.27). Für einen „guten“ Bürger, der nach Anerkennung und Lob lechzt, dies täglich´ Brot lebensnotwendig braucht, heißt dies nun: Niemals die Macht kritisieren. Und dieses Brot wird seit 3000 Jahre den Menschen mehr oder weniger brutal „angeboten“. Das sitzt tief. Sehr tief. Und wird täglich erneuert.

Was unsere Schuld darüber hinaus noch weitaus größer macht, ist die Bedeutung der deutschen Islamschulen und Universitäten für die Malediven. Was machen die hier ausgebildeten Islamgelehrten, wenn sie ihr Stipendium in unserem angesichts dieser Tatsache wohl etwas zu toleranten Land beendet haben? Laut Wikipedia (Staatspräsident Mohamed Nasheed bat deutsche Islam-Gelehrte darum, ihm bei der Durchsetzung der Scharia auf den Malediven zu helfen“) sollen sie auf die Malediven gehen und dem Staatspräsidenten helfen die Scharia durchzusetzen.(9) Sinnvoller kann man Steuergelder nicht verwenden.

Im Schutze dieser repressiven, durch „Gott“ festgezurrten Geisteshaltung, diesem zu „Gottes Wort“ gemachten und benützten Machtanspruch der Führungseliten, werden die erst seit kurzem zugelassenen politischen Oppositionsparteien in ihrer Arbeit auch folgerichtig massiv eingeschränkt. Solange sich die Menschen in relativ freien Gesellschaften auf Hinweise auf die ganz grell nach außen sichtbaren Missstände beschränken, werden jene Grundprobleme nicht behoben werden können. Hier gilt festzuhalten: ein Mensch, der nicht kritikfähig ist, hat keine Qualifikation für Führungspositionen.

Ein letzter, politisch sehr reizvoller Gedanke zu dieser beliebten Sonneninsel. Durch die hohe Anzahl von Staatsunternehmen, insbesondere in den Schlüsselbereichen der Wirtschaft, stellen sich die Malediven praktisch als Sozialismus dar. Erklärt sich hierdurch zum Teil der „überraschende“ Schulterschluss vieler linker, traditionell explizit religionskritischer Parteien, mit islamischen Gruppierungen die auch hier einen Gottesstaat errichten wollen? Oder geht es nur um einen zweckdienlichen Schulterschluss?

Nicht viele Menschen haben das große Glück in einem – relativ - freien Land zu leben. Es gilt „nur“ die Schere im eigenen Kopf zu zerschlagen. Es gibt – außer ein paar Morddrohungen an Islamkritiker – keine äußeren Bedingungen mehr, die jemanden davon abhalten könnten die Dinge beim Namen zu nennen, die Missstände an der Wurzel zu packen und der offenen und subtilen Unterdrückung in der Gesellschaft entgegenzutreten. Es gibt so viele Handlungsmöglichkeiten für die Menschenrechte zu kämpfen. Die offizielle Presse scheint zum größten Teil schon verloren zu sein, aber das demokratische Internet kann eine Chance sein (Mark Zuckerberg z.B. ist wohl nicht zufällig ein Atheist).
Das Lesen sollte nicht nur gelernt werden, um Sure 24,2 lesen zu können, sondern auch die Schriftstücke der Aufklärung und der Vernunft. Und bei vollem Verstande beides kritisch zu diskutieren.

Hannes Meyer

Änderung: 19/04/2013 18:04

 

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Verweise im Wikipedia-Zitat:
5) ↑ [1] der Menschenrechtsorganisation Open Doors
6) ↑ Benedikt Vallendar: Christen nur als Touristen erwünscht In: Die Tagespost, 28. September 2010 (online)
7) ↑ http://www.presidencymaldives.gov.mv/publications/constitution.pdf
8) ↑ Antichristiliches Verhalten In: Süddeutsche, 29. Oktober 2010 ([2])
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Malediven. Diese Seite wurde zuletzt am 27. März 2013 um 08:29 Uhr geändert.
9) Der Autor
Udo Ulfkotte schreibt dies auch auf der Seite des Kopp-Verlages vom 20.03.2010.

 
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" Selbst im Fall einer Revolution würden die Deutschen sich nur die Steuerfreiheit, nie die Gedankenfreiheit zu erkämpfen suchen. "

Christian Friedrich Hebbel (18. März 1813 - 13. Dezember 1863)  deutscher Dichter und Dramatiker

 

PI-Bewertung aus humanistischer Sicht

Seit Beginn der Ausbreitung des Christentums widmen sich der Humanismus und seine Vorläufer der Kritik an der Gewalt und den Herrschaftsstrukturen in dieser monotheistischen und aus eben diesem Grund systemimmanent intoleranten Religion 1) . Schon in Jeremia 44 wird die Gewalt, mit dem sich die Nachkommen Moses ausbreiten, beklagt 2) . Auch die geistige Grundlage des sich in China ab der Zeitenwende gewaltsam und parasitär ausbreitenden Buddhismus wird vom Philosophen Fàn Zhen hart angegriffen 3) . Auch die in Bezug auf Judentum und Christentum vergleichsweise neue Religion des Islam unterliegt in dieser humanistischen Tradition einer genauen kritischen Betrachtung. Religionsfreiheit impliziert selbstredend immer Religionskritik, was darin begründet liegt, dass die Religionsfreiheit im westlich verstandenen Sinne die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit VON Religion mit einschließt.

Es sollen hier vor der eigentlichen Vorstellung unserer Untersuchung einige Argumente vorgetragen werden, warum es heute - gesamtgesellschaftlich wie auch für freigeistig-säkular gesinnte Menschen und Organisationen - wichtig ist, sich gerade auf den Islam mit seinen noch immer patriarchal-autoritären Strukturen und der von ihm ausgeübten Diskriminierung Andersdenkender zu konzentrieren.

Als erstrangiger Grundsatz ist vorab anzuführen, dass in einer Demokratie jeder das Recht hat, sich mit einem selbstgewählten Thema auseinandersetzen, ohne dass dies einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Das „Auge“ der Aufklärung sollte nicht auf dem wesentlichsten Punkt, der Meinungsfreiheit, blind sein. Jedes Mitglied einer Demokratie sollte kritikfähig sein, alles andere würde das demokratische Prinzip ad absurdum führen. Es bedeutet für eine Demokratie das Ende, wenn auf Kritik, Aufklärung oder Satire mit Todesdrohungen reagiert wird. Zumal in Deutschland, wie die Geschichte lehrt, wenig Zivilcourage erlebbar ist.

Der Islam ist, genauso wie das Christentum und teilweise der Buddhismus, eine Religion, die Menschen im Sinne einer Herrschaftsetablierung mit Hilfe von Höllendrohungen und Selbstwertschädigungen moduliert und ausbeutet. Die sinnvolle, weil naturerhaltende Verehrung der Naturreligionen wurde von den monotheistischen Herrschern zugunsten eines herrschaftsunterstützenden, transzendenten, also der Natur entfernten, Gottes bekämpft.

Es trifft zu, dass die christlichen Kirchen in teilweise skandalöser Weise in sehr „unchristliche“ Aktivitäten verflochten sind, aber diese stellen per se keine substantielle Gefahr für die säkulare freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung dar. Außerdem sind diese Verflechtungen rückläufig, denn die Kirchen tragen, getrieben durch Druck der Öffentlichkeit, selbst diesbezüglich innere Konflikte aus. (Dass die Mühlen Gottes langsam mahlen, daran haben wir uns schon gewöhnt.)

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher ausschließlich mit dem Islam aufgrund dessen grundsätzlich größerer Distanz zu humanistisch-säkularen Werten und weil einzig der Islam heute in Europa eine erklärte, reale und konkrete Gefahr für die fast erreichte säkulare Gesellschaftsordnung und für die nachhaltige Verankerung der demokratisch-freiheitlichen Grundwerte in der Gesellschaft darstellt. Die europäischen Politiker und Medien übrigens gehen mit dieser Bedrohung auf eine höchst befremdliche Weise um: Es bleibt juristisch folgenlos, öffentlich die Tötung aller Nichtmuslime zu fordern. Aber sich gegen eine solche Zumutung auszusprechen ist gesellschaftlich inzwischen zum unkalkulierbaren Risiko geworden.

Die Sozialisation in muslimischen Familien geht aus sozialwissenschaftlicher Perspektive gesehen bedauerlicherweise mit einer deutlich schlechteren Integration einher als in anderen Einwanderergruppen. Unter Integration versteht der Soziologe Hartmut Krauss die

  • politisch-rechtliche Integration (Staatsbürgerschaft)
  • Sprachintegration
  • berufliche Eingliederung
  • soziokulturelle Eingliederung (Grundgesetz, Kulturdifferenz)
  • lebensweltliche Integration (interkulturelles Heiraten)

Allein, dass die polizeiliche Kriminalstatistik und die Angaben über die ALGII-Bezieher keine Rückschlüsse auf die einzelnen Einwanderergruppen zulassen, ist schon Ausdruck mangelnder Integration. Denn dieser Sachverhalt könnte ein Indiz dafür sein, dass sich die muslimischen Einwanderer nicht in hiesige Gegebenheiten einordnen und sich dem Vergleich nicht stellen, sondern dass sich umgekehrt Politik und deren soziologische Forschung dem Druck muslimischer Verbände beugen.

Werden jedoch die wenigen vorhandenen Studien genauer betrachtet, ergibt sich folgender Sachverhalt. Die türkisch-muslimischen Zuwanderer schneiden im Vergleich mit anderen Migranten mit Abstand am schlechtesten ab. Dies konstatiert Hartmut Krauss auf einer Tagung von GAM (Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte) und peri e.V. 4) am 18. Mai 2013 in Münster mit dem Titel:

"Zwangsehen, Ehrverbrechen, Homophobie und Integrationsverweigerung in der muslimischen Parallelwelt".

Der achte Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der AusländerInnen in Deutschland von 2010 hält fest: Während nur 15% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20- 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44% der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72% bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jeder 5. einen deutschen Pass hat. Dabei liegen die Frauen deutlich hinter dem Anteil der Männer. Andere Studien nennen ähnliche Zahlen.

Neben diesen faktisch zu beklagenden Integrationsdefiziten sind auf der grundsätzlichen Ebene auch einige Prinzipien des orthodoxen Islam zu nennen, die den Menschenrechten widersprechen:

  1. Das Postulat, daß die islamischen Glaubensgemeinschaft als allen andern Weltanschauungsgemeinschaften überlegen und deshalb über diese herrschaftsberechtigt sei (Sure 3). Besitzer Heiliger Bücher wie Juden und Christen werden als Bürger 2. Klasse geduldet, Atheisten haben im Grund kein Existenzrecht, ihnen ist die Hölle bestimmt (Sure 9).
  2. Der Islam kennt kein Recht auf freie Weltanschauung oder freie Meinungsäußerung oder gar das Recht auf Religionskritik. (Die einzige entsprechende Sure wurde durch eine spätere anderslautende per Abrogation aufgehoben). Kritische Urteile gelten als Gotteslästerung die mit dem Tod bestraft werden muß.
  3. Nach dem islamischen Fitra-Konzept (Fitra: Natur, Veranlagung, Schöpfung) wird jeder Mensch als Muslim geboren. Erst widrige Umwelteinflüsse verderben den Menschen und verhindern eine naturgemäße, islamgerechte Ausformung des Menschen
  4. Patriarchales Herrschaftsrecht der Männer über die Frauen (Sure 2): Frauen haben der männlichen Ehre zu dienen.
  5. Kein Recht auf sanktionslosen Religionswechsel oder Freiheit von Religion, Todesstrafe für Häresie oder Apostasie.
  6. Strafbarkeit der Homosexualität, die als krankhaft und gesetzeswidrig gelten, bis hin zur Todesstrafe.
  7. Kein Recht auf freie Partnerwahl (Zwangsheirat stellt eine lebenslange Vergewaltigung dar!) und Kultivierung eines vormodern-patriarchalen Konzeptes der "Ehre".
  8. Prämoderne, autoritäre "Gehorsamsmoral" als Leitkonzept.
  9. Patriarchal-hierarchische Familienstruktur, bzw. -Diktatur. Der Vater trifft alle relevanten Entscheidungen und überwacht die Ehre und Sitte der Familienmitglieder. Die Ehre des Patriarchen hängt davon ab, dass ihm die Familienmitglieder sichtbar gehorchen.
  10. Rigide Geschlechterrollenerziehung (Keine Triebbeherrschung des Mannes, Jungfräulichkeit der Frau, Gewaltanwendung, Ehrenmorde, Frau als gottesfürchtige Mannesdienerin, Pascharolle des Mannes)
  11. Abgrenzung gegenüber aufgeklärtem Vetrhalten als Ursache von Ehrenmorden.
  12. Distanz gegenüber am Stand der Wissenschaften orientierter Bildung.
  13. Der Mensch ist nicht Subjekt, sondern Objekt der Glaubensgemeinschaft.
  14. Keine Trennung von Religion und Recht. Der islamische Offenbarungsmythos lässt sich nicht auf spirituelles begrenzen, sondern sieht sich als göttliches Gesetz über dem gesamten Lebensraum.

Viele Alt- 68er, die damals vehement gegen weitaus weniger schlimme Zustände in den Familien und der Gesellschaft gekämpft hatten, nehmen die autoritäre Erziehung in muslimischen Familien kritiklos und tatenlos hin. Zur Erklärung dieses Phänomens gibt es noch keine psychologisch-wissenschaftliche Forschung.

Für Humanisten und säkular orientierte Bürger stellen folgende Einzelbeispiele aus der Forschung eine besondere Herausforderung dar:
Laut Studie "Muslime in Deutschland 2007" bekennen sich 46% der Muslime offen zu folgender Aussage: "Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als die Demokratie".

Weitere Studien zeigen, dass die Bindung an die oben genannten Prinzipien der Religion in den letzten Jahren stärker geworden ist, das heißt, dass die Integration schlechter wird.

Für Atheisten ist in dieser Studie 2010/2012 besonders bemerkenswert:
25% der türkischstämmigen Muslime bejahen die Aussage:
"Atheisten sind minderwertige Menschen".
Die Juden werden mit nicht weniger Vorurteilen belegt.

Muslime sind in vergleichsweise selteneren Fällen Opfer deutscher Gewalttäter. Geschieht dies doch einmal, wird sofort, in deutlichem Gegensatz zu den umgekehrten Fällen, eine starke staatlich-mediale Aufmerksamkeit mit umfangreichem (Selbst-) Anklagecharakter erzeugt.

Ein Kriminologe, der nicht genannt werden will, (nach Hartmut Krauss) stellt eine dreifach höhere Gewaltrate von Angehörigen islamisch-patriarchaler Familien fest. Dies ist häufig durch den Glauben zu erklären, wie durch Koranstudien und wissenschaftliche deutsche Studien belegt werden kann.

Die (umstrittene, aber in ihren Ergebnissen bislang nicht widerlegte) Jugendrichterin Kirsten Heisig stellte fest, dass jugendliche Intensivtäter zu 80% aus dem türkischarabischen, also muslimischen Raum stammen. Inwieweit hier eher Religion oder eher vorislamische Tradition eine Rolle spielen ist heute nicht mehr relevant, denn die Tradition wurde in das islamische Rechtsgefüge eingeflochten, sie hat sich darin integriert.

Laut der Soziologin Necla Kelec, der Juristen Seyran Ates, der Menschenrechtsorganisation Amnesty International u.v.a sollte vor allem die überdurchschnittliche Gewalt gegen Frauen in muslimischen Familien für Demokraten und rechtsstaatlich orientierte Menschen bzw. Organisationen ein Grund sein, helfend einzugreifen. Der Islam kann beispielsweise als archaisch brutal bezeichnet werden, wenn er im Iran zwei Jugendliche, die miteinander Sex hatten, korankonform deswegen umbringt. Auch die Todesstrafe für Ehebruch sollte für alle politischen Gruppierungen der BRD absolut inakzeptabel sein.

Die Betrachtung der Opfer der vorislamischen Religionen Christentum und Judentum in der Vergangenheit ist zwar interessant und aufschlussreich, aber für die aktuelle politische Positionierung weniger relevant. Es geht um hier und heute.

Vor allem aber die Bemühungen der EU, das Kritikrecht an Religionen zur Gänze zu verbieten5) , ist ein starker und darüber hinaus sehr drängender Grund, sich speziell mit dem Islam zu beschäftigen, auf dessen politischen Initiativen derartige, den Kernbestand abendländischer Freiheiten bedrohende Vorstöße zurückgehen. Das Christentum, respektive der Papst, hatten Kritik und Glaubensabkehr inzwischen akzeptiert ohne Todesdrohungen auszustoßen. Die Verbrennung mutmaßlicher Hexen konnte - zumindest in Europa - durch die Erfolge der Aufklärung erfolgreich eingedämmt werden. Gewisse Kräfte der christlichen Kirchen jedoch nützen den islamischen Vorstoß, um auch wieder entschiedener gegen berechtigte und unberechtigte Kritik vorzugehen.

Dies sind in aller Kürze genügend Gründe, sich ausführlicher über den Islam zu informieren. Zu diesem Zwecke wurden folgende aufklärende Internetportale bezüglich Informationsdichte und Aktualität betrachtet:

Bund für Geistesfreiheit München

Das "Kompetenzzentrum Islamismus " auf Facebook von der "Aktion 3. Welt Saar"

Die GAM, bestehend aus Ex-Muslimen und dem Ex-Linken Hauptautor Hartmut Krauss

PI-News von vorwiegend christlichen Autoren

Die Homepage des Zentralrates der Ex-Muslime

Linke oder weltanschaulich neutrale Seiten mit aktuellen Tagesnachrichten und ähnlichem Umfang wurde trotz intensiver Recherche nicht gefunden. Auch eine Nachfrage bei der SPD ergab hierzu keine neuen Erkenntnisse. Gute Ansätze, aber deutlich weniger Umfang zeigen „Jungle-World“ und http://phase2.nadir.org aus Berlin.

Korrektheiten.com des Autors Manfred Kleine-Hartlage

http://boxvogel.blogspot.de/2013/03/gleichberechtigung-auf-salafistisch.html   über Pierre Vogel

http://www.zukunftskinder.org

http://schwertasblog.wordpress.com/2013/05/22/hey-whitey/#more-22261

http://michael-mannheimer.info

Da PI das mit Abstand umfangreichste Informationsportal mit den weitaus meisten Lesern darstellt, fiel die Wahl auf dieses Portal. Es wurde vorurteilsfrei, ergebnisoffen und faktenorientiert gelesen und äußerst kritisch auf pauschale und undifferenzierte Islam- oder Ausländerfeindlichkeit hin untersucht. Jeder einzelne PI-Artikel wurde in beiliegende, im Detail überprüfbare Exel-Bewertung aufgenommen. Diese Excel- Bewertung wurde von einem Team des BfG Rhein-Neckar stichprobenartig überprüft. Dabei wurden der Autorin durchweg entweder zutreffende oder gar vorsichtig überkritische Bewertungen bescheinigt. Weitere Überprüfungen seien hiermit angeregt.

Der Untersuchungszeitraum dauerte 2 Monate und umfasste die Monate Februar und März 2013. PI-News veröffentlichte im Durchschnitt etwa 12 Artikel pro Tag, die meisten mit Bezug zum Islam.

Die detaillierten Beurteilungs-Kriterien wurden nach eingehender Diskussion folgendermaßen festgelegt. Zugeordnet in die einzelnen Kategorien wurden die Artikel, insofern sie:

1. komplett auf unserer Linie liegen, d.h. sich in 100%er Übereinstimmung mit unseren humanistischen Grundsätzen befinden

2. zu teilweise zutreffenden Erkenntnissen über den Islam oder politische Rahmenbedingungen, die seine Ausbreitung fördern, gelangen, aber aus christlicher Perspektive geschrieben sind und mit unseren Grundsätzen kollidieren

3. zu teilweise zutreffenden Erkenntnissen über den Islam oder politische Rahmenbedingungen, die seine Ausbreitung fördern, gelangen, aus christlicher Perspektive geschrieben sind und mit unseren Grundsätzen nicht wesentlich kollidieren

4. auf soziologische Probleme, Grundgesetzwidrigkeiten oder Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit islamischer Sozialisierung, Ausbreitung und Anspruchshaltung aufmerksam machen aber mit unseren Grundsätzen kollidieren

5. auf soziologische Probleme, Grundgesetzwidrigkeiten  oder Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit islamischer Sozialisierung, Ausbreitung und Anspruchshaltung aufmerksam machen und mit unseren Grundsätzen nicht wesentlich kollidieren

6. aus pauschal ausländerfeindlicher Perspektive geschrieben sind und dadurch mit unseren humanistischen Anliegen  kollidieren

7. keinen Erkenntnisgewinn bringen oder mit dem Thema Islam nichts zu tun haben

Bewertung

Teilweise lassen Sprachstil und Umgangston zu wünschen übrig, die humanistischen Werte Umweltschutz und Gleichberechtigung werden mitunter konterkariert, aber über die islamischen Schriften und deren Auswirkungen auf die Geisteshaltung der damit indoktrinierten Menschen wird nach Abzug der oben genannten Einschränkungen äußerst wichtiges und sehr umfangreiches Wissen transportiert. Dies betrifft vor allem Menschenrechtsverletzungen in islamischen Familien, Gesellschaftsgruppen und Staaten, sowie auch gegenüber vom Koran als minderwertig dargestellten Bevölkerungsgruppen.

Wer sich am Umgangston von PI stört, der sollte sich gerechterweise auch den Ton, den der muslimische Gott Allah gegenüber Ungläubigen, Frauen, Homosexuellen und Juden anschlägt, genau anschauen. Und im Koran stört bekanntermaßen nicht nur ein mitunter fragwürdiger Ton, sondern der Inhalt an sich ist menschenverachtend und widerspricht fundamental den Menschenrechten. Es ist überraschend, daß so viele an Toleranz, Demokratie und Menschenrechten orientierte Bürger dies nicht erkennen wollen.

Die Vielzahl der Quellenmedien auf PI wird von keinem anderen Medium erreicht. Niemand kann sich täglich in derartig vielen Medien umschauen, um sein Bild zu vervollständigen. Die aus mehr als 100 in- und ausländischen Zeitschriften, Zeitungen, Büchern und auch behördlichen Internetseiten zusammengetragenen Informationen zum Thema Meinungsfreiheit und Menschenrechtsverletzungen durch islamisch sozialisierte Menschen sind selbst für gut informierte Kreise erschreckend und - selbst bei in einigen Fällen zu erwartender und durchaus nachvollziehbarer Abneigung gegen Stil und Provenienz der Aufbereitung - von erheblichem und letztlich unverzichtbarem Erkenntnisgewinn.

Es war im genannten Zeitraum keine nennenswerte inhaltliche pauschale oder undifferenzierte Islam- oder Ausländerfeindlichkeit festzustellen. Dies sieht die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der Linken vom 13. Mai 2013 zu diesem Thema auch so 6). Demnach seien zwar einzelne Leserkommentare in ihrer Tonalität - wie oben schon beschrieben - als kritisch einzustufen, aber die Gesamterscheinung und Wirkung der Seiten seien verfassungskonform. Dagegen warteten die im oben genannten Zeitraum ausgewerteten Artikel mit einer unerlässlich notwendigen Vielzahl an Informationen auf. Unerlässlich notwendig ist die Vielseitigkeit der Informationen, das Erfassen des Gesamtbildes "Islam", um die Kritikfähigkeit der Menschen durch Zeichnen eines möglichst allseitigen Bildes der Situation und Geisteshaltung in islamischen Gesellschaften zu ermöglichen. Das machtpolitisch motivierte Schweigen der Parteien und der meisten Medien lassen ein nur unzureichendes Bild des Islam, seiner Wesensart, seiner Intentionen und seines Wirkens im freien Westen entstehen. Leser von PI können nicht mehr behaupten, sie hätten "nichts davon gewusst" oder die einschlägigen Menschenrechtsverletzungen und Gewaltverbrechen seien allesamt nur ganz wenige Einzelfälle gewesen. PI zeigt auf, dass dem nicht so ist.

Es gab bei der Prüfung und der nachfolgenden Prüfkontrolle durch das BfG-Team einige wenige Punkte in PI, über die intern keine grundsätzliche Einigung erzielt wurde und die weiterhin zur Diskussion stehen. Diese sind:

Zeile 98 der beigefügten PI-Beurteilungsliste Aachens Närrische Garde: Kein Schweinefleisch

Wie weit kann oder muss sich eine säkulare Öffentlichkeit den Vorschriften einer Religion beugen oder wo darf oder muss sie auf Freiheit und Selbstverantwortung des Individuums und der Gesellschaft bestehen? Schließlich stellt die von weltlichen humanistischen Verbänden geforderte Säkularisation keine Diskriminierung von Religion sondern Erfüllung des Grundgesetzes dar. Unsere soziale Grundordnung ist genau so gedacht.

Soll die Öffentlichkeit etwa generell an Festen, in Kindertagesstätten oder Krankenhäusern auf Schweinefleisch verzichten oder reicht es, wenn man für jede Religion eine Alternativen anbietet, für die Katholiken Freitags vegetarisch und für die Muslime ein alternatives Angebot zum Schweinefleisch.

Zeile 543 der beigefügten PI-Beurteilungsliste Wie erklär’ ich´s meiner chinesischen Frau?

Gewalt und die mögliche Reaktion darauf wird immer ein ganz schwieriges, ja fast unlösbares Thema bleiben. (In der Gewissensprüfung der Kriegsdienstverweigerer kam dies mehr als deutlich zum Ausdruck.) Wie reagiert man auf strukturelle oder tatsächliche Gewalt? Darf eine Gesellschaft tatenlos auf verbriefte Rechte wie körperliche Unversehrtheit verzichten? Die Strategie von Gandhi ist nicht überall gleichermaßen möglich. Darf eine Gesellschaft zuschauen, wenn Menschenrechte verletzt werden?

Zeile 109 der beigefügten PI-Beurteilungsliste Des Spiegels unverstellter Blick auf das Tierreich

Katzen sind gegenüber Singvögeln aggressiv und töten diese sogar. Deshalb haben Vögel Angst vor Katzen und werden aus deren Revier verdrängt. Es wird stets strittig bleiben, ob man, wissenschaftlich ausreichend abgesichert, von der Natur auf den Menschen schließen kann. Die Erkenntnisse der Tier- oder Pflanzenforschung deshalb zu ignorieren wäre jedoch nicht zielführend. Besser wäre es, die Forschung auf diesen Gebieten zur Kenntnis zu nehmen und weiter zu untersuchen, um den Fortschritt in der Wissenschaft zu gewährleisten. Denkverbote leisten keinen Beitrag zum Fortschritt. Bei der Forschung über Homosexualität bei Tieren wäre dies genau so zu handhaben wie bei Verdrängungsbeobachtungen im Tier- oder Pflanzenreich. Die Verdrängung der indigenen Völker in Amerika durch den zugewanderten „Weißen Mann“ sei hier als Analogie zu dem Singvögelproblem mit den Katzen zu nennen. Im Allgemeinen konnte in der bisherigen Geschichte beobachtet werden, dass die aggressiveren und besser bewaffneten Menschen die friedlicheren ausgerottet oder verdrängt haben. Ausnahmen davon gibt es nur wenige.

Außer diesen Punkten gibt es sicherlich noch weiteren detaillierten inhaltlichen Diskussionsbedarf, dem sich vorurteilsfrei zu stellen im Dienste von Demokratie und Menschenrechten notwendig und sinnvoll ist.

Fazit und Konsequenzen

Wir sind uns beim Veröffentlichen der nachfolgenden Analyseergebnisse bewusst, dass Kritik grundsätzlich immer missbraucht werden kann, um Menschen ungerechtfertigt auszugrenzen. Der verantwortungsvolle Umgang mit dieser Gefahr rechtfertigt aber keinesfalls ein tatenloses Zuschauen und Gewährenlassen von Ehrenmorden, Zwangs- und Kinderheiraten, Sexualfeindlichkeit, Männer- und Frauenbeschneidung, Unterdrückung und Abbau der Meinungsfreiheit, sondern er macht vielmehr deutlich, wie wichtig eine zwar differenzierte und respektvolle aber tiefgreifende Kritik ist.

Die gut recherchierten und belegten Artikel auf PI zeigen deutlich, dass viele Kritikpunkte am Islam keine haltlosen Behauptungen sind, sondern dass aktuelle Menschenrechtsverletzungen häufig gerade in den Sätzen des Koran begründet sind. Dies zeigt eine detaillierte Analyse des Koran durch den Bund für Geistesfreiheit Rhein-Neckar mehr als deutlich auf. Natürlich gab es im arabischen Raum schon in vorislamischer Zeit ähnlich gelagerte Traditionen, die Mohammed nur aufgegriffen, variiert und durch den Koran „geheiligt“ hat. Deshalb kann man streng genommen nicht zwischen Religion und Tradition unterschieden, weil Mohammed nur beides zusammengeführt hat.
Noch ein Wort zur Behauptung, dass muslimische Jugendliche nur deshalb aggressiver sind, weil sie angeblich vom Lehrpersonal und anderen Mitmenschen diskriminiert werden. Es wurde bislang keine Benachteiligung gegenüber leistungleichen deutschen Schülern nachgewiesen. Außerdem müssten dieser Logik nach die muslimischen Frauen gegenüber ihren männlichen Familienmitgliedern aggressiv sein, weil die muslimischen Frauen tatsächlich und nachweisbar von ihren männlichen Familienmitgliedern in vielen Lebensbereichen diskriminiert und ausgegrenzt werden,sei es bei der freien Wahl der Kleidung, der Freizeitbeschäftigung, des Sexual oder -Ehepartners. Die Ursachen der muslimischen Gewalt innerhalb muslimischer Familien und gegenüber „Ungläubigen“ und „Homosexuellen“ sollte PI noch gründlicher analysieren. Als positives Beispiel ist die Filmanalyse von Natalie Assouline zu nennen. Ihre Untersuchung über die Ursache von Selbstmordattentaten zeigt ganz deutlich den Einfluss der Koranstudien auf. Die Diskriminierungen werden laut Aussagen dieses Filmes regelrecht erfunden, um die Stimmung für den Djihad in den Koranschulen anzuheizen, denn Diskriminierung liefert die Rechtfertigung für bewaffnete Kriege gegen die "Unterdrücker". Einer Alice Schwarzer würde man solche Worte, also den Aufruf zum Krieg wegen Diskriminierung, nicht gelten lassen. Aus diesem Grunde ist das Auswendiglernen des Korans im Koranunterricht äußerst kritisch zu betrachten. Kein mitfühlender Mensch wird im Koran lange lesen können, ohne schockiert zu sein.

Gerade durch die überwältigend vielen Informationen über Menschenrechtsverletzungen und über die mangelnde Kritikfähigkeit und Intoleranz des Islams den Ungläubigen gegenüber, zeigt sich die historische Notwendigkeit, eine Aufklärung wie PI sie betreibt, auf breiter Ebene fortzusetzen und in die Parteien einzubringen. Hierzu würde PI, wenn es nicht größtenteils christlich gebunden wäre und stilistisch sorgfältiger agieren würde, wegen der vielen Leser die ideale Plattform bieten. Anstatt PI im öffentlichen Diskurs auszugrenzen, sollte vielmehr darüber nachgedacht werden, eigene islamkritische Artikel aus aufgeklärter Perspektive auf dieser Plattform zu veröffentlichen und so ein Korrektiv für die überwiegend aus christlich-konservativer Sicht verfassten Artikel zu liefern, anstatt die Kräfte für eigene kleine Plattformen aufzuspalten.

Für eine solche Aufspaltung der Kräfte ist nicht die Zeit. Gerade die „gute“ Zusammenarbeit der christlichen Kirchen mit noch frauenfeindlicheren muslimischen Kräften, verringert die Zahl der Aufklärer, die dieses Wort noch verdient haben auf ein Minimum. Diese wenigen Kräfte noch aufzuspalten ist nicht zielführend.

Es wäre verfehlt, den Fokus der Kritik auf DEN Islam als Lehre zu richten. Der Koran oder die Ideologie des Islam selbst sind, wie alle anderen Religionen, keine handelnden Subjekte. Diejenigen, die diese Thesen erfunden und des Aufhebens für Wert befinden sind diejenigen, die ihre Mitmenschen manipulieren und unterdrücken wollen (Islam heißt wörtlich "Unterwerfung"). Diejenigen, die diese Schriften dazu benutzen, um ihre Macht auszubauen, um die Menschen auszubeuten und zu unterwerfen sind zu kritisieren. Sie sind entschieden in die durch die Menschenrechte gesetzten Grenzen zurückzuweisen.

Um also die Intention des politischen Machtausbaues strenggläubiger und orthodoxer islamischer Kreise zurückzudrängen und die demokratischen Rechte langfristig zu erhalten wird es notwendig sein, sich über die theoretischen Grundlagen des Islam und deren Auswirkungen auf das Weltbild der Menschen viel mehr als bisher zu informieren. Dies umso mehr vor dem Hintergrund, daß Kenan Kolat, der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, erklärtermaßen das Prinzip der Integration abschaffen will und unverhohlen ankündigt, daß [muslimische] Migranten in 20 Jahren Deutschland regieren und führen werden. Dazu kann PI - kritisch und im Bewusstsein der oben genannten suboptimalen Aspekte bzgl. Stilistik und weltanschaulicher Provenienz gelesen -als wertvolles Instrument dienen. Unsere Untersuchung hat ergeben, dass für eine Dämonisierung, wie sie häufig a priori und ohne sorgfältige Bestandsaufnahme vorgenommen wird, kein Anlass besteht.

Mögliche Lösungsvorschläge

Um die humanistischen Ideale zu verwirklichen wären folgende Wege zu diskutieren:

1. Intensives Einwirken auf die Autoren von PI mit der Bitte um einen sachlichen Umgangston

2. Veröffentlichung eigener Artikel aus freigeistig-aufgeklärter Perspektive auf PI

3. Übernahme von guten PI-Artikeln auf die homepage des Bundes für Geistesfreiheit Rhein-Neckar

4. Aufbau eines eigenen Blogs des Bundes für Geistesfreiheit Rhein-Neckar

5. Zusammenarbeit mit dem Bund für Geistesfreiheit München, die eine schon recht gute Islam-Aufklärung auf ihrer Homepage haben

Wenn man sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus mit den wenigen mutigen christlichen Autoren, die sich auf PI für die Menschenrechte engagieren, nicht anfreunden kann, bleibt nur der Aufbau oder die Ergänzung eigener Blogs von humanistischen Vereinigungen. Hier stellt sich allerdings die Kapazitätsfrage, die noch geklärt werden muss. Eine weniger ressourcenintensive, allerdings kontrovers diskutierte Alternative wäre die gefilterte Übernahme auf die Homepages oder das dortige Zitieren derjenigen PI-Artikel, die mit humanistisch-säkular-freigeistigen Zielen und Haltungen in Übereinstimmung stehen.

Sehr viele aktive Menschenrechtler lesen die Seiten von PI, wagen aber nicht, dies öffentlich zuzugeben, weil sofort der völlig unberechtigte Nazi-Vorwurf erhoben wird. Ein etwas seltsamer Vorwurf, ermöglicht doch gerade dieses Schweigen die Errichtung eines dem Nationalsozialismus sehr ähnlichen Systems der Meinungsdiktatur. Bei genauerer Betrachtung, welche nur gut informierten Menschen möglich ist, ergibt sich der Tatbestand, dass das Leben mit allen Begleitumständen für Frauen heute im Islam deutlich unangenehmer ist, als in jeder anderen politischen Diktatur. Mindestens so wenig Kritikfähigkeit wie jeder anderen totalitären weltlichen Ideologie kann man den orthodox-islamischen Religionsvertretern ebenfalls bescheinigen. Hie wie da werden Kritiker durch Gewaltanwendung mundtot gemacht.

Ein wesentliches Versäumnis der öffentlichen Diskussion ist das Fehlen einer Untersuchung über die Gründe, warum die verantwortliche Öffentlichkeit PI und andere Islamkritik unbesehen ablehnt. Außer der Machtpolitik des linksgerichteten politischen Spektrums, das die Meinungsfreiheit dem eigenen Machtstreben opfert, und der Uninformiertheit derjenigen eher blauäugig veranlagten Menschen, die nur das Gute in jedem Menschen sehen wollen, gibt es bislang keine sicher belegten Gründe für dieses seltsame Verhalten. Die Evolution hat doch alle Menschen gleichermaßen mit Mut, Humor und klarem Denken ausgestattet. Wer seine Freiheit liebt sollte notwendigerweise zur Wahrnehmung ihrer Bedrohungen und gegebenenfalls auch zu ihrer Verteidigung bereit sein.

Nach realistischer Betrachtung der Menschenrechtslage reichen einige wenige aktive radikale Gruppierungen, die regelmäßig Morddrohungen aussprechen und verwirklichen, um die Meinungs- und Pressefreiheit nahezu komplett auszuschalten. An diesem Punkt stehen wir heute.

Während wir diskutieren, mit wie dicken Samthandschuhen wir die islamischen Attentäter, Muslime, die "Ehrenmorde" begehen, Frauen unterdrücken oder in konsequenter Anwendung ihrer Religionsgrundsätze gewalttätig werden, anfassen sollten, hebeln diese unsere Grundrechte auf allen Ebenen und mit allen Mitteln aus. Doch dies können in vollem Umfang nur Menschen erfassen, die bereit sind, sich allseitig zu informieren.

Es ist mit rationaler Vernunft nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet die Parteien, die aus der Arbeiterbewegung, der Religionskritik und der Emanzipation der unterdrückten Frauen entstanden sind, heute die geistige und psychische Manipulation weiter Bevölkerungskreise, bis hin zum "freiwilligen" Selbstmord, durch religiöse Agitatoren komplett ignoriert. Und sich mit diesem offensichtlichen Rückschritt ins geistige Mittelalter ausgerechnet gegen die rechts-konservativen Parteien abgrenzen will. Wird hier das Menschenrecht verteidigt oder die eigene Macht? Hier wird eine klare Antwort erwartet.
Menschen, die, berechtigt oder nicht, äußerst beleidigende Beschimpfungen, Diskriminierungen oder gar tätliche Angriffe gegen die eigene Gesellschaft, gegen Polizisten, Männer oder die Volksgruppe der Schwaben verüben, reagieren plötzlich rational nicht mehr nachvollziehbar, wenn es um die kritische Darstellung massiver Menschenrechtsverletzungen in anderen Kulturen geht. Menschen, die die Ungerechtigkeit unserer Gesellschaft ihrer eigenen Person gegenüber sehr sensibel wahrnehmen, wollen massive Probleme der Nachbarn nicht sehen. Inwieweit dies in unserer religiösen Manipulation, mangelndem Selbstwertgefühl oder genetischen Eigenschaften des Menschen begründet liegt, bleibt zu erforschen. Manche Menschen sehen ausschließlich ihre eigenen Probleme, wieder andere sehen den Splitter im eigenen Auge besser als den Balken im fremden Auge.

Lk 6,42 Wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt still, Bruder, ich will den Splitter aus deinem Auge ziehen, und du siehst selbst nicht den Balken in deinem Auge? Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge und sieh dann zu, dass du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!

Schlussplädoyer

Machtpolitik, Angepasstheit oder Feigheit dürfen nicht die vorrangigen Berater von Humanisten und Aufklärern sein. Es ist bizarr, dass ausgerechnet die konservativen Christen auf PI mehr für die Freiheit wagen als Menschen mit humanistischer oder sozialer Tradition. Die Macht Einzelner kann kein wichtigeres Gut sein, als die körperliche und seelische Unversehrtheit der unserer Gesellschaft anvertrauten Frauen, Kinder und Männer.

Eine Klärung und Konkretisierung der humanistischen Werte in allen Lebensbereichen ist offensiv voranzutreiben. Dazu bedarf es einer offenen und vorurteilsfreien Diskussion über die vielen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen. Egal wer diese tragischen Einzelschicksalen oder Statistiken öffentlich macht. Wenn es um grundlegende Menschenrechte geht, können Machtkämpfe, Diskriminierung Andersdenkender und pauschale Vorurteile gegen Gesellschaftskritiker keinen Platz haben. Das war schon der fatale Fehler im Hitlerreich, wie zahlreiche dokumentierte Angriffe gegen Hitlergegner zeigen. Hier wäre klares, mutiges Denken als Wiedergutmachung für das damaligen Fehlen von Zivilcourage angezeigt. Ein Mensch, der aus machtpolitischen Gründen heraus zuschaut, wie das Kind nebenan zwangsverheiratet wird ist kein guter Mensch im Sinne des Humanismus. Der Humanismus stellt den Menschen stets über religiöse oder politisch begründete Manipulationen und Zwänge.

Weltanschauliche Differenzen zu anderen Menschenrechts-Organisationen können kein Hindernis für eine Zusammenarbeit im Bereich der Kritik und Zurückweisung des politischen Islam sein. Im Gegenteil, eine Bündelung der wenigen Kräfte ist im Sinne der Durchsetzung der humanistischen Ideale unabdingbar.

Gerade unsere Geschichte zwingt uns, uns mit gerechtem Blick mit Ausgrenzungen auseinanderzusetzen. Auch wenn die Unterdrückung mehr und mehr als "Freiwilligkeit" darstellt wird. Der Kopftuchzwang kann noch als "freiwillig" abgetan werden, eine gleiche Diskussion über die "Freiwilligkeit" von Selbstmordattentätern wird öffentlich niemand wagen. Trotz der offensichtlichen Tatsache, dass niemand zu einem Selbstmordattentat gezwungen werden kann. Das lässt sich nur durch psychische und geistige Manipulation bewerkstelligen, hier sind gute Agitatoren am Werk. Es ist unerklärlich, dass ausgerechnet die Opium-Parteien des Herrn Marx die religiösen Manipulationen nicht erkennen wollen. Lassen wir mal das Argument stehen, dass dies mit Religion – so wie wir sie seit der Aufklärung verstehen - nichts zu tun hat. Dann wären diese menschenverachtenden Vorgänge reiner Machtpolitik zuzuordnen – mit einem sehr dünnen sozialen Deckmäntelchen. Lassen wir auch das Argument stehen, dass gewisse Traditionen schon vor der Gründung des Islam bestanden haben. Dann wurden sie aber kritiklos oder begierig in die Suren aufgenommen.

Viele Menschen die mit klarem Verstand und ausreichend Mitgefühl all dies anprangern, können heute leider oft nur im Untergrund agieren, weil sie sonst mit Ausgrenzung in den eigenen Reihen bestraft werden. Vor allem im Islam selbst. Deshalb sind die Menschenrechtsdiskussionen auch mit den Betroffenen selbst zu führen. Ansätze dazu gibt es ausreichend. Viele selbst von Menschenrechtsverletzungen betroffene Muslime oder Ex-Muslime wie Seyran Ates, Minah Ahadi, Necla Kelek, Ayaan Hirsi Ali, Hamed Abdel-Samad, Lale Akgün und Serap Cileli, um nur wenige zu nennen, flehen in Vorträgen oder im Internet die aufgeklärte Gesellschaft um Hilfe an. "Wo sind unsere Schwestern?" fragt Minah Ahadi am internationalen Frauentag 2012 an der VHS in Herrenberg. Dürfen diese Hilferufe von Humanisten ignoriert werden?

Auch die aktuellen Vorgänge in der Türkei, die sich letzten Endes gegen die zunehmende Islamisierung durch Ministerpräsident Erdogan wenden, werden durch die internationale Presse und die sozialen Onlinemedien weltweit unterstützt. Gerade Deutschland hat hier eine historische Schuld und Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund sei der Autorin an dieser Stelle ein persönlicher Stoßseufzer gestattet:

Vielleicht ist dies der Unterschied von Mensch und Tier: Mutterkühe schützen ihre Kälber, der Mensch lässt seine Kinder ins offene Messer rennen (wobei der Aufstand der "Mütter des Tian'anmen" wegen des rechtlich noch immer ungeklärten Massakers gegen die Demokratiebewegung in China am 4. Juni. 1989 wieder leise Hoffnung nährt.)

Warnhinweis auf Almwanderwegen:

Letztendlich zwingt die zumeist eher begrenzte Personalsituation in Kreisen der Aufklärung zu rationellem, sinnvollem Handeln. Es ist ein Weg zu finden, der diesem Problem Rechnung trägt und dabei ausreichend effektiv ist. Für die Aufklärungsarbeit ist es wichtig eine große Leserschaft zu erreichen, dies gewährleistet PI am ehesten.

Wir plädieren daher nach abgeschlossener Auswertung dieser umstrittenen Plattform für eine Ent-Dämonisierung und kritisch-intelligente Nutzung. Genau dies unterstützt (vermutlich unbeabsichtigterweise, aber in der Konsequenz zu Ende gedacht ganz eindeutig) auch die Resolution der kritischen Islamkonferenz 2013 in Berlin mit den Worten:
"Enttabuisierung der Kritik: Die Freiheit der Meinungsäußerung, der Kunst und Wissenschaft ist die unverzichtbare Grundlage einer modernen, offenen Gesellschaft und darf nicht aus Rücksicht auf religiöse Denkverbote beschnitten werden. Auch sollte sachlich begründete Kritik am Islam/Islamismus nicht als "rassistisch","fremdenfeindlich" oder "islamophob" diffamiert werden. Zwischen einer humanistischen Islamkritik, die sich für die Stärkung der Menschenrechte einsetzt, und chauvinistischer Muslimfeindlichkeit, die die Menschenrechte untergräbt, bestehen grundsätzliche Unterschiede, die nicht übersehen werden dürfen."

PI hat sich - daran ist bei aller Kritik nicht zu rütteln - zur mit Abstand informativsten Plattform für Islamkritik entwickelt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn säkulare Kräfte diese Funktion frühzeitig und effizient besetzt hätten, aber das wurde versäumt. Jetzt noch mit großer Verspätung eine Parallel-Plattform (die dann wegen des großen Informationsgehaltes, und der dort betriebenen umfassenden Quellenauswertung entweder von PI abschreiben müsste oder allenfalls mit erheblichem zeitlichen Verzug aus eigenen Quellen berichten könnte) zu installieren, hätte keine Öffentlichkeitswirkung und daher keine Relevanz, sondern würde nur der "Gewissensberuhigung" der Säkularen dienen.

Auch wenn dies einige säkulare Freigeister sicherlich nicht gern vernehmen werden: Säkulare und christliche Kräfte sind im Bestreben, die Übergriffe des Islam auf unsere Gesellschaftsordnung einzuschränken, in der Argumentation und den konkreten Zielen weitgehend übereinstimmend. Aktuell ist die Islamkritik aus christlicher Seite sehr viel entschiedener, profilierter und wirkungsvoller als die von säkularer Seite. Das ist von säkularer Seite aus anzuerkennen. Einschränkung ist dort gegeben, wo christliche Kirchen oder Gemeinden aus dem Wunschdenken heraus, dass der Islam eine friedliche Bruderreligion sei, dem Islam Tür und Tor öffnen. Wenn der für beide Seiten überlebenswichtige Erfolg in großer Gefahr ist, wäre es ein Fehler, nur aus ideologischem Dünkel heraus solche Koalitionen abzulehnen. Es muss weiterhin, wie in der gesamten Geschichte der monotheistischen Religionen, möglich sein, die Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen – egal von wem sie formuliert werden.

Es hat sich gezeigt, dass umgekehrt, erklärte Christen - obwohl das bei diesen wegen ihrer dogmatischen Grundhaltung viel eher zu vermuten wäre - keinerlei Berührungsängste mit Atheisten haben, wenn es um die Verfolgung solcher existentieller gesellschaftlicher Ziele geht.

Der freigeistige, säkulare Humanismus hat seine historische Verantwortung wahrzunehmen. Gerade auch jetzt, wo ein seltsames Zeitalter angebrochen ist, in dem es als ein Verbrechen betrachtet und verfolgt wird, sich gegen - schriftlich in Grundlagentexten geforderte wie faktisch umgesetzte - Gewalt und Unterdrückung von Frauen, Homosexuellen, Juden, Agnostikern und Atheisten auszusprechen.

Im untenstehenden Diagramm ist das Untersuchungsergebnis dargestellt.

Wolfgang Becker

 

Wenn Sie das gesamte Material der PI-Analyse einsehen wollen:
Detaillierte Excel-Liste aller Ergebnisse - Teil 1
Detaillierte Excel-Liste aller Ergebnisse - Teil 2

Quellenangaben

1)        Vera Zingsem, Sind die Weltreligionen friedensfähig?: Ein Plädoyer für eine gerechte Religion

2)        Jeremia 44,
Da antworteten dem Jeremia alle Männer,
die da wohl wussten, dass ihre Weiber andern
Göttern räucherten, und alle Weiber, so in
großen Haufen dastanden, samt allem Volk, die in
Ägyptenland wohnten und in Pathros, und sprachen:
16. Nach dem Wort, das du im Namen des Herrn uns
sagest, wollen wir dir nicht gehorchen;
17. sondern wir wollen tun nach allem dem Wort, das aus unserm Munde geht, und wollen der
Himmelskönigin räuchern und ihr Trankopfer opfern,
wie wir und unsre Väter, unsre Könige und Fürsten
getan haben in den Städten Juda´s und auf den Gassen
zu Jerusalem.
Da hatten wir auch Brot genug und ging uns wohl und
sahen kein Unglück.
18. Seit der Zeit aber, dass wir haben abgelassen, der
Himmelskönigin zu räuchern und Trankopfer zu
opfern, haben wir allen Mangel gelitten und sind durch
Schwert und Hunger umgekommen.
19. Auch wenn wir der Himmelskönigin räuchern und
Trankopfer opfern, das tun wir ja nicht ohne unsrer
Männer willen, dass wir ihr Kuchen backen und
Trankopfer opfern, auf dass sie sich um uns
bekümmere.

3)        Heiner Jestrabek und JI YaLi, Die Wahrheit in den Tatsachen suchen, 1. Auflage 2011, Seite 82 Fàn Zhen (450-515): „Die buddhistischen Mönche richten den Staat zugrunde und verderben die Sitten. Ihr Unwesen ist wie ein Unwetter hereingebrochen und führt zu nimmer endender Verschwendung. Ich bedauere diese Missstände und suche die Menschen aus dem Pfuhl der Verdammung emporzuheben. Denn warum vergeuden die Leute ihr Geld und Gut und richten sich zugrunde, nur um den Mönchen zu dienen und Buddha zu verehren, statt für ihre Verwandten zu sorgen und den Armen zu helfen? Sicherlich doch nur deshalb, weil ihnen ihr persönliches Seelenheil mehr am Herzen liegt, als ihnen die leiblichen Bedürfnisse ihrer Mitmenschen bedeuten.“ Die Buddhisten eigneten sich Landbesitz gewaltsam an, die Klosterherren entwickelten sich zu Feudalherren, erzwungene Getreideabgaben, Frondienste, Wucherei und staatliche Unterhaltszahlungen an Mönche wurden eingeführt. „Deshalb erließ Kaiser WuDi … im Jahr 574 ein Edikt, nachdem die Mönche ins Privatleben zurückkehren mussten und das Tempeleigentum eingezogen wurde.

4)        Peri e.V. Ist eine Menschenrechtsorganisation von Serap Çileli mit dem Ziel Menschenrechte und Integration zu fördern.
Die hauptsächliche Zielgruppe der Arbeit von Serap Çileli waren und sind hier lebende Türkinnen, die unter den Folgen patriarchalischen Rollenverständnisses und traditioneller Gesellschaftsstrukturen sowie deren Auswirkungen (z. B. Zwangsverheiratung, Demütigungen und Gewalterfahrungen in und außerhalb der eigenen Familie) litten und bei ihr aktive Hilfe suchten und fanden.

5)        Blasphemie-Gesetz Mohammed-Schmähungen Islamische Staaten fordern Gesetze gegen «religiösen Hass» International 29. September 2012, 12:19
http://www.nzz.ch/aktuell/international/islamische-staaten-fordern-gesetze-gegenreligioesen-hass-1.17654174

• Die USA und Europa als Speerspitze um die Redefreiheit zu kriminalisieren
EuropeNews 15 Januar 2012
Original:US, EU Spearhead Islamic Bid To Criminalize Free Speech
Von Sören Kern, Übersetzung von Beate für EuropeNews
Die europäische Union hat angeboten Gastgeber für das nächste Treffen des sogenannten Istanbul Prozesses zu sein, einem aggressiven Versuch der islamischen Länder, es international zu einem Verbrechen zu machen, den Islam zu kritisieren. Die Ankündigung erfolgte weniger als einen Monat nachdem die Vereinigten Staaten ihre eigene Konferenz zum Istanbul Prozess in Washington DC beherbergt hatten. Der Istanbul Prozess – dessen explizites Ziel es ist, ein globales Verbot jeder kritischen Untersuchung des Islam und oder der islamischen Scharia, im internationalen Recht zu verankern - wird von der Organisation der Islamischen Kooperation (OIC) vorangetrieben, einem Block von 57 islamischen Ländern.
In Saudi Arabien angesiedelt, hat die OIC die europäische Union und die Vereinigten Staaten seit langem gedrängt, der Meinungs- und Redefreiheit über den Islam Grenzen aufzuerlegen.
http://europenews.dk/de/node/51165

6)        Am 13. Mai hat die Partei DIE LINKE eine kleine Anfrage zur FREIHEIT und PI gestellt. Hier einige Auszüge:
1. Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung angesichts der zwischenzeitlichen Presseberichterstattung (siehe Vorbemerkung des Fragestellers) weiterhin an ihrer auf Bundestagsdrucksache 17/6910 getroffenen Einschätzung der Website „Politically Incorrect“ und anderer islamfeindlicher und antimuslimischer Websites und Organisationen fest? Die Bundesregierung hat ihre Sichtung und Auswertung von mutmaßlich islamfeindlichen und antimuslimischen Äußerungen intensiviert. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse führen jedoch im Ergebnis nicht zu einer Änderung der auf Bundestagsdrucksache 17/6910 vom 5. September 2011 getroffenen Einschätzung.

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der Website „Politically Incorrect“ zu in- und ausländischen Rechtsextremisten? Im Rahmen ihrer Sichtung sind der Bundesregierung keine verfassungsschutzrelevanten Verbindungen der Internetseite Politically Incorrect zu in- und ausländischen Rechtsextremisten bekannt geworden.

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der Website „Polically Incorrect“ zu religiösen Gruppierungen aus dem evangelikalen, dogmatisch-katholischen und altkatholischen Milieu bis hin zu den Pius-Brüdern?
Der Bundesregierung sind im Rahmen der Sichtung keine verfassungsschutzrelevanten Verbindungen der Internetseite Politically Incorrect zu religiösen Gruppierungen aus dem evangelikalen, dogmatisch-katholischen und altkatholischen Milieu bis hin zu den Pius-Brüdern bekannt geworden.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707761.pdf

 
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Wiener Appell

Gegen die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Europa

Für ein breites Bündnis der fortschrittlich-menschenrechtlichen Islamkritik

Der Grundfehler der gesamten bisherigen Islamdiskussion in Deutschland und Österreich besteht darin, dass mit einem völlig oberflächlichen, unkritischen und unwissenschaftlichen Religionsbegriff operiert wird. Auf diese Weise erhält der Islam gänzlich unhinterfragt die Weihe der Legitimation und staatlichen Förderung.

Wenn wir aber den Islam in seiner orthodoxen Ursprungs- und Grundgestalt betrachten, dann stellen wir fest, dass es sich hierbei nicht um einen abstrakten, sozial indifferenten Gottesglauben mit einigen speziellen Ritualen und diversen Frömmigkeitsbezeugungen handelt, der keinerlei gesellschaftsprägende Auswirkungen aufweist und dem man uneingeschränkt „Religionsfreiheit“ einräumen könnte. Vielmehr verkörpert er eine zutiefst autoritäre Weltanschauung mit einem absoluten Geltungsanspruch und einem umfassenden repressiven Regelkanon, der eine vormoderne Herrschaftsordnung festlegt. Gottesglaube („Religion“) und gesellschaftlicher Regulierungsanspruch („Politik“) bilden im objektiv vorliegenden islamischen Weltanschauungssystem seit jeher eine untrennbare Einheit.

Dieser ausschlaggebende und dogmatisch unrevidierte Kernislam, um den es geht, ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

- Er schließt eine Gleichberechtigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen grundsätzlich aus und legt stattdessen eine hierarchische Rangabstufung zwischen ihnen fest. „Ungläubige“ werden als „minderwertig“ und „unrein“ definiert und unter islamischen Vorherrschaftsverhältnissen dementsprechend behandelt.

- Er gewährt kein Recht auf die freie individuelle Wahl einer Weltanschauung sowie kein Recht auf freie (auch religionskritische) Meinungsäußerung.

- Er legt eine repressiv-patriarchalische Geschlechterbeziehung fest, in der Frauen systematisch entrechtet, unterdrückt und als moralisch defizitäre Wesen angesehen und behandelt werden.

- Er negiert nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.

- Er schließt homosexuelle Orientierungen als „krankhaft“ und „gesetzwidrig“ aus und droht auch hier mit massiven Strafen.

- Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam das Recht auf freie Partnerwahl und befestigt normativ das archaische Konzept der „Ehre“ etc.

Damit erweist sich der orthodoxe „Mainstreamislam“ als eine menschenrechtsfeindliche Weltanschauung und kann in dieser Form niemals Bestandteil einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung sein. Deshalb ist es auch absolut unverantwortlich, den Islam in das ohnehin überholte deutsche Staatskirchenrecht hineinzuholen oder wie in Österreich dessen radikale Protagonisten staatlich anzuerkennen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu fördern.

Die komplexe Begegnung des Islam mit der westlichen Moderne hat nicht dazu geführt, dass sich ein „liberaler“ oder „aufgeklärter“ Islam durchgesetzt hätte. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Der konservative Scharia- und Macho-Islam hat sich operativ modernisiert und radikalisiert. Dieser Formwandel hin zum „Islamismus“ stellt aber nun im Gegensatz zu vielfach verbreiteten Irrlehren keinesfalls einen „Missbrauch“ oder eine „Verfälschung“ des orthodoxen Islam dar, sondern erweist sich als eine höchst effektive Innovationsgestalt, die alle relevanten Inhalte und Herrschaftsansprüche des „ursprünglichen“ Islam konsequent aufgreift und in neuer Form tradiert. Das bedeutet zum Beispiel Propaganda der Muslimbruderschaft via Facebook; djhadistische Ideologie und Bastelanleitungen für Märtyrer im Internet; Aufbau einer Atomindustrie im iranischen Gottesstaat; IS-Propaganda mit barbarischen Enthauptungsszenen als muslimischer Realhorrorfilm auf Smartphone; islamische Frauenfeindlichkeit in Bushido-Sprache (Pop-Islam) etc. Mit einem Wort: erweiterte Reproduktion einer vormodernen religiösen Herrschaftsideologie mit modernen Mitteln. Was dabei herauskommt ist klar zu erkennen: Ein neuartiger islamischer Totalitarismus, der sich von Marokko bis Indonesien und in den muslimischen Desintegrationszentren im Westen auf dem Vormarsch befindet. Die vorherrschende Legende „Guter Islam, böser Islamismus“, welche die engen ideologischen Verbindungen und Anknüpfungsverhältnisse zwischen traditionellem Islam und modernem Islamismus ausblendet, hat sich demgegenüber als fataler Irrtum erweisen. Allein schon das flächendeckende, sich über das gesamte islamische Herrschaftsterritorium erstreckende Ausmaß und die große Zahl „radikalislamischer“ Kräfte, entlarven diese Legende als ein groteskes Lügengebilde.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den punktuellen antiislamischen Widerstand im Iran und in den arabischen Ländern und solidarisieren uns mit den Akteuren, die dort auf die Straße gehen und sich für Freiheit, Demokratie, Frauen- und Menschenrechte einsetzen. Ebenso unterstützen wir Zuwanderer aus islamischen Ländern, die sich klar und deutlich von den menschenrechtswidrigen Grundinhalten des orthodoxen Mainstreamislam trennen, diesem entgegentreten und die transkulturell bedeutsamen Prinzipien der aufgeklärten Moderne übernehmen. Allerdings stellen wir auch fest, dass es sich hierbei um eine überschaubare Minderheit handelt, während die schweigende Mehrheit entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen klaren und eindeutigen Gegendiskurs zum orthodoxen und „islamistisch“ modernisierten Islam zu artikulieren.

Da sich die genannten Tatbestände immer weniger verleugnen und verschleiern lassen und weil trotz der proislamischen Dauerpropaganda islamkritische Einsichten in den europäischen Bevölkerungen mittlerweile massenhaft verankert sind, hat sich ein verzweigtes antiislamkritisches Diffamierungskartell herausgebildet, das eifrig darum bemüht ist, sämtliche Islamkritiker bzw. sämtliche Formen der Islamkritik als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“ und „islamophob“ zu verleumden. Die Protagonisten dieses proislamischen Blocks argumentieren nicht oder setzen sich gar mit den tatsächlichen Inhalten ihrer Widersacher auseinander. Ihr Geschäft ist ein anderes: Sie unterstellen, stigmatisieren, diffamieren, heften Etiketten an, streuen haltlose Verdächtigungen und tragen so mit ihrem Hass auf Islamkritik dazu bei, ein Klima zu erzeugen, das Salafisten, muslimische Integrationsverweigerer und islamistische Konvertiten zu Gewalttaten ermuntert.

Zwar ist das Auftreten tatsächlich rechter Kräfte zu verurteilen, die aus dem Islamthema Honig für ihre generell ausländer- und fremdenfeindliche sowie autoritär-chauvinistische oder christlich-fundamentalistische Propaganda saugen wollen. Doch diese einheimischen Gegner der Aufklärungskultur werden von den ebenso, wenn auch andersartig reaktionären Unterstützern und Quislingen des grund- und menschenrechtswidrigen Islam als Popanz immer wieder gerne instrumentalisiert, um generell auch die progressiv-emanzipatorische Islamkritik als „rassistisch“, „islamophob“ etc. zu verleumden. Verglichen mit den grundsätzlich fremdenfeindlichen Trittbrettfahrern der Islamkritik stellen mittlerweile jene Akteure aus den Lagern der etablierten Parteien, die den grund- und menschenrechtswidrigen Charakter des Islam leugnen, der Islamisierung Tür und Tor öffnen und mit den Islamverbänden politisch und ideologisch paktieren, eine gesellschaftspolitisch mindestens genauso so große Gefahr dar. Sich nur von den einheimischen rechtsextremen Trittbrettfahrern abzugrenzen, aber eine klare Distanzierung von den Unterstützern und Kollaborateuren der islamischen Herrschaftskultur in den etablierten Parteien und Organisationen zu vermeiden, ist angesichts der realen Problemlage absolut verfehlt. Gerade der Islam mit seinen herrschaftsideologisch-antiemanzipatorischen Kerninhalten und seinen ultrareaktionären Protagonisten und Unterstützern stellt heute innen- wie außenpolitisch die totalitäre Hauptgefahr dar.

Aus diesen Gründen fordern wir eine nachhaltige Umwälzung der öffentlichen Debattenkultur über den Islam: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam auf emanzipatorisch-menschenrechtlicher Grundlage muss nicht nur erlaubt sein, sondern sollte zur fortschrittlich-demokratischen Staatsräson werden. Moderne, an den Ideen der Aufklärung orientierte, säkular-demokratische Gemeinwesen können sich schon aus Selbsterhaltungsgründen keine „Neutralität“ gegenüber totalitären Weltanschauungen leisten, auch dann nicht, wenn diese in einem religiösen Gewand auftreten.

Deshalb gilt es, die wahrheitswidrige Diskriminierung von argumentativer Kritik am Islam als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „islamophob“ etc. sowie die Aufforderung zur „Bestrafung“ von Islamkritikern als Vergehen gegen die demokratischen Grund- und individuellen Menschenrechte unter Strafe zu stellen. In diesem Sinne treten wir auch ein für die Aufhebung der Blasphemieparagraphen in Deutschland und Österreich.

Als wesentliche Weichenstellungen der Integrationspolitik fordern wir im Einklang mit der ersten Kritischen Islamkonferenz in Köln 2008 die Einführung eines kopftuchfreien öffentlichen Bildungssystems. Darüber hinaus treten wir ein für die generelle Abschaffung des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen.
Gerade der bekenntnisreligiöse Islamunterricht mit seiner Zentrierung auf unhinterfragbare göttliche Bestimmungen und Normierungen ist nicht geeignet, Heranwachsende an ein Leben in einem säkularen Rechtsstaat heranzuführen, der auf Prinzipien der Vernunft, der Menschenrechte, der Gleichberechtigung und der demokratischen Vergesellschaftung beruht. Vielmehr läuft er im Endeffekt auf die künstliche Befestigung einer desintegrativen Identität hinaus, die keine Loyalität zu den Werten der kulturellen Moderne zulässt und in starkem Maße einer rückschrittlichen Geschlechtertrennung und patriarchalischen Grundorientierung Vorschub leistet.

Sinnvoll wäre demgegenüber die Einführung eines neuen Schulfachs „Religions- und Weltanschauungskunde“, das die Heranwachsenden neutral und sachlich sowohl über alle religiösen Weltanschauungen als auch über die philosophisch-humanistische Religionskritik und über säkulare Ethik informiert.

Nicht zuletzt sind sämtliche Bildungseinrichtungen dazu anzuhalten, die einschlägigen Aspekte der islamischen Herrschaftsformen sowie die realen Gesellschafts- und Rechtsverhältnisse in islamischen Ländern wie Saudi-Arabien, Iran, Pakistan, Ägypten, der Türkei etc. zu thematisieren und über die Ziele und Praktiken djhadistischer Akteure aufzuklären.

Wir fordern die Regierungen Deutschlands und Österreichs dazu auf, keine Rüstungsgüter an die menschenrechtsverletzenden Golfstaaten (Saudi-Arabien, Katar u. a.) zu liefern und den Sanktionsdruck gegenüber dem Iran aufrechtzuerhalten. Auch unter dem Präsidenten Rohani, der aus taktischen Gründen in die Rolle des Gemäßigten geschlüpft ist, hat sich an der repressiven Konstitution der iranischen Theokratie nichts geändert: Die Hinrichtungszahlen befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, die brutale Unterdrückung von Oppositionellen, Frauen, Homosexuellen und Minderheiten wird unvermindert fortgesetzt und der Hass auf Israel nach wie vor propagiert.

Wir fordern die Parteien dazu auf, den massiven Bestrebungen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) zur Diskriminierung und Kriminalisierung von Religions- und Islamkritik entschieden entgegenzutreten und es zu unterlassen, den Ländern Europas gemäß den Forderungen der OIC eine Kultur der islamkonformen Domestizierung überzustülpen. Die Zurücknahme der Verleihung der Ehrendoktorwürde an die aus Somalia stammende Frauen- und Menschenrechtlerin Ayaan Hirsi Ali aufgrund muslimischer Proteste in den USA sollte hier als abschreckendes Menetekel für die Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ begriffen werden.

Demgegenüber wiederholen wir die Forderung der Ersten Kritischen Islamkonferenz an die westliche Politik, sich auf internationaler Ebene für die Einführung und Einhaltung der Menschenrechte in den Ländern des islamischen Herrschaftsraumes einzusetzen und gegen Ehrenmorde, weibliche Genitalverstümmelung, Steinigungen, Hinrichtungen, Folterungen sowie andere unmenschliche Praktiken wirksam einzuschreiten. Politische und wirtschaftliche Abkommen müssen explizit die Einhaltung menschenrechtlicher Regelungen zur Voraussetzung haben.

Nicht zuletzt plädieren wir dafür, die einseitige und mittlerweile veraltete Fixierung auf den einheimischen Rechtsextremismus zu überwinden. Ohne in der Aufmerksamkeit und im Kampf gegen den einheimischen Rechtsextremismus nachzulassen, gilt es, die eingewanderte rechte Ideologie islamischer Prägung einschließlich ihrer Akteure sowie den organisierten islamistischen Rechtsextremismus in Wissenschaft und Politik stärker als bisher zu berücksichtigen und beide gleichermaßen offensiv zu bekämpfen.

 

November 2014

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM)
Freidenkerbund Österreich (FDBÖ)
Bürgerbewegung Pax Europa (BPE)
Liberale Freigeister (ehemals BfG Rhein-Neckar)

 

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